162/J XXII. GP

Eingelangt am: 06.03.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier Johann, Gradwohl


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF und

Österreich)"

Das Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde vor drei Jahren geschaffen.
Die Haupttätigkeit von OLAF besteht in der Durchführung und Koordinierung von
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz des Gemeinschaftshaushaltes sowie von
Untersuchungen über Betrugsfalle und sonstige illegale Tätigkeiten in den EU-Organen und -
Einrichtungen. Der dritte Bericht dieses Amtes liegt vor, der jedoch vom jährlichen
Betrugsbekämpfungsbericht der Europäischen Kommission zu unterscheiden ist.

„Die Hauptverantwortung für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft liegt
nach wie vor bei den Mitgliedsstaaten. In dem Netz der zahlreichen nationalen
Untersuchungs- und Justizbehörden in den verschiedenen Rechtssystemen gibt es jedoch viele
Stellen, in denen die Kette der Maßnahmen gegen grenzüberschreitend tätige Kriminelle
Gefahr läuft, unterbrochen zu werden. Es ist Aufgabe des OLAF, im Rahmen seiner
Befugnisse dafür Sorge zu tragen, dass es nicht dazu kommt. Das Amt möchte seine zentrale
Stellung im Netz dazu nutzen, als „Serviceplattform" einen zusätzlichen Nutzen zu den
Anstrengungen der Mitgliedsstaaten zu bewirken".

Und weiters: „Die Betrugsbekämpfung muss zu sichtbaren Ergebnissen führen: die Betrüger
müssen bestraft, die Finanz mit Laien gezogen und der Funktions- und Imageschaden, der bei
der offenen Einrichtung behoben werden. Dazu bedarf es einer professionellen
Fallabwicklung. Es darf nicht passieren, dass die Schuldigen aufgrund von Verfahrensfehlern
ungestraft davon kommen. Dieser fordert eine effiziente Zuweisung unserer begrenzten
Ressourcen, damit das Amt seine Anstrengungen auf jene Bereiche konzentriert, in denen es
am meisten ausrichten kann" (aus dem Vorwort zum Dritten Tätigkeitsbericht für das im Juni
2002 endende Jahr).

Das Ziel ist klar vorgegeben. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat den
Auftrag, die Interessen der Europäischen Union zu schützen und Betrug, Korruption und
sonstige Unregelmäßigkeiten einschließlich Dienstvergehen mit finanziellen Auswirkungen in
den EU Organen und -Einrichtungen zu bekämpfen. Durch verantwortungsvolles,
transparentes und kostenwirksames Vorgehen will das Amt einen qualitativ hochwertigen
Dienst für die Bürger Europas leisten. Der Dritte Tätigkeitsbericht des Europäischen Amtes
für Betrugsbekämpfung liegt vor (2002/C 328/01) und lässt aber mehrere Fragen offen.
Nämlich in wie weit sich bislang einzelne Problembereiche konkret auf die Mitgliedsstaaten -
so auch Österreich - ausgewirkt haben und ob Österreich seiner Verantwortung tatsächlich
nachkommt.


Besonderes Anliegen war es die justizielle Dimension zu stärken:

„Im Einklang mit dem Kommissionskonzept vom 28. Juni 2000 für eine Gesamtstrategie

(KOM(2000) 358 endg.) hat sich das OLAF zur Stärkung der justiziellen Dimension der

Betrugsbekämpfung verpflichtet. Das Amt muss also für die Rechtmäßigkeit und

Ordnungsmäßigkeit der Verfahren, einschließlich der strafrechtlichen Dimension, sowie für

eine wirksame Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten

sorgen.

Daher werden die Juristen des OLAF bei der Entwicklung der allgemeinen
Untersuchungsmethodik und bei deren Umsetzung in praktischen Leitlinien für die
Untersuchungsbeauftragten beratend tätig. Rechtlicher Rat wird auch in konkreten Fällen
erteilt, wenn die für die Untersuchungstätigkeit des OLAF maßgeblichen
gemeinschaftsrechtlichen Rahmenvorschriften einer Auslegung bedürfen, dies gilt unter
anderem für die Wahrung der Grundrechte der von den Untersuchungen betroffenen
Personen, den Schutz personenbezogener Daten, das Berufsgeheimnis, den Umfang der
Immunität und den Zugang zu Dokumenten.

Das OLAF ist nicht befugt, Fälle in den Mitgliedstaaten vor Gericht anzuklagen oder
Disziplinarverfahren in den EU Organen einzuleiten. Zeigt sich im Laufe einer Untersuchung,
dass eine strafrechtliche Verfolgung oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens (bzw.
beides) angebracht sein könnte, übermittelt das OLAF der zuständigen Behörde die
betreffende Akte. Daher ist es wichtig, dass das Amt bereits bei der Durchführung der
Untersuchungen den Erfordernissen der gerichtlichen Instanzen des betreffenden
Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Das Referat „Richter
und Staatsanwälte" sorgt dafür, dass eine adäquate fachliche und juristische Unterstützung zu
jedem Zeitpunkt der Untersuchung die Belange des nationalen Rechts berücksichtigt. Somit
ist sichergestellt, dass der Erfolg einer etwaigen künftigen Strafverfolgung nicht durch einen
Verfahrensfehler vereitelt wird.........."

