1540/J XXII. GP
Eingelangt am 26.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
an
den
Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend
das noch immer nicht beschlossene
Bundestierschutzgesetz 15 Monate
nach
dem Kanzler-Versprechen
Seit dem Versprechen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
für die Schaffung eines
Bundestierschutzgesetzes im Wahlkampffinale
2002 sind fast 15 Monate vergangen, ein
entsprechendes Gesetz gibt es noch immer nicht. Innerhalb der Koalition
herrscht ein
Uneinigkeit, diesmal auf Kosten des Tierschutzes. Es scheinen sich die
Befürchtungen,
wonach das Kanzler-Versprechen ein
Wahlkampfgag war, immer mehr zu bewahrheiten. Die
jahrelange Verzögerung von Seiten der ÖVP ist völlig inakzeptabel.
Die Argumente der Bauernvertreter, warum etliche Forderungen des Tierschutzvolksbegehren
und
zahlreiche Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes nicht realisiert werden können,
sind
über
weite Strecken nicht nachvollziehbar, das öffentlich zugängige Datenmaterial
nicht
immer
auf den aktuellsten Stand.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1) Wann wird Parlament ein zwischen den
Koalitionsparteien abgestimmter
Gesetzesentwurf für eine inhaltliche Debatte vorliegen?
2) Was sind Ihrer Ansicht nach die
„Knackpunkte" innerhalb der Koalition?
3) Schließen Sie ein Scheitern des
Gesetzes - wie von der FPÖ kürzlich in den Raum
gestellt
- aus?
4) Falls ja, warum?
5) Warum werden TierschützerInnen und
KonsumentenschützerInnen nicht in den
aktuellen
Prozess eingebunden?
6) Warum werden die Forderungen des
Tierschutzvolksbegehrens mit dem
Bundestierschutzgesetz nicht umgesetzt?
7) Warum orientiert sich der Entwurf nicht
an den höchsten Standards, den besten
Bestimmungen
der derzeit geltenden landesgesetzlichen Regelungen?
8) Wer soll nach Ihren Vorstellungen
künftig die Bestimmungen des
Bundestierschutzgesetzes
kontrollieren?
9) Welche Ausbildung wird dafür nötig
sein?
10) Wie wollen Sie
die Finanzierung dieses Bundesgesetzes sicherstellen?
11) Wie viele Tiere
gibt es in Österreich derzeit noch in Anbindehaltung? (Bitte um
Auflistung nach Bundesländern?)
12) Wie viele
Bauernhöfe sind tatsächlich von den im Zuge der Debatten oft genannten
„schwierigen" Rahmenbedingungen (beengte Hoflage etc.) betroffen, aufgrund
dessen
die Argumentation der Beibehaltung der Anbindehaltung fußt?
13) Seitens der
österreichischen Bauernschaft wird hinsichtlich eines Verbots von Käfigen
bei Legehennen immer wieder das Schweizer Beispiel zitiert. Auf welche
Zahlen/Grafiken/Statistiken beruht diese Argumentation, wonach es etwa zu
immensen
Ei-Importen komme?
14) Welches Zahlen
und Datenmaterial hinsichtlich der Haltungsformen wurde der
Erstellung des Bundestierschutzgesetzes zugrunde gelegt?
15) Gibt es
aktuelleres Zahlen- und Datenmaterial nach dem Erscheinungstermin der
Studie von Prof. Konrad aus dem Jahre 1995?
16) Falls ja,
welche?
17) Welches
Zahlenmaterial gibt es, das die Entwicklung der Tierhaltungsarten
(Schweine, Rinder, Hühner, Schafe, Geflügel) nach
Bestandsgrößen seit 1970 zeigt?
(entsprechend dem Beispiel „Schweine" in der letzten Ausgabe von Bund und
Land)?
18) Wie verläuft die
Entwicklung der heimischen Landwirtschaft bezüglich
„Bauernsterben" (Rückgang der Betriebe) seit 1970?
19) Wie gestaltet
sich die Aufteilung der Fördersummen im Vergleich konventionelle
Haltungsform versus tiergerechter Haltung seit 1970?
20) Welche
Förderungssummen sind für Investitionen in tiergerechte Haltungsformen für
das
Jahr 2004 geplant?
21) Werden in dem geplanten jährlichen Tierschutzbericht
auch Daten wie
Haltungsformen je Tierart, Bauansuchen geplanter
Tierstallungen, Kontrollgrößen,
Beanstandungen, Sanktionsmaßnahmen enthalten sein?
22) Falls nein, warum nicht?
23) Wie viele Hennen sind derzeit in Österreich in
Legebatterien untergebracht?
24) Wie viele Eier produzieren diese jährlich?
25) Wie viele Eier importiert Österreich jährlich?
26) Aus welchen Ländern und Haltungsformen stammen diese
Eier?
27) Wie viele Hennen werden derzeit in Freilandhaltung
gehalten?
28) Wie viele in Bodenhaltung?
29) Wie viele Eier
werden in den beiden letztgenannten Haltungsformen jährlich
produziert?
30) Wie viele Eier werden derzeit jährlich in
Bio-Freilandhaltung erzeugt?
31) Wie hoch ist der Marktanteil an Bio-Freilandeiern
derzeit in Österreich?
32) Wie viele Eier exportiert Österreich jährlich?
33) Wohin?
34) Aus welcher Haltungsform stammen die Exporte?
35) Sind Sie für eine Abschaffung der Käfighaltung?
