1650/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ahndung des Schweinemastskandals
in Oberösterreich
Im Zuge des Schweinemastskandals in Oberösterreich wurden im Betrieb
der Familie Beckerle erhebliche Mengen von verbotenen antibiotischen Substanzen
gefunden und entsprechende Verfahren eingeleitet, die bis heute nicht
abgeschlossen sind.
In der Anfragebeantwortung 656/AB vom 5.9.2003 stellten Sie auf
meine Frage, gegen wie viele Betriebe es in Oberösterreich noch laufende
Verfahren gäbe, fest, dass sich lediglich beim Bezirksgericht Steyr ein
Verfahren im Rechtsmittelstadium befinde. Das Verfahren gegen Beckerle in Ried
ließen Sie meines Erachtens unrichtigerweise unerwähnt.
Nun liegt im gegenständlichen Verfahren seit November 2003 ein
Gutachten vor, das massive Verstöße gegen diverse gesetzliche Regelungen
attestiert und miserable tierquälerische Haltungsbedingungen beschreibt.
Trotzdem wurden seitens der Ihnen unterstehenden Staatsanwaltschaft keine
Schritte zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur Information der Behörden in
Braunau unternommen. Dadurch wird den KonsumentInnen nach wie vor
gesundheitlich bedenkliche Ware zugemutet und der raschen Ahndung von
Lebensmitteldelikten zuwider gehandelt. Im Gegensatz zu der langsamen
Vorgangsweise in Oberösterreich wurde z.B. in der Steiermark mit April 2002 der
Prozesses gegen rechtwidrig handelnde Schweinemäster abgeschlossen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Aus welchen Gründen beantworteten Sie
die Frage 6 der 656/AB unkorrekt?
2.
Aus welchen Gründen zieht sich das
Verfahren gegen den Schweinemäster Beckerle so lange hin?
3.
Mit welcher Begründung wird das
Rechtsinstrument der Fristerstreckung im Fall Beckerle derart überstrapaziert?
4.
Wie erklären Sie bzw. wie ist es zu
rechtfertigen, dass der leitende Staatsanwalt ein derart brisantes, seit einem
halben Jahr vorliegendes Gutachten bisher ignoriert hat?
5.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um
der Staatsanwaltschaft Ried eine raschere Behandlung von Lebensmittelverstößen
nahe zu legen?
6.
Wird es Konsequenzen gegenüber der
zuständigen Staatsanwaltschaft geben, die durch ihr Verhalten die
Rechtsstaatlichkeit stark strapaziert und die Ahndung von gravierenden Delikten
hinausgezögert hat?
7.
Aus welchen Gründen wurde der BH
Braunau das seit November 2003 vorliegende, alarmierende Gutachten über den
„Fall Beckerle“ vorenthalten, sodass keine akuten Eingriffe gegen
tierquälerische Haltebedingungen vorgenommen werden können?