1549/J XXII. GP
Eingelangt am 27.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Unsoziale
Aufrechnung von Schulden durch Sozialversicherungsträger
Im Schuldenregulierungsverfahren von Privatpersonen und selbst
danach kommt es immer wieder zu unsozialen Härten dadurch, dass
Sozialversicherungsträger als Gläubiger von ihrem Recht nach § 103 ASVG, § 71
GSVG, § 67 BSVG etc. Gebrauch machen, auf die von ihnen zu erbringenden
Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengelder) Sozialversicherungsschulden bis
zur Hälfte aufzurechnen.
Diese
Aufrechnung ist seit 2000 auch trägerübergreifend möglich.
Da der derzeit
amtierende Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen sich schon
als Abgeordneter gegen derartige Praktiken ausgesprochen hat (vgl. Anfragen
Haupt 5992/J XX.GP und 5993/J XX.GP), stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgende
ANFRAGE:
a) Wenn
ja, wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn
nein, warum nicht?