1570/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerreform 2004/2005 – wurde bewusst auf Menschen mit Behinderung vergessen?

 

Die österreichische Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit ihre Vorstellungen für die für 2005 angekündigte Steuerreform präsentiert. Den bisherigen Publikationen

über die Inhalte der Steuerreform(en) ist jedoch nicht zu entnehmen, ob, wie von den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung seit vielen Jahren bereits gefordert, für diesen Personenkreis Entlastungen vorgesehen sind.

 

Es sei in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen, dass die im

Österreichischen Einkommensteuergesetz vorgesehenen Freibeträge (§ 35 EStG) bereits seit 16 (!) Jahren keiner Valorisierung unterzogen wurden, im Gegenteil, seit 1996 bei Bezug von Pflegegeld weggefallen sind, und es bei den in § 34 EStG vorgesehenen Freibeträgen ebenfalls zu keinen Anhebungen gekommen ist.

 

Man kann in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass KÜRZUNGEN für

Menschen mit Behinderung, die PflegegeldbezieherInnen sind, vorgenommen wurden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 die Anhebung der Freibeträge gem. §§ 34 und 35 EStG und die Rücknahme der Anrechnung von Pflegegeld  sicherzustellen?

Wenn ja: Wie hoch wird nach 16 Jahren diese Anhebung sein?

Wenn nein: Warum nicht?

 

 

2.      Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 den Freibetrag für Menschen mit Gehbehinderungen analog zum Pendlerpauschale anzuheben?

Wenn nein: Warum nicht?

 

3.      Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 eine Negativsteuer für nicht steuerpflichtige behinderte Menschen einzuführen?

Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Welche konkreten Steuererleichterungen wird es in der Steuerreform 2005 speziell für Menschen mit Behinderungen geben?

(Auflistungen der Steuererleichterungen)