1590/J XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Ledolter,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Genehmigung von Demonstrationen

Da immer wieder selbst kleinere Demonstrationen (wie etwa jene vom 8. 3. vor
dem Universitätsgebäude, die die Sperre der Ringstraße und dadurch massive
Verkehrsbehinderungen zur Folge hatte) nicht nur immense Kosten bei der
Exekutive, sondern auch eine ziemliche Belastung für Steuerzahler und
Autofahrer verursachen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)       Warum wird die Abhaltung selbst kleiner Demonstrationen, d.h. mit nur einer
geringen Teilnehmerzahl an so prominenter Stelle genehmigt?

2)   Wer ist für die Genehmigung von Demonstrationen verantwortlich?

3)   Wäre es nicht wirtschaftspolitisch sinnvoller, kleinere Demonstrationen
abseits wichtiger Verkehrswege wie etwa in Seitenstraßen abzuhalten und so die
Belastung von
Autofahrern wie auch Steuerzahlern möglichst gering zu halten?