1640/J XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
An den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. März 2004 wurde ein
umfassender Gesetzesantrag der SPÖ (182/A) mit der Mehrheit der Abgeordneten der ÖVP
und FPÖ vertagt. Im Zuge der Debatte zu dem Antrag 182/A meinten Sie, alles, was zur
Bekämpfung von Schwarzarbeit getan werde, müsse in Verhältnismäßigkeit zu dem stehen,
was generell zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit unternommen werde. Die
Kontrollen dürften nicht überschießend sein. Des weiteren verwiesen Sie in Ihren
Ausführungen auf die Tätigkeit der KIAB und des Personalstandes von 183 MitarbeiterInnen.

Unter der Internetadresse:

http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wirtschaft/KontrolleillegalerA1583/_start.htm
kann man folgendes nachlesen:

Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung
von Ausländern werden in Tateinheit begangen. Durch die Ansiedelung der
Prüfung im Rahmen der Finanzverwaltung in Verbindung mit der
Verständigungspflicht ist ein Höchstmaß von Synergien erzielbar, da jede
illegale Beschäftigung von Ausländern im Zusammenhang mit
Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug steht.

Steuer- und Abgabenbetrug führt zu Wettbewerbsverzerrungen, schadet
der Wirtschaft und jedem einzelnen, der dadurch eine höhere
Steuerleistung erbringen muss. Bei der Betrugsbekämpfung durch das
Bundesministerium für Finanzen geht es nicht darum, die Wirtschaft durch
verstärkte Kontrollen zu belasten, sondern faire Bedingungen für alle
Teilnehmer am Wirtschaftsleben herzustellen.

Die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) ist seit 1. Juli
2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Weiters haben die
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und die Zollbehörden gemäß die
zuständigen Behörden zu verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer
Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen, dass eine Übertretung
arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, gesundheits- und
umweltschutzrechtlicher, abgabenrechtlicher oder gewerberechtlicher
Vorschriften vorliegt.

Zielsetzung der Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung

Sicherung der Lohn- und Arbeitsbedingungen inländischer und integrierter
ausländischer Arbeitskräfte vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der
österreichischen Arbeitsmarktlage

 


         Einhaltung der Bestimmungen des im
Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Interesse aller
Arbeitssuchenden, aber auch der Unternehmer, die die gesetzlichen
Vorschriften einhalten

         Bundesweite und flächendeckende Kontrolle durch KIAB-
Einsatzteams

Bemerkenswerterweise führte Abgeordneter Dr. Mitterlehner aus, dass es innerhalb der WKÖ
eine Arbeitsgruppe gäbe, welche sich mit der Frage der sofortigen Anmeldung von
Beschäftigten im Baugewerbe auseinandersetze. Daraus lässt sich logischerweise nur ableiten,
dass mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen eine wirksame Bekämpfung der illegalen
Beschäftigung auch aus Sicht der Wirtschaftskammer nicht möglich ist. Die Frage ob seitens
des Ressorts eine Vorlage zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung erarbeitet werde, oder
in absehbarer Zeit ein Begutachtungsentwurf seitens ihres Ministeriums zu erwarten sei,
haben sie mit nein beantwortet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachfolgende

ANFRAGE:

1.            Wie viele KIAB Dienststellen gibt es?

2.            Wie ist der Personalstand in den einzelnen KIAB Dienststellen?

3.            Wie viele Kontrollen wurden im Jahr 2003 durch die KIAB durchgeführt?

4.     Wie viele illegal Beschäftigte wurden dabei festgestellt?

5.            Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?

6.            Wie viele Kontrollen erfolgten nach den einzelnen Wirtschaftsklassen (nach
Klasseneinteilung des AMS)?

7.     Wie hoch wird der Anteil der Schattenwirtschaft, gemessen in Prozent am BIP,
Seitens des Ressorts eingeschätzt?

8.            Gibt es sonstige Untersuchungen, Studien oder wissenschaftliche Arbeiten
zum Thema Schattenwirtschaft in Österreich?

Wenn ja, von wem?

9.   Ist die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung aus Sicht des Ressorts ein
arbeitsmarktpolitisches Anliegen?

10. Ist die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung aus Sicht des Ressorts ein
wirtschaftspolitisches Anliegen?

11.    Sind Sie der Meinung, dass in Österreich bereits alle möglichen gesetzlichen
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ausgeschöpft sind?

12.    Welche Strategie verfolgt die EU zum Thema Schwarzarbeitsbekämpfung?

13.    Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gibt es in den anderen
Staaten der EU?