1628/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gradwohl,
Keck
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Ausbildung von Hunden durch Stromstöße,
geltende Rechtslage, Aussagen des 3.
Nationalratspräsidenten und passionierten Jägers Thomas
Prinzhorn dazu
Vom Bundeskanzler Wolfgang Schüssel wurde anlässlich der
letzten Nationalratswahl das
Thema „Tierschutz" zur Chefsache erklärt. Anstatt rasch ein strenges und
modernes
Bundestierschutzgesetz
dem Nationalrat vorzulegen, verzettelte sich die Koalition von ÖVP
und FPÖ in Streitereien über die weitere Legalisierung von Legebatterien, das
Absenken von
bereits erreichten Standards in einigen Bundesländern sowie über die
Notwendigkeit von
Elektroschocks bei der Hundesausbildung. Seit letztem Wochenende besonders
„aktuell" ist
die Diskussion, ob Ausnahmegenehmigungen zur
Tierquälerei für die Ausbildung von
Jagdhunden in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden sollen.
Zur Ausbildung von Hunden durch Elektroschocks führte der
Experte der Bundesregierung
und Zoodirektor von Schönbrunn Helmut Pechlaner protestierend aus:
"Training durch
Elektroschock ist
reine Tierquälerei! Die Stromstöße sind sehr schmerzhaft. Das ist für Hunde
wirklich brutal!". (Neue Kronen-Zeitung
vom 21.03.2004)
Gleichzeitig bekannte sich der 3.
Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn als passionierter
Jäger dazu, seine Jagdhunde mittels Elektroschocks ausgebildet zu haben und
möchte dies
auch in Zukunft tun. (Hohes Haus vom
21.3.2004)
Es wäre daher interessant, ob Thomas
Prinzhorn damit in Vergangenheit gegen geltendes
Recht verstoßen hat und wie die Rechtssituation in Zukunft aussehen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. In Vorbereitung der Erarbeitung
eines Bundestierschutzgesetzes wurden in Ihrem
Ressort sicher Erhebungen über die geltende Rechtssituation in den neun
Bundesländern
durchgeführt. Bezugnehmend darauf:
Erlaubt die Landesgesetzgebung nach heutigem Stand die
Ausbildung von Hunden
durch
Elektroschocks in:
a)
Burgenland
b)
Kärnten
c)
Niederösterreich
d)
Oberösterreich
e)
Salzburg
f)
Steiermark
g)
Tirol
h) Vorarlberg
i)
Wien
2.
Wenn
nein, mit welchen Strafbestimmungen ist ein solches Vorgehen bedroht und
welche Behörde ist für die Strafverfolgung
zuständig (wieder aufgegliedert nach
Bundesländern a) bis i))?
3.
Welche
Überlegungen haben Sie als zuständiger Ressortverantwortlicher für Tierschutz
bei der Erarbeitung des Tierschutzgesetzes betreffend den Sachverhalt
Ausbildung von
Hunden durch Stromstöße angestellt?
Mit
welcher Strafe sollte für Sie als Ressortverantwortlicher ein solcher
Sachverhalt
geahndet werden?
4. Stellt
für Sie die Ausbildung von Hunden mit Stromstöße eine Tierquälerei dar und ist
auch Ihrer Ansicht nach (siehe Pechlaner) eine solche Ausbildung für die
betroffenen
Hunde äußerst schmerzhaft?
Welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dazu vor?
5. Haben
Sie als Ressortverantwortlicher für Tierschutz von den Aussagen Prinzhorns
Kenntnis?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Aussage?
6. Wurde bei
Ihnen als Ressortverantwortlicher für Tierschutz dafür eingetreten, dass eine
Ausnahmebestimmung für die Ausbildung von
Hunden durch Stromstöße in das
Tierschutzgesetz aufgenommen wird?
Wenn ja, von wem und mit welcher Begründung?