1639/J XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit
betreffend EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
am 16. März 2004 wurde die
Regierungsvorlage 414
d.B. beraten.
Von
den Abgeordneten der SPÖ wurde zwar der grundsätzliche Handlungsbedarf
anerkannt,
jedoch einige gravierende Mängel an der
Regierungsvorlage festgehalten. Bei dieser Vorlage
bestätigt sich aus Sicht der SPÖ, dass die Saisonierregelung, welche von
der ÖVP/FPÖ-
Regierung massiv ausgedehnt wurde, kein
geeignetes Instrument für eine seriöse und ehrliche
Arbeitsmarktpolitik darstellt. Zielsetzung müsste vielmehr die
Integration von bereits im
Lande lebender Ausländerinnen sein.
Mit
dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz kommt es vor allem zu einer Unterwanderung
der Kontingente für Saisoniers, der PraktikantInnen und GrenzgängerInnen. Damit
kann eben
genau die Intention des Gesetzes nicht mehr gewährleistet werden.
Bedauerlicherweise
wurden von Ihnen die Fragen im Zusammenhang mit diesen Kritikpunkten im
Ausschuss
nicht beantwortet.
Etwas merkwürdig mutet in diesem Zusammenhang allerdings
Ihre Aussage im Ausschuss an,
dass für Saisoniers
die Erstausstellung nur mehr auf 24 Wochen erfolge, damit mit der 6-
monatigen Verlängerung die 12 Monate nicht erreicht würden. Des weiteren wurden
seitens
der Abgeordneten der SPÖ große Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität
der
Regelung in Artikel 2 §7 Abs. 6 ALVG erhoben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachfolgende
ANFRAGE:
1.
Worauf stützt sich Ihre Behauptung, dass die
Erstausstellung für Saisoniers nur
mehr
24 Wochen beträgt?
2.
Durch
welche Maßnahmen stellen Sie sicher, dass die festgelegten Kontingente
nicht nach 12 Monaten unterlaufen werden, wenn Saisoniers, PraktikantInnen oder
GrenzgängerInnen nach 12 Monaten die Freizügigkeit am Arbeitsmarkt erlangen?
3.
Wie erfolgt die Anrechnung der über
Praktikantinnenabkommen beschäftigten
Personen auf die Bundes-
und Landeshöchstzahlen?
4.
Da
Schlüsselkräfte nicht auf das Kontingent angerechnet werden: Welche
Berechnungen wurden angestellt,
hinsichtlich der - zusätzlich aus diesem Titel - zu
erwartenden Personen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt?
5.
Wurde
der Verfassungsdienst hinsichtlich der Regelung in Artikel 2 §7 Abs. 6
ALVG befasst?