Eingelangt am 26.02.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Schenkungssteuerliche
Beurteilung und Befangenheit
Im Zusammenhang mit der
schenkungssteuerlichen Beurteilung der Zuwendung der Industriellenvereinigung
an den New Economy Verein ist bekannt geworden, dass der stellvertretende
Sektionschef, Dr. Peter Quantschnigg, an dem Verfahren mitgewirkt hat, obwohl
er befangen war.
Dagegen hat Staatssekretär Finz behauptet,
das Verfahren, das unter seiner Aufsicht durchgeführt worden ist, sei
gesetzmäßig und ordnungsgemäß gewesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Ist es richtig, dass Sektionschef Dr. Nolz
sich im selben Verfahren für befangen erklärt hat, weil er Rechnungsprüfer
des New Economy Vereins ist?
- Ist der stellvertretende Sektionschef, Dr. Quantschnigg, ein
dem Sektionschef, Dr. Nolz, unmittelbar unterstellter Beamter?
- Ergibt sich daraus eine Befangenheit, wenn ein Beamter in einem
Verfahren, das seinen unmittelbaren Vorgesetzten betrifft, mitwirkt?
- Zählt der stellvertretende Sektionschef, Dr. Peter
Quantschnigg, zu Ihren engsten Mitarbeitern, mit dem Sie sogar „per du“
sind?
- Ergibt sich daraus eine zusätzliche Befangenheit, wenn Dr.
Quantschnigg in einem Verfahren mitwirkt, das einen Ihnen nahe stehenden
Verein und politisch auch Sie unmittelbar betrifft?
- Ist es richtig, dass der stellvertretende Sektionschef, Dr.
Peter Quantschnigg, an den Beratungen mit den zuständigen Finanzbeamten im
Finanzministerium teilgenommen hat?
- Ist es richtig, dass Dr. Quantschnigg bei diesen Gesprächen den
zuständigen Beamten seine Meinung und die Meinung des Ministeriums
mitgeteilt hat, wie die Frage der Schenkungssteuer zu beurteilen ist?
- Ist ein Verfahren nicht rechtswidrig, wenn daran ein befangener
Beamter durch Beratung mitgewirkt hat?
- Wusste Staatssekretär Finz, dass an den Beratungen der
stellvertretende Sektionschef teilgenommen hat, und dass der Ausgang des
Verfahrens jedenfalls auch den Sektionschef, Dr. Nolz, als Rechnungsprüfer
des Vereins betraf?
- Staatssekretär Finz rechtfertigt die Beratung durch den
stellvertretenden Sektionschef damit, dass sich Finanzbeamte oft an das
Finanzministerium wenden. – Wie oft kommt es vor, dass ein Finanzamt in
einem Verfahren, von dem der Minister und sein Sektionschef betroffen
sind, sich an das Finanzministerium wendet und dann vom unmittelbar
untergebenen stellvertretenden Sektionschef Auskunft erhält?
- Wer von den Ministerialbeamten hat sonst an der Besprechung
teilgenommen?
a.
Wenn der an sich für
Schenkungssteuerfragen zuständige Beamte, MR Dr. Glega, nicht teilgenommen hat:
Warum wurde der fachlich kompetente Beamte nicht zugezogen?
b. Welche Erfahrung hat dagegen Dr. Quantschnigg in der Vollziehung der
Schenkungssteuer?