Es gibt aber auch kritische Wortmeldungen zu OLAF und dessen (beschränkte) Befugnisse,
so zum Beispiel: „OLAF leide allerdings an einem Geburtsfehler: Es hängt am Geldtropf der
Kommission, was Kritikern zufolge die Untersuchung m eigenen Haus fast unmöglich mache.
Zwar ließe sich über OLAF Missstände aufklären, aber es passiert danach nichts.
Schwierigkeiten bereiten auch die Mitgliedsstaaten, in denen die meisten Gelder
verschwinden. Wir haben keine Kontrollbefugnis, wie die Länder Betrugsfälle behandeln. Oft
verschleppten Behörden Rechtshilfeersuchen, weisen die Kontrollinstanzen gegen Betrug
Lücken auf, behauptet Dietmunt Theato, Chefin des EU Haushaltskontrollausschuss".
Mit einem Subventionsanteil von 80 % sei der EU-Haushalt für Betrug besonders anfällig,
erklärte 1999 der damalige Chef des Rechnungshofes, Bernhard Friedmann: „Eine Zeitbombe
tickt".

Daran hat sich wenig geändert. Experten verlangen daher mehr Befugnisse für OLAF. Die
Ermittler der Kommission müssten sich bereits die Budgetansätze genau anschauen, die
politische Willensbildung nach Fehlern überprüfen, ebenso deren Umsetzung und die
weitgehend unkontrollierte Budgetausnutzung durch eine Mittelverwendungsanalyse. Dieser
Kontrollansatz müsse von regelmäßigen Prüfungen durch wechselnde Teams flankiert
werden. Aber von einem ganzheitlichen Kontrollansatz ist die EU noch weit entfernt, sagt
Chefkontrolleurin Theato. Darum sei der europäische Staatsanwalt so wichtig. Gelinge dies
nicht jetzt im Zuge der EU Reformen, dann wird eine bessere Kontrolle auf ewig verschoben
(auszugsweise aus DM Jänner 2003).


In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt du Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1 .In welcher Form kooperiert OLAF mit ihrem Ressort?

2. Wie hoch schätzen Sie das Schadensvolumen durch Betrug und finanzielle

Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes in Österreich ihr Ressort
betreffend jährlich ein?

3.Wie viele neue Fälle, die OLAF im Berichtszeitraum (1. Juli 2001 - 30. Juni 2002)
gemeldet wurden, betrafen ihr Ressort?

4.Wie viele Meldungen an OLAF wurden durch Ihr Ressort im Zeitraum 1. Juli 2001 bis
31. Juli 2002 veranlasst?

5.Welchen Sektoren (Einteilung OLAF) waren die Fälle aus Österreich bzw. ihr Ressort
betreffend, die OLAF im letzten Berichtszeitraum gemeldet wurden, zuzuordnen?

6. Wie viele Fälle aus Österreich ihr Ressort betreffend, die OLAF im letzten

Berichtszeitraum gemeldet wurden, wurden im selben Zeitpunkt abgeschlossen,
befanden sich weiter im Untersuchungsstadium oder in der Evaluierungsphase
(Aufschlüsselung der Fälle auf Sektoren)?

7. Wie teilen sich die aus Österreich OLAF im letzten Berichtszeitraum gemeldeten Fälle
die ihr Ressort betreffen auf Monitoringfälle, Koordinierungsfälle, Externe
Untersuchungen, Unterstützungsfälle, Interne Fälle oder Non-cases auf?

8.Wie viele UCLAF-Fälle betrafen insgesamt ihr Ressort?

9. Wie viele dieser Fälle sind bereits abgeschlossen?

10. In welcher Form wurden diese abgeschlossen? Welche Folgemaßnahmen mussten
ergriffen werden?


11. Wie viele Fälle aus Österreich ihr Ressort betreffend sind insgesamt bei OLAF aus
dem letzten OLAF Berichtszeitraum, dem OLAF Vorberichtszeitraum (1.06.1999 bis
30.06.2001) sowie UCLAF ( vor 1.06.1999) in Bearbeitung (Aufschlüsselung auf die
zit. Zeiträume)?

12. Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Sektoren (Einteilung OLAF) auf?

13. In wie weit ist bei dieser Bearbeitung ihr Ressort konkret eingebunden? Welche
Organisationseinheiten sind dies? Welche Zwischenergebnisse liegen vor?

