162/J XXII. GP
Eingelangt am: 06.03.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier Johann, Gradwohl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF und
Österreich)"
Das Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde
vor drei Jahren geschaffen.
Die Haupttätigkeit von OLAF besteht in der Durchführung und
Koordinierung von
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zum Schutz des Gemeinschaftshaushaltes
sowie von
Untersuchungen über Betrugsfalle und sonstige illegale Tätigkeiten in
den EU-Organen und -
Einrichtungen. Der dritte Bericht dieses Amtes liegt vor, der jedoch
vom jährlichen
Betrugsbekämpfungsbericht der Europäischen Kommission zu unterscheiden
ist.
„Die Hauptverantwortung für den Schutz der finanziellen
Interessen der Gemeinschaft liegt
nach wie vor bei den Mitgliedsstaaten. In dem Netz der zahlreichen nationalen
Untersuchungs- und Justizbehörden in den verschiedenen Rechtssystemen
gibt es jedoch viele
Stellen, in denen die Kette der Maßnahmen gegen grenzüberschreitend
tätige Kriminelle
Gefahr läuft, unterbrochen zu werden. Es ist Aufgabe des OLAF, im Rahmen
seiner
Befugnisse dafür Sorge zu tragen, dass es nicht dazu kommt. Das Amt
möchte seine zentrale
Stellung im Netz dazu nutzen, als „Serviceplattform" einen
zusätzlichen Nutzen zu den
Anstrengungen der Mitgliedsstaaten zu bewirken".
Und weiters: „Die Betrugsbekämpfung muss zu sichtbaren
Ergebnissen führen: die Betrüger
müssen bestraft, die Finanz mit Laien gezogen und der Funktions- und
Imageschaden, der bei
der offenen Einrichtung behoben werden. Dazu bedarf es einer
professionellen
Fallabwicklung. Es darf nicht passieren, dass die Schuldigen aufgrund
von Verfahrensfehlern
ungestraft davon kommen. Dieser fordert eine effiziente Zuweisung
unserer begrenzten
Ressourcen, damit das Amt seine Anstrengungen auf jene Bereiche
konzentriert, in denen es
am meisten ausrichten kann" (aus dem Vorwort zum Dritten
Tätigkeitsbericht für das im Juni
2002 endende Jahr).
Das Ziel ist klar vorgegeben. Das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) hat den
Auftrag, die Interessen der Europäischen Union zu schützen und Betrug,
Korruption und
sonstige Unregelmäßigkeiten einschließlich Dienstvergehen mit finanziellen
Auswirkungen in
den EU Organen und -Einrichtungen zu bekämpfen. Durch
verantwortungsvolles,
transparentes und kostenwirksames Vorgehen will das Amt einen qualitativ
hochwertigen
Dienst für die Bürger Europas leisten. Der Dritte Tätigkeitsbericht des Europäischen
Amtes
für Betrugsbekämpfung liegt vor (2002/C 328/01) und lässt aber mehrere Fragen
offen.
Nämlich in wie weit sich bislang einzelne Problembereiche konkret auf
die Mitgliedsstaaten -
so auch Österreich - ausgewirkt haben und ob Österreich seiner
Verantwortung tatsächlich
nachkommt.
Besonderes Anliegen war es die justizielle Dimension zu stärken:
„Im Einklang mit dem Kommissionskonzept vom 28. Juni 2000 für eine Gesamtstrategie
(KOM(2000) 358 endg.) hat sich das OLAF zur Stärkung der justiziellen Dimension der
Betrugsbekämpfung verpflichtet. Das Amt muss also für die Rechtmäßigkeit und
Ordnungsmäßigkeit der Verfahren, einschließlich der strafrechtlichen Dimension, sowie für
eine wirksame Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten
sorgen.
Daher werden die Juristen des OLAF bei der Entwicklung
der allgemeinen
Untersuchungsmethodik und bei deren Umsetzung in praktischen Leitlinien
für die
Untersuchungsbeauftragten beratend tätig. Rechtlicher Rat wird auch in
konkreten Fällen
erteilt, wenn die für die Untersuchungstätigkeit des OLAF maßgeblichen
gemeinschaftsrechtlichen Rahmenvorschriften einer Auslegung bedürfen, dies gilt
unter
anderem für die Wahrung der Grundrechte der von den Untersuchungen
betroffenen
Personen, den Schutz personenbezogener Daten, das Berufsgeheimnis, den
Umfang der
Immunität und den Zugang zu Dokumenten.
