1585/J XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Roadshow zur Steuerreform 2004/2005

 

 

Kürzlich wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt eine „Roadshow zum Thema Steuerreform 2004/2005“ plant. Zu diesem Zweck wird eine Ausschreibung in Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Mehrere Details der bis jetzt bekannt gewordenen Fakten lassen befürchten, dass es bei der Ausschreibung nicht sauber zugehen wird. Überdies lässt der Zeitablauf Zweifel aufkommen, ob das Ziel, die Bevölkerung über die Steuerreform zu informieren, nicht nur vorgeschoben ist und es tatsächlich um reine Imagewerbung der Bundesregierung in Wahlkampfzeiten geht.

Bereits die Bezeichnung der geplanten Werbemaßnahmen als ‚Roadshow’ lässt die schlimmsten Erinnerungen an die sogenannte KMU-Roadshow des Finanzministers wach werden, die sich im Lichte der Steuerreform 2004 nicht nur als unglaubliche Verschwendung von Steuergeld, sondern als Verhöhnung der großen Mehrheit der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe darstellt.

Die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Werbung und Marktkommunikation, erhob heftige Kritik gegen das Vergabeverfahren, besonders gegen die unzulässige Wahl des beschleunigten Verhandlungsverfahrens, die unzulässigen bzw. mangelhaften Auswahlkriterien sowie die Anzahl der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber. Ein Vergabekontrollverfahren wurde allerdings nicht eingeleitet, da die einspruchswilligen Mitgliedsbetriebe zuletzt vor diesem Schritt zurückschreckten, da sie Repressionen in Form von Steuerprüfungen befürchteten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Was ist der Grund für die Durchführung als „beschleunigtes Verhandlungsverfahren“?

2.      Wieso wurde in der Ausschreibung kein Grund für die Durchführung als „beschleunigtes Verhandlungsverfahren“ genannt?

3.      Wieso wurde diese sogenannte „Information über die Tätigkeit der Bundesregierung“ nicht im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Steuerreform, spätestens also im Jänner 2004 ausgeschrieben?

4.      Wieso wurden in den Vergabebekanntmachungen zur Erkundung des Bewerberkreises keine Zuschlagskriterien genannt, insbesondere keine qualitativen Kriterien und deren Gewichtung?

5.      Wieso wurde die Zahl der einzuladenden Bewerber nicht festgelegt, sondern nur mit „mindestens drei“ beschrieben?

6.      Ist es zutreffend, dass sich, wie in einer Zeitung zu lesen war, zu dieser Ausschreibung nur Agenturen zu melden brauchen, die bereits Erfahrung in der Durchführung von „Roadshows“ für die Regierung haben?

7.      Wie viele „Roadshows“ wurden von der Regierung während Ihrer Amtszeit als Vizekanzler und Bundeskanzler durchgeführt?

8.      Wie viele Agenturen wurden mit der Durchführung dieser „Roadshows“ beauftragt?

9.      Glauben Sie, dass die Gewichtung des Kriteriums „Referenzen“ mit 80% vergaberechtskonform ist und einer Beeinspruchung bei der Bundes­vergabekontrollkommission standhalten würde?

10.    Warum hat Ihr Bundespressedienst nicht auf die sehr ausführlich begründete Kritik der Wirtschaftskammer am Vergabeverfahren geantwortet?

11.    Wieso sind die Werbemaßnahmen für einen Zeitraum von 6 Monaten geplant?

12.    Werden Sie die Werbemaßnahmen während der kommenden Wahlkämpfe aussetzen?

13.    Werden Sie die Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinem Bericht über Werbemaßnahmen des Bundeskanzleramtes letztes Jahr geäußert hat, der Planung für diese „Roadshow“ zugrunde legen?

14.    Welche Sachinhalte zur Steuerreform wollen sie vermitteln, insbesondere welche neuen, die nicht ohnehin schon in der Medienberichterstattung der letzten Monate breit erörtert wurden?

15.    Wie wollen sie vermeiden, dass die geplante „Roadshow“ „den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei“ erweckt ?