156/J XXII. GP
Eingelangt am:
05.03.2003
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Anträge auf EU-weite Zulassung von Gentech-Pflanzen
Am 22. Jänner 2003 hat die EU-Kommission
die ersten drei Anträge auf Zulassung
von gentechnisch veränderten Pflanzen veröffentlicht, inzwischen wurden für 17
gentechnisch veränderte Pflanzen Anträge gemäss der Freisetzungsrichtlinie
2001/18 gestellt. Einige der genannten Anträge wurden bereits unter der alten
Freisetzungs-Richtlinie beantragt und jetzt neu eingereicht. Unter den
eingereichten
Kulturen befinden sich Raps, Mais, Soja, Zuckerrübe, Kartoffel und Baumwolle.
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der 17 Pflanzen sind herbizidresistent. Gerade in den letzten Monaten häufen
sich
Berichte aus den USA1, die von auftretenden Resistenzen bei
Unkräutern gegenüber
dem Totalherbizid Round-Up (Fa. Monsanto) berichten.
Die Mitgliedstaaten sind angehalten, zu
den Anträgen fristgerecht Stellung zu
beziehen. Die Frist für die Einbringung von Stellungnahmen ist für einige
Sorten
bereits mit 22. Februar abgelaufen. Für weitere läuft die Frist noch bis 17.
März
2003.
Die Mitgliedstaaten sind im Verfahren zur
Inverkehrbringung berechtigt, begründete
Einwendungen vorzubringen. Alle Bedenken, die ein Mitgliedstaat gegen ein GVO-
Produkt aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes und der
Umweltverträglichkeit hegen kann, können im Genehmigungsverfahren vorgebracht
werden und müssen auch Gehör und Beachtung finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Haben Sie zu den Anträgen auf Zulassung von GVO-Pflanzen Stellung
genommen? Wenn ja, zu welchen Anträgen und was ist der Inhalt Ihrer
Stellungnahme zu den einzelnen GVO-Konstrukten? Wenn nein, warum
nicht?
2. Wurde evaluiert, unter welchen Bedingungen
die genannten Pflanzen
auskreuzen können, in welcher Entfernung dies geschehen kann und welche
Konsequenzen für andere Pflanzen und das Ökosystem damit verbunden
1 New York Times, 15. Jänner 2003
sind? Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser
Evaluierungen? Wenn nein,
warum haben keine diesbezüglichen Evaluierungen stattgefunden?
3. Was werden Sie unternehmen, damit das bestehende sog.
De-facto-
Moratorium auf Neuzulassungen von GVO in der EU aufrecht bleibt?
4. Laut Agrarministerrat vom 21. Februar dieses Jahres wird
EU-Kommissar
Franz Fischler bis zum 5. März den AgrarministerInnen einen Vorschlag zur
Lösung des Koexistenz-Problems zwischen Gentechnik-freier und Gentech-
Landwirtschaft vorlegen. Was ist die österreichische Position zum Koexistenz-
Problem?