1590/J XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2004
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Anfrage
der
Abgeordneten Johann Ledolter,
Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend die Genehmigung von Demonstrationen
Da
immer wieder selbst kleinere Demonstrationen (wie etwa jene vom 8. 3. vor
dem Universitätsgebäude, die die Sperre der
Ringstraße und dadurch massive
Verkehrsbehinderungen zur Folge hatte) nicht nur immense Kosten bei der
Exekutive, sondern auch eine ziemliche Belastung für Steuerzahler und
Autofahrer verursachen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1)
Warum
wird die Abhaltung selbst kleiner Demonstrationen, d.h. mit nur einer
geringen Teilnehmerzahl an so prominenter Stelle genehmigt?
2) Wer ist für
die Genehmigung von Demonstrationen verantwortlich?
3)
Wäre es nicht wirtschaftspolitisch sinnvoller, kleinere
Demonstrationen
abseits wichtiger
Verkehrswege wie etwa in Seitenstraßen abzuhalten und so die
Belastung von Autofahrern wie auch Steuerzahlern möglichst
gering zu halten?