36) Falls ja, wann?
37) Falls nein, warum nicht?
38) Wie beurteilen
Sie aus tierschutzrechtlicher Sicht die verschiedenen „Geräte" (z.B.
elektronische
Dressurhilfen, verschiedene Formen von Halsbändern, etc) zur
Unterstützung
der Hundeausbildung?
39) Wird es mit der
Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes Regelungen geben, die die
Ausbildung von Tieren bei den Organen der öffentlichen Sicherheit und dem
Bundesheer normiert?
40) Wird es mit der
Vorlage eines Bundestierschutzgesetzes auch Regelungen geben, die
die Ausbildung von Tieren normiert, die zur Jagd verwendet werden?
41) Welche konkreten
Vorschläge haben Sie zur österreichweit verpflichtenden
elektronischen Kennzeichnung von Haus-, Heim- und Nutztieren und dem
dazugehörende Zentralregister?
42) Inwieweit
werden Sie das „Zusatzprotokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen
der
Tiere des Vertrages über die Europäische Union" bei der Vorlage Ihres
Entwurfes
zu
einem Bundestierschutzgesetz berücksichtigen?
43) Welche
Rahmenbedingungen werden festgelegt, um eine Verbesserung der Kontrolle
und Kontrollsysteme zu erreichen?
44) Welche
personellen und finanziellen Ressourcen werden für die Bewerkstelligung der
Prüf- und Kontrollsysteme zur Verfügung gestellt?
45) Warum werden die
Besatzdichten bei Masthühnern von 30 auf 35 kg/m2 erhöht?
46) Ist die
Übernahme der jeweils strengsten Bestimmungen der Bundesländer in die
Verordnung über die landwirtschaftliche Nutztierhaltung geplant?
47) Wenn ja, in
welchen Bereichen?
48) wenn nein, warum
nicht?
49) Welche
Maßnahmen werden getroffen, damit die Bundesländer mit tierfreundlichen
Bestimmungen ihre Standards nicht nach unten nivellieren müssen (insbesondere
im
Hinblick auf das Verbot der Käfighaltung von Legehennen)?
50)Laut Entwurf ist
ein Verbot für Qualzüchtungen vorgesehen. Gilt das auch für die
Leistungszucht
landwirtschaftlichen Nutztiere?
51) In fünf Bundesländern ist die Haltung von Legehennen
bereits verboten (z.B. in
Salzburg und Tirol) bzw. ist ein Verbot mit Übergangsfristen
vorgesehen. Werden Sie
darauf
hinwirken, dass in der zu erlassenden Tierhaltungsverordnung ein Verbot der
Käfighaltung
von Legehennen vorgesehen wird?
52) Wenn nein, warum
nicht?
53) Vollspaltenböden
in der Schweinehaltung sind in mehreren Bundesländern (Salzburg,
Tirol,
Wien) verboten. Werden Sie darauf hinwirken, dass in der zu erlassenden
Tierhaltungsverordnung
ein Verbot von Vollspaltenböden bei der Schweinehaltung
vorgesehen
wird?
54) Wenn nein, warum
nicht?
55) In manchen
Bundesländern (z.B. in Wien) sind Vollspaltenböden bei der Rindermast
verboten.
Werden Sie darauf hinwirken, das in der
Tierhaltungsverordnung ein solches
Verbot
vorgesehen wird?
56) Im
Gesetzesentwurf sind keine Fristen für die Erstellung der Verordnungen
festgesetzt. Wann ist mit einer Verordnung im Bereich
Tierhaltung zu rechnen? Gibt
es
schon einen Verordnungsentwurf und wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte?
57) Im
Gesetzesentwurf ist keine Rede von einem Tierschutzgütesiegel nach dem
Tiergerechtheitsindex, was für die Konsumentinnen ein wichtiger Hinweis wäre,
Produkte aus artgerechter Tierhaltung zu kaufen. Welche Maßnahmen werden
hinsichtlich einer klaren und transparenten Kennzeichnung von tierischen
Produkten
getroffen
werden?
58) Laut §7(1) des
Gesetzesentwurfes ist u.a. ein Verbot des Kupierens des Schwanzes
oder des Schnabels verboten. Gilt das
auch für landwirtschaftliche Nutztiere (z.B.
auch für Ferkel und Hühner) und
werden diese Eingriffe in der zu erlassenden
Verordnung nach § 24 ebenfalls verboten werden?
59) Laut § 7 (3)
sind Eingriffe, bei denen Tiere erhebliche Schmerzen erleiden nur von
einem Tierarzt und nur nach wirksamer Betäubung vorzunehmen. Gilt das auch für
landwirtschaftliche Nutztiere bzw. werden Bestimmungen auch in die zu
erlassende
Verordnung übernommen werden (z.B. hinsichtlich der Kastration von Ferkeln)?
60) Die
Kennzeichnung von Stallsystemen ist zwar im Entwurf angerissen (§ 18), aber
sehr
schwammig formuliert. Es entsteht der Eindruck, als solle das Vorhaben entweder
nicht vollzogen werden oder wieder einmal auf ein freiwilliges Pickerl
hinauslaufen.
Warum
wird keine verpflichtende Prüfung und Bewilligung für serienmäßig
hergestellte
Stalleinrichtungen für Nutztiere vorgeschrieben, die auch den Bäuerinnen
und
Bauern helfen würde, in zukunftsweisende Stallsysteme zu investieren?