1531/J XXII. GP

Eingelangt am 26.02.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Schenkungssteuerliche Beurteilung und Befangenheit

 

 

Im Zusammenhang mit der schenkungssteuerlichen Beurteilung der Zuwendung der Industriellenvereinigung an den New Economy Verein ist bekannt geworden, dass der stellvertretende Sektionschef, Dr. Peter Quantschnigg, an dem Verfahren mitgewirkt hat, obwohl er befangen war.

 

Dagegen hat Staatssekretär Finz behauptet, das Verfahren, das unter seiner Aufsicht durchgeführt worden ist, sei gesetzmäßig und ordnungsgemäß gewesen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist es richtig, dass Sektionschef Dr. Nolz sich im selben Verfahren für befangen erklärt hat, weil er Rechnungsprüfer des New Economy Vereins ist?

 

  1. Ist der stellvertretende Sektionschef, Dr. Quantschnigg, ein dem Sektionschef, Dr. Nolz, unmittelbar unterstellter Beamter?

 

  1. Ergibt sich daraus eine Befangenheit, wenn ein Beamter in einem Verfahren, das seinen unmittelbaren Vorgesetzten betrifft, mitwirkt?

 

  1. Zählt der stellvertretende Sektionschef, Dr. Peter Quantschnigg, zu Ihren engsten Mitarbeitern, mit dem Sie sogar „per du“ sind?

 

  1. Ergibt sich daraus eine zusätzliche Befangenheit, wenn Dr. Quantschnigg in einem Verfahren mitwirkt, das einen Ihnen nahe stehenden Verein und politisch auch Sie unmittelbar betrifft?

 

  1. Ist es richtig, dass der stellvertretende Sektionschef, Dr. Peter Quantschnigg, an den Beratungen mit den zuständigen Finanzbeamten im Finanzministerium teilgenommen hat?

 

  1. Ist es richtig, dass Dr. Quantschnigg bei diesen Gesprächen den zuständigen Beamten seine Meinung und die Meinung des Ministeriums mitgeteilt hat, wie die Frage der Schenkungssteuer zu beurteilen ist?

 

  1. Ist ein Verfahren nicht rechtswidrig, wenn daran ein befangener Beamter durch Beratung mitgewirkt hat?

 

  1. Wusste Staatssekretär Finz, dass an den Beratungen der stellvertretende Sektionschef teilgenommen hat, und dass der Ausgang des Verfahrens jedenfalls auch den Sektionschef, Dr. Nolz, als Rechnungsprüfer des Vereins betraf?

 

  1. Staatssekretär Finz rechtfertigt die Beratung durch den stellvertretenden Sektionschef damit, dass sich Finanzbeamte oft an das Finanzministerium wenden. – Wie oft kommt es vor, dass ein Finanzamt in einem Verfahren, von dem der Minister und sein Sektionschef betroffen sind, sich an das Finanzministerium wendet und dann vom unmittelbar untergebenen stellvertretenden Sektionschef Auskunft erhält?

 

  1. Wer von den Ministerialbeamten hat sonst an der Besprechung teilgenommen?

a.      Wenn der an sich für Schenkungssteuerfragen zuständige Beamte, MR Dr. Glega, nicht teilgenommen hat: Warum wurde der fachlich kompetente Beamte nicht zugezogen?

b.      Welche Erfahrung hat dagegen Dr. Quantschnigg in der Vollziehung der Schenkungssteuer?