1570/J XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Steuerreform
2004/2005 – wurde bewusst auf Menschen mit Behinderung vergessen?
Die
österreichische Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit ihre Vorstellungen
für die für 2005 angekündigte Steuerreform präsentiert. Den bisherigen
Publikationen
über die Inhalte der
Steuerreform(en) ist jedoch nicht zu entnehmen, ob, wie von den
Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung seit vielen Jahren bereits
gefordert, für diesen Personenkreis Entlastungen vorgesehen sind.
Es sei in diesem
Zusammenhang in Erinnerung gerufen, dass die im
Österreichischen
Einkommensteuergesetz vorgesehenen Freibeträge (§ 35 EStG) bereits seit 16 (!)
Jahren keiner Valorisierung unterzogen wurden, im Gegenteil, seit 1996 bei
Bezug von Pflegegeld weggefallen sind, und es bei den in § 34 EStG vorgesehenen
Freibeträgen ebenfalls zu keinen Anhebungen gekommen ist.
Man kann in diesem
Zusammenhang davon sprechen, dass KÜRZUNGEN für
Menschen mit
Behinderung, die PflegegeldbezieherInnen sind, vorgenommen wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 die
Anhebung der Freibeträge gem. §§ 34 und 35 EStG und die Rücknahme der
Anrechnung von Pflegegeld
sicherzustellen?
Wenn ja: Wie hoch wird nach 16 Jahren diese Anhebung
sein?
Wenn nein: Warum nicht?
2. Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 den
Freibetrag für Menschen mit Gehbehinderungen analog zum Pendlerpauschale
anzuheben?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Sind Sie bereit in der Steuerreform 2005 eine
Negativsteuer für nicht steuerpflichtige behinderte Menschen einzuführen?
Wenn nein: Warum nicht?
(Auflistungen
der Steuererleichterungen)