14. Sind auch andere Bundesministerien eingebunden? Wenn ja, welche?

15. Wie viele Fälle mit laufenden Folgemaßnahmen betreffen ihr Ressort (österreichische
Fälle)?

16. Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Sektoren auf?

17. Inwieweit ist bei diesen Folgemaßnahmen ihr Ressort eingebunden? Welche
Zwischenergebnisse liegen vor?

18. Sind auch andere Bundesministerien eingebunden? Wenn ja, welche?

19. Wie viele Fälle aus Österreich ihr Ressort betreffend wurden im letzten OLAF-
Berichtszeitraum (incl. OLAF -Vorberichtszeitraum oder UCLAF) abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf die zitierten Zeiträume)?

20. Wie teilen sich diese abgeschlossenen Fälle auf die einzelnen Sektoren (Einteilung
OLAF) auf?

21 .Mit welchen Ergebnissen wurden diese Untersuchungen österreichischer Fälle, die ihr
Ressort betreffen abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung der Ergebnisse auf die
einzelnen Fälle)?

22. Welche Folgemaßnahmen (administrative, finanzielle, legislative, disziplinäre oder
justizielle) wurden aufgrund dieser Ergebnisse eingeleitet (Aufschlüsselung auf
einzelne abgeschlossene Fälle)?


23. In wie vielen Fällen wurden aufgrund dieser Ergebnisse durch Österreich (ihr Ressort)
zu Unrecht gewährte Finanzmittel eingezogen (Aufschlüsselung auf Fälle und
Summe)?

24. In wie vielen Fällen wurden in Österreich deswegen gerichtliche Strafverfahren
eingeleitet?

25. Wie viele rechtskräftige Erkenntnisse liegen dazu vor? Zu welchen Urteilen kamen
dabei die jeweils unabhängigen Gerichte?

26. In wie vielen Fällen wurden in Österreich Finanzstrafverfahren eingeleitet? Was war
jeweils das Ergebnis dieser Verfahren?

27. In wie vielen Fällen wurden in Österreich deswegen Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet? Was war jeweils das Ergebnis dieser Verfahren?

28. Wie viele österreichische Fälle (nach Sektoren) ihr Ressort betreffend waren im
letzten Berichtszeitraum von der operativen Tätigkeit von OLAF betroffen (ersuche
um Darstellung entsprechend Abbildung 1.10. des Berichts - 2002/C 328/01).

29. In welcher Form wird durch Ihr Ressort mit der Direktion von OLAF („Intelligence,
operative Strategie und Informationstechnologie") zusammengearbeitet?

30. Welche Erkenntnisse konnten aufgrund dieser Zusammenarbeit in Österreich bzw. im
Rahmen ihres Ressorts bereits umgesetzt werden?

31. Sehen Sie aus Sicht ihres Ressorts in Österreich einen Handlungsbedarf, um die
Zusammenarbeit (z.B. Informationsaustausch) mit OLAF zu verbessern? Wenn ja, in
welchen Bereichen?

32. Wie viele Akte in Angelegenheiten die ihr Ressort betreffen, wurden von OLAF (oder
Vorgänger) bislang an die zuständige Behörde (Justiz) übermittelt?

33. Wie viele Gerichtsverfahren wurden in Österreich bislang aufgrund dieser OLAF-
Berichte (incl. UCLAF) in Angelegenheiten, die ihr Ressort betreffen eingeleitet?

34. Wie viele und welche rechtskräftigen Erkenntnisse liegen dazu vor?


35. Wurden jemals im Laufe von OLAF-Untersuchungen (incl. UCLAF) Schwachstellen
in Rechtsvorschriften oder Kontrollsystemen die ihr Ressort betreffen entdeckt und
diese Österreich mitgeteilt?

36. Wenn ja, waren oder sind noch legislative Folgemaßnahmen notwendig? Wenn ja,
welche (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung)?

37. Wurden jemals ihrem Ressort aus OLAF-Untersuchungen (incl. UCLAF)

resultierende Empfehlungen übermittelt, um beispielsweise Kontrollsysteme zum
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu ändern?

38. Wenn ja, welche?

39. Wie viele und welche Einziehungsmaßnahmen wurden durch ihr Ressort bislang
vorgenommen? Wieviele Fälle betraf dies? Welchen Sektoren waren diese
zuzuordnen?

40. Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts haben sich an Fortbildungsmaßnahmen von
OLAF auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung beteiligt?

41. In welcher Form beabsichtigen Sie in Zukunft die Öffentlichkeit in Österreich (d.h. die
Steuerzahler) über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu
informieren?

42.Treten auch Sie bzw. Ihr Ressort für mehr Befugnisse von OLAF ein?

43. Wenn nein, warum nicht?

44. Welche Haltung nehmen Sie zur Installierung eines europäischen Staatsanwaltes ein?