Das OLAF ist nicht befugt, Fälle in den Mitgliedstaaten
vor Gericht anzuklagen oder
Disziplinarverfahren in den EU Organen einzuleiten. Zeigt sich im Laufe einer
Untersuchung,
dass eine strafrechtliche Verfolgung oder die Einleitung eines
Disziplinarverfahrens (bzw.
beides) angebracht sein könnte, übermittelt das OLAF der zuständigen
Behörde die
betreffende Akte. Daher ist es wichtig, dass das Amt bereits bei der
Durchführung der
Untersuchungen den Erfordernissen der gerichtlichen Instanzen des
betreffenden
Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Das
Referat „Richter
und Staatsanwälte" sorgt dafür, dass eine adäquate fachliche und
juristische Unterstützung zu
jedem Zeitpunkt der Untersuchung die Belange des nationalen Rechts
berücksichtigt. Somit
ist sichergestellt, dass der Erfolg einer etwaigen künftigen
Strafverfolgung nicht durch einen
Verfahrensfehler vereitelt wird.........."
Es gibt aber auch kritische Wortmeldungen zu OLAF und
dessen (beschränkte) Befugnisse,
so zum Beispiel: „OLAF leide allerdings an einem Geburtsfehler: Es
hängt am Geldtropf der
Kommission, was Kritikern zufolge die Untersuchung m eigenen Haus fast
unmöglich mache.
Zwar ließe sich über OLAF Missstände aufklären, aber es passiert danach
nichts.
Schwierigkeiten bereiten auch die Mitgliedsstaaten, in denen die meisten Gelder
verschwinden. Wir haben keine Kontrollbefugnis, wie die Länder
Betrugsfälle behandeln. Oft
verschleppten Behörden Rechtshilfeersuchen, weisen die
Kontrollinstanzen gegen Betrug
Lücken auf, behauptet Dietmunt Theato, Chefin des EU
Haushaltskontrollausschuss".
Mit einem Subventionsanteil von 80 % sei der EU-Haushalt für Betrug
besonders anfällig,
erklärte 1999 der damalige Chef des Rechnungshofes, Bernhard Friedmann:
„Eine Zeitbombe
tickt".
Daran hat sich wenig geändert. Experten verlangen daher
mehr Befugnisse für OLAF. Die
Ermittler der Kommission müssten sich bereits die Budgetansätze genau
anschauen, die
politische Willensbildung nach Fehlern überprüfen, ebenso deren
Umsetzung und die
weitgehend unkontrollierte Budgetausnutzung durch eine
Mittelverwendungsanalyse. Dieser
Kontrollansatz müsse von regelmäßigen Prüfungen durch wechselnde Teams
flankiert
werden. Aber von einem ganzheitlichen Kontrollansatz ist die EU noch
weit entfernt, sagt
Chefkontrolleurin Theato. Darum sei der europäische Staatsanwalt so
wichtig. Gelinge dies
nicht jetzt im Zuge der EU Reformen, dann wird eine bessere Kontrolle auf ewig
verschoben
(auszugsweise aus DM Jänner 2003).
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister
für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt du Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1 .In welcher Form kooperiert OLAF mit ihrem Ressort?
2. Wie hoch schätzen Sie das Schadensvolumen durch Betrug und finanzielle
Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes
in Österreich ihr Ressort
betreffend jährlich ein?
3.Wie viele neue
Fälle, die OLAF im Berichtszeitraum (1. Juli 2001 - 30. Juni 2002)
gemeldet wurden, betrafen ihr Ressort?
4.Wie viele
Meldungen an OLAF wurden durch Ihr Ressort im Zeitraum 1. Juli 2001 bis
31. Juli 2002 veranlasst?
5.Welchen Sektoren
(Einteilung OLAF) waren die Fälle aus Österreich bzw. ihr Ressort
betreffend, die OLAF im letzten Berichtszeitraum gemeldet wurden,
zuzuordnen?
6. Wie viele Fälle aus Österreich ihr Ressort betreffend, die OLAF im letzten
Berichtszeitraum gemeldet wurden, wurden im selben
Zeitpunkt abgeschlossen,
befanden sich weiter im Untersuchungsstadium oder in der Evaluierungsphase
(Aufschlüsselung der Fälle auf Sektoren)?
7. Wie teilen sich
die aus Österreich OLAF im letzten Berichtszeitraum gemeldeten Fälle
die ihr Ressort betreffen auf Monitoringfälle, Koordinierungsfälle,
Externe
Untersuchungen, Unterstützungsfälle, Interne Fälle oder Non-cases auf?
8.Wie viele UCLAF-Fälle betrafen insgesamt ihr Ressort?
9. Wie viele dieser Fälle sind bereits abgeschlossen?
10. In welcher Form
wurden diese abgeschlossen? Welche Folgemaßnahmen mussten
ergriffen werden?
11. Wie viele Fälle
aus Österreich ihr Ressort betreffend sind insgesamt bei OLAF aus
dem letzten OLAF Berichtszeitraum, dem OLAF Vorberichtszeitraum
(1.06.1999 bis
30.06.2001) sowie UCLAF ( vor 1.06.1999) in Bearbeitung (Aufschlüsselung auf
die
zit. Zeiträume)?
12. Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Sektoren (Einteilung OLAF) auf?
13. In wie weit ist
bei dieser Bearbeitung ihr Ressort konkret eingebunden? Welche
Organisationseinheiten sind dies? Welche Zwischenergebnisse liegen vor?
