1550/J XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Richtlinien des BKA für die Gewährung von Förderungen

nach dem Kunstförderungsgesetz

Dem Vernehmen nach arbeitet das Kunststaatssekretariat zur Zeit an
„Richtlinien des BKA für die Gewährung von Förderungen nach dem
Kunstförderungsgesetz".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erstellung von „Richtlinien des
BKA für die Gewährung von Förderungen nach dem
Kunstförderungsgesetz"?

2. Wann werden diese Richtlinien in Kraft treten? In welcher Form
werden die Richtlinien der Öffentlichkeit zugänglich sein?

3. Wann wurde der Entwurf für „Richtlinien des BKA für die

Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz"
an die Beiräte ausgesandt?

4. Haben alle Beiräte diesen Entwurf erhalten?

5. Wurden seitens der Beiräte inhaltliche Einwände gegen den
Richtlinienentwurf formuliert? Wenn ja, welche?

6. Kritik im Zusammenhang mit der Erstellung von „Richtlinien des
BKA für die Gewährung von Förderungen nach dem
Kunstförderungsgesetz" wurde vor allem deswegen laut, weil die
Interessensvertretungen der KünstlerInnen weder im Vorlauf über
die Ausarbeitung derartiger Richtlinien informiert, noch zur
Mitarbeit eingeladen wurden. Auch wenn keine gesetzliche
Verpflichtung besteht, die Interessensvertretungen der
KünstlerInnen bei der Erstellung derartiger Richtlinien
einzubeziehen: wäre eine Partizipation der


Interessensvertretungen der KünstlerInnen im Sinne der immer
wieder beschworenen Transparenz in der Kunstverwaltung nicht
wünschenswert gewesen?

7. Beabsichtigen Sie das Kunstförderungsgesetz dahingehend
abzuändern, dass zur Vorberatung über Förderungsrichtlinien
künftig nicht nur die Beiräte, sondern auch die
Interessensvertretungen der KünstlerInnen beizuziehen sind?

8. Ist es zutreffend, dass im Richtlinienentwurf ein Passus

vorgesehen ist, demzufolge „vorrangig konkrete Einzelvorhaben
(Projekte) zu fördern sind." Ist diese Bestimmung in der
Letztfassung der Richtlinien weiterhin enthalten?

9. Falls ja, warum wird eine vorrangige Förderung von

Einzelprojekten präferiert? Inwiefern ist damit ein Abgehen von den
bisherigen Prinzipien und der bisherigen Praxis der Kunstförderung
geplant?