164/J XXII. GP
Eingelangt am:
06.03.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.
Maier, Erika Scharer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend „Kroatien für Investoren kein Paradies?"
Nach
Medienberichten dürfte Kroatien doch nicht das Paradies für österreichische
Investoren sein. Einige Unternehmer (Mehrheitsgesellschafter) kämpfen
beispielsweise gegen Quasi-Enteignungen durch inländische
Minderheitsgesellschafter.
Diese
Vorgangsweise scheint nicht nur rechtsstaatlich bedenklich zu sein, sondern
widerspricht auch der Investitions- und Rechtssicherheit sowie den europäischen
Zielsetzungen. Nun hat Kroatien am 21. Februar 2003 einen Antrag auf Beitritt
zur
Europäischen Union der griechischen Ratspräsidentschaft vorgelegt. Kroatien
will
2007 Mitglied der EU werden.
So war beispielsweise jüngst dem „Standard" zu entnehmen:
„Der Salzburger Hotelier Wilfried Holleis kämpft derzeit gegen eine Quasi-Enteignung
der von ihm aufgebauten Hotelinsel Katarina in Rovinj.
Holleis,
der u. a. das Grand Hotel in Zell am See betreibt, hat 1999 50,1 Prozent des
fast zur Ruine verkommenen Schlosshotels übernommen und durch Investition in
Millionenhöhe und touristisches Know-how in ein Viersternehotel verwandelt.
Vertraglich vereinbart war, dass Holleis die restlichen 49,9 Prozent Ende 2003
um
2,2 Millionen Euro übernehmen musste.
Im
März 2001 erwarb jedoch die Tabakfabrik Rovinj (TDR) den Minderheitenanteil
und stellte einen Antrag auf Liquidation des inzwischen profitablen Betriebs;
nach nur
halbjährigem Verfahren gab ein örtlicher Richter dem Antrag statt.
Skurillerweise
wurde jedoch dem Vertrag entsprechend Holleis selbst mit der Liquidation
beauftragt.
Holleis
versucht jetzt, die Liquidation bis Jahresende hinauszuzögern, damit der
Vertrag - Übernahme des Minderheitenanteils - erfüllt werden kann."
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieser Fall bekannt? Wie beurteilen Sie diese „Quasi-Enteignung"?
2. Wenn nein, was werden Sie unternehmen?
3. Wenn ja, was haben Sie bereits gegenüber
Kroatien unternommen? Was haben
Sie erreicht?
4. Wie ist der Stand der österreichischen Intervention?
5. Sind Ihnen weitere derartige oder ähnliche Fälle bekannt?
6. Wenn ja, welche? Was werden Sie unternehmen?
7. Entspricht die kroatische Rechtslage bzw.
diese Vorgangsweise der kroatischen
Justiz den EU-Rechtsnormen?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Welche diesbezüglichen Bestimmungen muss
Kroatien bei einem EU-Beitritt
ändern?
10. Wie viele Fälle von sogenannten
„Quasi-Enteignungen" sind Ihnen 2000, 2001
und 2002 bereits bekannt geworden?
11. Welche Tipps geben Sie österreichischen Investoren, um
vor sogenannten
„Quasi-Enteignungen" geschützt zu sein?
12. Sind Ihnen derartige oder ähnliche Fälle aus anderen
Ländern bekannt, die
Mitglied der EU werden wollen? Wenn ja, aus welchen Ländern?