1650/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Ahndung des Schweinemastskandals in Oberösterreich

 

 

 

 

 

Im Zuge des Schweinemastskandals in Oberösterreich wurden im Betrieb der Familie Beckerle erhebliche Mengen von verbotenen antibiotischen Substanzen gefunden und entsprechende Verfahren eingeleitet, die bis heute nicht abgeschlossen sind.

 

In der Anfragebeantwortung 656/AB vom 5.9.2003 stellten Sie auf meine Frage, gegen wie viele Betriebe es in Oberösterreich noch laufende Verfahren gäbe, fest, dass sich lediglich beim Bezirksgericht Steyr ein Verfahren im Rechtsmittelstadium befinde. Das Verfahren gegen Beckerle in Ried ließen Sie meines Erachtens unrichtigerweise unerwähnt.

 

Nun liegt im gegenständlichen Verfahren seit November 2003 ein Gutachten vor, das massive Verstöße gegen diverse gesetzliche Regelungen attestiert und miserable tierquälerische Haltungsbedingungen beschreibt. Trotzdem wurden seitens der Ihnen unterstehenden Staatsanwaltschaft keine Schritte zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur Information der Behörden in Braunau unternommen. Dadurch wird den KonsumentInnen nach wie vor gesundheitlich bedenkliche Ware zugemutet und der raschen Ahndung von Lebensmitteldelikten zuwider gehandelt. Im Gegensatz zu der langsamen Vorgangsweise in Oberösterreich wurde z.B. in der Steiermark mit April 2002 der Prozesses gegen rechtwidrig handelnde Schweinemäster abgeschlossen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Aus welchen Gründen beantworteten Sie die Frage 6 der 656/AB unkorrekt?

 

2.             Aus welchen Gründen zieht sich das Verfahren gegen den Schweinemäster Beckerle so lange hin?

 

3.             Mit welcher Begründung wird das Rechtsinstrument der Fristerstreckung im Fall Beckerle derart überstrapaziert?

 

4.             Wie erklären Sie bzw. wie ist es zu rechtfertigen, dass der leitende Staatsanwalt ein derart brisantes, seit einem halben Jahr vorliegendes Gutachten bisher ignoriert hat?

 

5.             Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Staatsanwaltschaft Ried eine raschere Behandlung von Lebensmittelverstößen nahe zu legen?

 

6.             Wird es Konsequenzen gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft geben, die durch ihr Verhalten die Rechtsstaatlichkeit stark strapaziert und die Ahndung von gravierenden Delikten hinausgezögert hat?

 

7.             Aus welchen Gründen wurde der BH Braunau das seit November 2003 vorliegende, alarmierende Gutachten über den „Fall Beckerle“ vorenthalten, sodass keine akuten Eingriffe gegen tierquälerische Haltebedingungen vorgenommen werden können?