14. Sind auch andere Bundesministerien eingebunden? Wenn ja, welche?
15. Wie viele Fälle
mit laufenden Folgemaßnahmen betreffen ihr Ressort (österreichische
Fälle)?
16. Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Sektoren auf?
17. Inwieweit ist
bei diesen Folgemaßnahmen ihr Ressort eingebunden? Welche
Zwischenergebnisse liegen vor?
18. Sind auch andere Bundesministerien eingebunden? Wenn ja, welche?
19. Wie viele Fälle
aus Österreich ihr Ressort betreffend wurden im letzten OLAF-
Berichtszeitraum (incl. OLAF -Vorberichtszeitraum oder UCLAF) abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf die zitierten Zeiträume)?
20. Wie teilen sich
diese abgeschlossenen Fälle auf die einzelnen Sektoren (Einteilung
OLAF) auf?
21 .Mit welchen
Ergebnissen wurden diese Untersuchungen österreichischer Fälle, die ihr
Ressort betreffen abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung der
Ergebnisse auf die
einzelnen Fälle)?
22. Welche
Folgemaßnahmen (administrative, finanzielle, legislative, disziplinäre oder
justizielle) wurden aufgrund dieser Ergebnisse eingeleitet (Aufschlüsselung auf
einzelne abgeschlossene Fälle)?
23. In wie vielen
Fällen wurden aufgrund dieser Ergebnisse durch Österreich (ihr Ressort)
zu Unrecht gewährte Finanzmittel eingezogen (Aufschlüsselung auf Fälle und
Summe)?
24. In wie vielen
Fällen wurden in Österreich deswegen gerichtliche Strafverfahren
eingeleitet?
25. Wie viele
rechtskräftige Erkenntnisse liegen dazu vor? Zu welchen Urteilen kamen
dabei die jeweils unabhängigen Gerichte?
26. In wie vielen
Fällen wurden in Österreich Finanzstrafverfahren eingeleitet? Was war
jeweils das Ergebnis dieser Verfahren?
27. In wie vielen
Fällen wurden in Österreich deswegen Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet? Was war jeweils das Ergebnis dieser Verfahren?
28. Wie viele
österreichische Fälle (nach Sektoren) ihr Ressort betreffend waren im
letzten Berichtszeitraum von der operativen Tätigkeit von OLAF
betroffen (ersuche
um Darstellung entsprechend Abbildung 1.10. des Berichts - 2002/C 328/01).
29. In welcher Form
wird durch Ihr Ressort mit der Direktion von OLAF („Intelligence,
operative Strategie und Informationstechnologie")
zusammengearbeitet?
30. Welche
Erkenntnisse konnten aufgrund dieser Zusammenarbeit in Österreich bzw. im
Rahmen ihres Ressorts bereits umgesetzt werden?
31. Sehen Sie aus
Sicht ihres Ressorts in Österreich einen Handlungsbedarf, um die
Zusammenarbeit (z.B. Informationsaustausch) mit OLAF zu verbessern? Wenn
ja, in
welchen Bereichen?
32. Wie viele Akte
in Angelegenheiten die ihr Ressort betreffen, wurden von OLAF (oder
Vorgänger) bislang an die zuständige Behörde (Justiz) übermittelt?
33. Wie viele
Gerichtsverfahren wurden in Österreich bislang aufgrund dieser OLAF-
Berichte (incl. UCLAF) in Angelegenheiten, die ihr Ressort betreffen
eingeleitet?
34. Wie viele und welche rechtskräftigen Erkenntnisse liegen dazu vor?
35. Wurden jemals im
Laufe von OLAF-Untersuchungen (incl. UCLAF) Schwachstellen
in Rechtsvorschriften oder Kontrollsystemen die ihr Ressort betreffen
entdeckt und
diese Österreich mitgeteilt?
36. Wenn ja, waren
oder sind noch legislative Folgemaßnahmen notwendig? Wenn ja,
welche (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung)?
37. Wurden jemals ihrem Ressort aus OLAF-Untersuchungen (incl. UCLAF)
resultierende Empfehlungen übermittelt, um beispielsweise
Kontrollsysteme zum
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu ändern?
38. Wenn ja, welche?
39. Wie viele und
welche Einziehungsmaßnahmen wurden durch ihr Ressort bislang
vorgenommen? Wieviele Fälle betraf dies? Welchen Sektoren waren diese
zuzuordnen?
40. Wie viele
Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts haben sich an Fortbildungsmaßnahmen von
OLAF auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung beteiligt?
41. In welcher Form
beabsichtigen Sie in Zukunft die Öffentlichkeit in Österreich (d.h. die
Steuerzahler) über den Schutz der finanziellen Interessen der
Gemeinschaft zu
informieren?
42.Treten auch Sie bzw. Ihr Ressort für mehr Befugnisse von OLAF ein?
43. Wenn nein, warum nicht?
44. Welche Haltung nehmen Sie zur Installierung eines europäischen Staatsanwaltes ein?