1585/J XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Roadshow
zur Steuerreform 2004/2005
Kürzlich wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt eine „Roadshow zum
Thema Steuerreform 2004/2005“ plant. Zu diesem Zweck wird eine Ausschreibung in
Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Mehrere Details
der bis jetzt bekannt gewordenen Fakten lassen befürchten, dass es bei der
Ausschreibung nicht sauber zugehen wird. Überdies lässt der Zeitablauf Zweifel
aufkommen, ob das Ziel, die Bevölkerung über die Steuerreform zu informieren,
nicht nur vorgeschoben ist und es tatsächlich um reine Imagewerbung der
Bundesregierung in Wahlkampfzeiten geht.
Bereits die
Bezeichnung der geplanten Werbemaßnahmen als ‚Roadshow’ lässt die schlimmsten
Erinnerungen an die sogenannte KMU-Roadshow des Finanzministers wach werden,
die sich im Lichte der Steuerreform 2004 nicht nur als unglaubliche
Verschwendung von Steuergeld, sondern als Verhöhnung der großen Mehrheit der
österreichischen Klein- und Mittelbetriebe darstellt.
Die
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Werbung und Marktkommunikation, erhob
heftige Kritik gegen das Vergabeverfahren, besonders gegen die unzulässige Wahl
des beschleunigten Verhandlungsverfahrens, die unzulässigen bzw. mangelhaften
Auswahlkriterien sowie die Anzahl der zur Angebotsabgabe einzuladenden
Bewerber. Ein Vergabekontrollverfahren wurde allerdings nicht eingeleitet, da
die einspruchswilligen Mitgliedsbetriebe zuletzt vor diesem Schritt
zurückschreckten, da sie Repressionen in Form von Steuerprüfungen befürchteten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Was ist der Grund für die Durchführung
als „beschleunigtes Verhandlungsverfahren“?
2.
Wieso wurde in der Ausschreibung kein
Grund für die Durchführung als „beschleunigtes Verhandlungsverfahren“ genannt?
3.
Wieso wurde diese sogenannte
„Information über die Tätigkeit der Bundesregierung“ nicht im Zusammenhang mit
der Bekanntgabe der Steuerreform, spätestens also im Jänner 2004
ausgeschrieben?
4.
Wieso wurden in den
Vergabebekanntmachungen zur Erkundung des Bewerberkreises keine
Zuschlagskriterien genannt, insbesondere keine qualitativen Kriterien und deren
Gewichtung?
5.
Wieso wurde die Zahl der einzuladenden
Bewerber nicht festgelegt, sondern nur mit „mindestens drei“ beschrieben?
6.
Ist es zutreffend, dass sich, wie in
einer Zeitung zu lesen war, zu dieser Ausschreibung nur Agenturen zu melden
brauchen, die bereits Erfahrung in der Durchführung von „Roadshows“ für die
Regierung haben?
7.
Wie viele „Roadshows“ wurden von der
Regierung während Ihrer Amtszeit als Vizekanzler und Bundeskanzler
durchgeführt?
8.
Wie viele Agenturen wurden mit der
Durchführung dieser „Roadshows“ beauftragt?
9.
Glauben Sie, dass die Gewichtung des
Kriteriums „Referenzen“ mit 80% vergaberechtskonform ist und einer
Beeinspruchung bei der Bundesvergabekontrollkommission standhalten würde?
10. Warum hat Ihr Bundespressedienst nicht auf die sehr ausführlich
begründete Kritik der Wirtschaftskammer am Vergabeverfahren geantwortet?
11. Wieso sind die Werbemaßnahmen für einen Zeitraum von 6 Monaten
geplant?
12. Werden Sie die Werbemaßnahmen während der kommenden Wahlkämpfe
aussetzen?
13. Werden Sie die Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinem Bericht
über Werbemaßnahmen des Bundeskanzleramtes letztes Jahr geäußert hat, der
Planung für diese „Roadshow“ zugrunde legen?
14. Welche Sachinhalte zur Steuerreform wollen sie vermitteln,
insbesondere welche neuen, die nicht ohnehin schon in der
Medienberichterstattung der letzten Monate breit erörtert wurden?
15. Wie wollen sie vermeiden, dass die geplante „Roadshow“ „den Eindruck
einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei“ erweckt ?