1627/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga.
Melitta Trunk und GenossInnen
an den Vizekanzler und
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärm- und
Abgasschutzmaßnahmen für die Anrainergemeinden der
Tauernautobahn
A10
Durch den
bevorstehenden Ausbau der Tauernautobahn (Bau der zweiten Tunnelröhren für
Katschberg- und
Tauerntunnel) wird es auf der Tauernautobahn (A10) in den nächsten Jahren
zu einer enormen Verkehrszunahme kommen. Auch
das Auslaufen des Transitvertrags trägt
zu diesem Anstieg des
Verkehrsaufkommens bei. Unabhängige Untersuchungen der
Anrainergemeinden gehen davon aus, dass in 20 Jahren das tägliche
Verkehrsaufkommen auf
der A10 den heutigen Sommer-Spitzentagen (rd. 48.000 Fahrzeuge) entspricht.
Wegen dieser
absehbaren Verkehrszunahme sind entsprechende Lärm- und
Abgasschutzmaßnahmen
für die Anrainergemeinden der A10 von besonderer Bedeutung. So
hat zum Beispiel der
Gemeinderat der Kärntner Gemeinde Trebesing schon am 13. Dezember
2001 die Verantwortungsträger von Bund, Land
und ASFINAG aufgefordert, rasch mit der
Projektierung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu beginnen.
Mit Zustimmung des Landes Kärnten hat sich
von Juni bis Dezember 2002 eine breit besetzte
Lärmschutz-Arbeitsgruppe intensiv mit dem
Thema beschäftigt und Lösungsvarianten
erarbeitet. Das Ergebnis liegt seit
Jänner 2003 vor und besagt, dass Einhausungen und
begleitende Maßnahmen (erhöhte Lärmschutzwände, Tempolimits,
Flüsterasphalt usw.) zum
Schutz der Autobahnanrainer unerlässlich
sind, wobei für die Anrainergemeinden eine
durchgängige Einhausung weiter Streckenteile am besten wäre.
Wegen des baldigen
Baubeginns hat der Gemeinderat der Kärntner Gemeinde Trebesing am
10. Oktober 2003 einstimmig Forderungen zum Al0-Ausbau beschlossen, und diese
am 18.
Dezember 2003
nochmals ergänzt.
Sie selbst haben in ihrer
Anfragebeantwortung 291/AB vom 26. Mai 2003 zu
Umweltentlastungsmaßnahmen
im Zuge des Baues der zweiten Al0-Tunnelröhren folgendes
ausgeführt: „Mein Vorgänger Ing. Reichhold hat sich zur vollen Unterstützung
wirtschaftlich
vertretbarer Umweltentlastungsmaßnahmen bereiterklärt. Selbstverständlich werde
auch ich
solche Maßnahmen unterstützen".
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgende
Anfrage
1.
Wann ist beim Ausbau der A10 der genaue Baubeginn der
zweiten Tunnelröhren für
den
Katschbergtunnel und den Tauerntunnel geplant und wann wird der Baubeginn
realistischerweise
tatsächlich sein?
2.
Wann sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein und wann ist
mit der Eröffnung der
zweiten Tunnelröhren
zu rechnen?
3.
Wie hoch belaufen
sich die geplanten Kosten für die Errichtung der beiden
Tunnelröhren
(bitte um detaillierte Angabe für alle Projektschritte, Bauphasen und
sonstigen
Gliederungen der beiden Projekte)?
4.
Welche
finanziellen
Mittel
sind für die Errichtung von Lärm- und
Abgasschutzmaßnahmen
vorgesehen? (Bitte um detaillierte Angabe nach Maßnahme
und
Streckenabschnitt)
5.
Welche Lärmschutzeinrichtungen (Flüsterasphalt,
Lärmschutzwände, Einhausungen,
usw.) sind konkret
geplant? (Bitte um detaillierte Angabe für jeden Streckenabschnitt)
6.
Welche sonstigen Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen
(Fahrverbote, Tempolimits,
usw.) sind vorgesehen? (Bitte
um detaillierte Angabe nach
Maßnahme und
Streckenabschnitt)
7.
Welche
sonstigen Maßnahmen für die betroffenen Regionen sind daneben geplant?
8.
Mit welcher Erhöhung des Verkehraufkommens rechnen Sie
durch den Vollausbau der
A10 (bitte wenn
möglich um detaillierte Angabe)?
9.
Gibt es zur erwartbaren Erhöhung des Verkehrsaufkommens
auf der A10 bereits
Studien,
Untersuchungen, usw...? Wenn ja: Welche und mit welchen konkreten
Ergebnissen?
10.
Welche Behinderungen, Staupotentiale, usw. werden während
der Bautätigkeit zu
erwarten sein? Gibt
es Planungen für zusätzliche Züge der ÖBB-Tauernschleuse?
11.
Welche Beeinträchtigungen werden während der Bautätigkeit
für die Anrainer Innen
erwartet und welche
Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen?
12.
Gibt es bereits verbindliche Vereinbarungen (Verträge
usw.) zwischen der ASFINAG
und
den betroffenen Gemeinden hinsichtlich der Lärm- und Abgasschutzmaßnahmen?
Falls
Nein: Warum wirken Sie als verantwortlicher Bundesminister nicht auf die
ASFINAG
ein, solche Vereinbarungen zu treffen damit die Anrainerinnen rechtsgültig
wissen,
wann und mit welchen Verbesserungen ihrer Lebensqualität sie rechnen
können?