16/J XXII.GP

Eingelangt am: 15.01.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend “Piercing und Tätowieren - Verordnung nach der GewO"

Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für
das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner geschaffen (§ 109 GewO). Diese
ist am 1. August 2002 in Kraft getreten, die notwendigen Verordnungen fehlen
allerdings noch immer (z.B. Ausübungsregeln).

Ein Verordnungsentwurf gelangte zwar zur Begutachtung - erlassen wurde jedoch
noch keine Verordnung.

Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren “Piercen oder

Tätowieren". Dies war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem

rechtlichen Risiko verbunden.

Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche Haftungsfragen -

aber auch allgemeine Rechtsfragen. So war in Österreich lange umstritten, wer zum

“Piercen" und zum “Tätowieren" tatsächlich befugt ist. Zahlreiche gewerblich tätige

Personen in diesem Bereich waren somit in einer rechtlichen Grauzone tätig. Über

zahlreiche parlamentarische Anfragen der letzen beiden GP wurde von Fragesteller

versucht, eine Lösung dieses Problems zu erreichen.

Bereits die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore
Hostasch hat daher den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum
Themenbereich Tätowieren und Piercing zu verfassen, um auf dieser Grundlage
Bestimmungen vorbereiten zu können, die unter Vorgabe der notwendigen,
medizinischen Grundkenntnisse sowie medizinisch - hygienischer Standards die
Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien künftig regeln könnten
(Fachliche Arbeiten für Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).
Diese Arbeiten wurden abgeschlossen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten wurden damals Vorschläge übermittelt, damit dieses im Rahmen
des Gewerberechts die notwendige Umsetzung in die Wege leiten kann (XXI GP Nr.
12/AB vom 29.12.1999 zu 7/J).

In der Anfragebeantwortung vom 20.4.2000 (392/AB XXI. GP) betreffend
“Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren" (466/J
XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen wurde die Schaffung der
erforderlichen Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor vom Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit angekündigt. Inwieweit die an ihr Ministerium übermittelten
Vorschläge des Obersten Sanitätsrats zum Themenbereich Tätowieren und Piercing
berücksichtigt wurden bzw. werden, wurde allerdings nicht beantwortet worden. Es
wurde in diesem Zusammenhang lediglich auf das Kosmetikgewerbe und der
dortigen Befähigungsnachweise verwiesen.


In einer weiteren Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) der parlamentarischen
Anfrage (1674/J
XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend
“Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer" stellte der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit fest: “Nach dem definitiven Vorliegen der medizinischen und
hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die
Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten."
Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf eine
entsprechende parlamentarische Anfrage (1673/J
XXI. GP) an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung
(1473/AB
XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:

“Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem
Abschluss als Entwurf für Ausbildungs- - und Ausübungsregeln für Piercer und
Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser
Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender
Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer
Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die
noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in
Aussicht genommenen Regelungen bekundete."
Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.

In einer weiteren Anfragebeantwortung (2874/AB, XXI.GP) vom 29.11.2001 wurde
auf entsprechende Nachfrage folgendes mitgeteilt:

“Es geht hierbei um die Umsetzung des Gutachtens des Obersten Sanitätsrates vom
12. Mai 2001. Dieses ist mit dem Schreiben des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen vom 28. Mai 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit eingelangt. Ein begutachtungsreifer Verordnungsentwurf ist in
Ausarbeitung und soll im ersten Quartal 2002 fertiggestellt werden."

Mittlerweile sind wiederum Monate vergangne ohne dass die für diese Tätigkeit
notwendigen Ausübungsregeln (Verordnung) nach der Gewerbeordnung durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erlassen wurden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1. Weshalb wurde - trotz Begutachtung eines Verordnungsentwurfs – eine
entsprechende VO nach der GewO noch nicht erlassen? Wo liegen die
Probleme?

2. Welche konkrete Stellungnahme wurden von der Österreichischen Ärztekammer
im Begutachtungsverfahren abgegeben?


3. Welche konkrete Stellungnahme wurden von der Wirtschaftskammer Österreichs
im Begutachtungsverfahren abgegeben?

4. Welche Einrichtungen haben sich im Begutachtungsverfahren mit welcher
Begründung gegen eine entsprechende Verordnung ausgesprochen?

5. Wodurch unterscheidet sich inhaltlich der Verordnungsentwurf vom Gutachten
des obersten Sanitätsrates?

6. Wann wird die entsprechende VO (Ausübungsregeln) endlich erlassen werden?

7. Wann wird die Befähigungsnachweis-Verordnung für das Kosmetiker-Gewerbe
erlassen?