1579/J XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Dr. Bösch
Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 93 Abs. 1 GOG

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherheit für Österreich und Europa

Die Bombenanschläge des 11. März 2004 in Madrid haben wie ein Schock in Europa
gewirkt, zumal deutlich wurde, dass sich der internationale Terrorismus nicht auf
Gegenden außerhalb Europas beschränkt.

Wie schon nach den Anschlägen des 11. September 2001 hat die Europäische
Union auch in diesem Fall äußerst rasch reagiert und mögliche Maßnahmen zur
Eindämmung der vom Terrorismus ausgehenden Gefahr diskutiert. Im Jahr 2001
wurde als Reaktion und zur Verbesserung der internationalen Möglichkeiten der
Zusammenarbeit der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die
Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
verabschiedet, der nunmehr vom Parlament umgesetzt wird. Nach den
Terroranschlägen von Madrid sind sogleich der Rat der Justiz- und Innenminister und
der Allgemeine Rat zusammengetreten, um Entscheidungen des Europäischen
Rates zur Bekämpfung des Terrorismus vorzubereiten.

Gerade in einem größeren Europa wird im Bereich der zwischenstaatlichen
Zusammenarbeit und hier insbesondere im Austausch von geheimdienstlichen
Informationen der Schwerpunkt für eine verstärkte Terrorismusprävention liegen. Zu
diesem Zweck müssen alle in der EU gegebenen Möglichkeiten der Kommunikation
voll ausgenützt und gegebenenfalls erweitert werden, um zu verhindern, dass der
Terrorismus neuerlich nach Europa getragen wird.

Wie wichtig die internationale Zusammenarbeit und die grenzüberschreitende
Kommunikation im Bereich der Kriminalitätsentwicklung ist, hat gerade erst kürzlich
die Verhaftung jener mutmaßlichen Täter gezeigt, die in Wien mit Hilfe eines
Kleintransporters einen Juwelier ausgeraubt hatten.


Nach dem Rat der Justiz- und Innenminister am 19. März 2004 wird sich der Gipfel
der Staats- und Regierungschefs noch diese Woche ausführlich auf der Basis der
Ergebnisse des Rates der Justiz- und Innenminister mit den Fragen der
Terrorismusbekämpfung befassen. Demnach soll ein Anti-Terrorkoordinator den
außenpolitischen Beauftragten der EU, Javier Solana, unterstützen. Ein weiteres Ziel
wird der intensive Austausch von Erkenntnissen der Geheimdienste sein.
Geschlossenheit im Kampf gegen den Terrorismus wollen die EU-Chefs vor allem
durch den feierlichen Beschluss einer Solidaritätsklausel demonstrieren, die aus der
EU-Verfassung vorgezogen werden soll. Sie verpflichtet die EU-Staaten
politisch und moralisch, alle Mittel des Rechtsstaats, darunter auch militärische
Ressourcen, gegen die terroristische Bedrohung oder nach einem Terroranschlag
bereitzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage

1.             Welche Erkenntnisse haben Sie, was die Bedrohungslage Österreichs durch
den internationalen Terrorismus anlangt?

2.             Inwieweit können Sie sich bei der Beurteilung der Gefährdungslage auch auf
Erkenntnisse befreundeter Staaten stützen?

3.             Haben die terroristischen Anschläge von Madrid etwas in der Beurteilung der
Gefährdungslage geändert?

4.             Welche Maßnahmen wurden auf Grund der Beratungen des Sicherheitsgipfels
am 21. März 2004 gesetzt?

5.             Welche konkreten Vorschläge wurden beim Gipfel der Justiz- und
Innenminister zur Verbesserung der Terrorprävention unterbreitet?

6.             Welche dieser Vorschläge wurden von Seiten der EU mit dem Ziel ihrer
Umsetzung aufgegriffen?

7.             Was erwarten Sie sich von der Tätigkeit des geplanten Anti-
Terrorkoordinators?


8.             Wie soll die Koordination dieses Koordinators mit den nationalen Regierungen
und ihren in der Terrorismusbekämpfung tätigen Einrichtungen funktionieren?

9.             Gibt es bereits Strukturen, um auch die neuen EU-Mitgliedstaaten in die
Terrorismusprävention einbinden zu können?

10.     Mit welchem Zeitrahmen ist bei der Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen zu rechnen?

Gemäß § 93 verlangen die unterfertigten Abgeordneten, diese Anfrage dringlich zu
behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu geben.