1628/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gradwohl, Keck

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Ausbildung von Hunden durch Stromstöße, geltende Rechtslage, Aussagen des 3.

Nationalratspräsidenten und passionierten Jägers Thomas Prinzhorn dazu

 

Vom Bundeskanzler Wolfgang Schüssel wurde anlässlich der letzten Nationalratswahl das
Thema „Tierschutz" zur Chefsache erklärt. Anstatt rasch ein strenges und modernes
Bundestierschutzgesetz dem Nationalrat vorzulegen, verzettelte sich die Koalition von ÖVP
und FPÖ in Streitereien über die weitere Legalisierung von Legebatterien, das Absenken von
bereits erreichten Standards in einigen Bundesländern sowie über die Notwendigkeit von
Elektroschocks bei der Hundesausbildung. Seit letztem Wochenende besonders „aktuell" ist
die Diskussion, ob Ausnahmegenehmigungen zur Tierquälerei für die Ausbildung von
Jagdhunden in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden sollen.

 

Zur Ausbildung von Hunden durch Elektroschocks führte der Experte der Bundesregierung
und Zoodirektor von Schönbrunn Helmut Pechlaner protestierend aus: "Training durch
Elektroschock ist reine Tierquälerei! Die Stromstöße sind sehr schmerzhaft. Das ist für Hunde
wirklich brutal!". (Neue Kronen-Zeitung vom 21.03.2004)

 

Gleichzeitig bekannte sich der 3. Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn als passionierter
Jäger dazu, seine Jagdhunde mittels Elektroschocks ausgebildet zu haben und möchte dies
auch in Zukunft tun. (Hohes Haus vom 21.3.2004)

 

Es wäre daher interessant, ob Thomas Prinzhorn damit in Vergangenheit gegen geltendes
Recht verstoßen hat und wie die Rechtssituation in Zukunft aussehen wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      In Vorbereitung der Erarbeitung eines Bundestierschutzgesetzes wurden in Ihrem
Ressort sicher Erhebungen über die geltende Rechtssituation in den neun


Bundesländern durchgeführt. Bezugnehmend darauf:

Erlaubt die Landesgesetzgebung nach heutigem Stand die Ausbildung von Hunden

durch Elektroschocks in:

 

a)  Burgenland

b)  Kärnten

c)  Niederösterreich

d)  Oberösterreich

e)  Salzburg

f)    Steiermark

g)  Tirol

h) Vorarlberg
i) Wien

 

2.             Wenn nein, mit welchen Strafbestimmungen ist ein solches Vorgehen bedroht und
welche Behörde ist für die Strafverfolgung zuständig (wieder aufgegliedert nach
Bundesländern a) bis i))?

 

3.                           Welche Überlegungen haben Sie als zuständiger Ressortverantwortlicher für Tierschutz
bei der Erarbeitung des Tierschutzgesetzes betreffend den Sachverhalt Ausbildung von
Hunden durch Stromstöße angestellt?

Mit welcher Strafe sollte für Sie als Ressortverantwortlicher ein solcher Sachverhalt
geahndet werden?

 

4.       Stellt für Sie die Ausbildung von Hunden mit Stromstöße eine Tierquälerei dar und ist
auch Ihrer Ansicht nach (siehe Pechlaner) eine solche Ausbildung für die betroffenen
Hunde äußerst schmerzhaft?

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dazu vor?

 

5.       Haben Sie als Ressortverantwortlicher für Tierschutz von den Aussagen Prinzhorns
Kenntnis?

Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Aussage?

 

6.       Wurde bei Ihnen als Ressortverantwortlicher für Tierschutz dafür eingetreten, dass eine
Ausnahmebestimmung für die Ausbildung von Hunden durch Stromstöße in das
Tierschutzgesetz aufgenommen wird?     
Wenn ja, von wem und mit welcher Begründung?