1653/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Justiz
betreffend
"Opferfonds und Opferschutzeinrichtungen"
Laut
APA-Meldung Nr. 315 vom 1. April 2004 plant Justizminister Böhmdorfer eine
Erhöhung der Tagsätze zur Bemessung der Geldstrafen. Mit diesen Einnahmen soll
ein
Opferfonds finanziert werden, aus dem Opfer von Gewaltverbrechen entschädigt
werden
sollen. Die Einrichtung eines Opferfonds
ist prinzipiell zu begrüßen, wenn man bedenkt, dass
im Jahr 2002 die Höhe der Einnahmen des Bundes aus Geldbußen gemäß §§
90b und 90c
StPO (siehe Anfragebeantwortung 1080/AB XXII. GP) 9,970.423,21 € betrugen und dies zum
Großteil an den
Finanzminister zwecks Budgetkonsolidierung geht, so ist es dringend an der
Zeit, dass dieses Geld den Opfern und der Opferhilfe zufließt.
Jedoch ist es fraglich, welche Konsequenzen die
Einrichtung eines solchen Fonds mit sich
bringt. Da
Justizminister Böhmdorfer schon des öfteren gesagt hat, es gebe zu viele
Opferhilfeeinrichtungen und er „in den Bereich der Opferhilfe mehr Transparenz
bringen
möchte" (siehe Anfragebeantwortung 1080/AB XXII. GP), besteht weiterhin Anlass zur
Befürchtung, dass sich die Situation für
die bestehenden Einrichtungen, die ohnehin schon
große finanzielle und personelle Schwierigkeiten haben, verschlechtern
wird.
Seitens
des Justizministeriums gab es bisher keinerlei Informationen bezüglich der
Ausgestaltung eines solchen Opferfonds, wie
die konkrete Umsetzung aussehen soll und wer
ihn verwalten soll. Unklar ist auch, wer Anspruch auf Entschädigung aus
dem Opferfonds
haben wird und es hier nicht zu willkürlicher Verteilung im Sinne von
„Almosenpolitik"
kommt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie soll der Opferfonds konkret
ausgestaltet sein?
2.
Wer
soll den Opferfonds verwalten?
3.
Wann
soll der Opferfonds eingerichtet werden?
4.
Aus
welchen Mitteln genau soll der Opferfonds finanziert werden?
5.
Wie
stehen Sie der Forderung gegenüber, alle Einnahmen aus Geldstrafen und
Geldbußen den Opfern und
Opferschutzeinrichtungen zugutezukommen lassen?
6.
Wer
genau soll Entschädigungen aus dem Opferfonds bekommen?
7.
Wird die Einkommenssituation des Opfers sowie des Täters
als
Anspruchsberechtigung
von Bedeutung sein?
8.
Soll der Opferfonds nur im Sinne einer
Vorschussgewährung beansprucht werden
können, wenn der
Täter nicht in der Lage ist zu zahlen?
9.
Was soll mit der Entschädigungssumme genau finanziert
werden? (bitte um
Auflistung)
10. Wird es einen Rechtsanspruch auf
Entschädigung aus dem Opferfonds geben?
11.
Wie werden Opfer zu einer Entschädigung kommen, wie wird
das dafür notwendige
Procedere aussehen?
12.
Wird es für Opferschutzeinrichtungen die Möglichkeit
geben, Zugang zu Mitteln aus
dem Opferfonds zu
haben?
13. Wenn ja, in welcher Form? Wenn
nein, warum nicht?
14.
Wird es weitere finanzielle Kürzungen im Bereich der
bestehenden
Opferschutzeinrichtungen
geben?
15. Wenn ja, welche
Opferschutzeinrichtungen sind in welcher Höhe betroffen?
16. Wird es durch die Einrichtung eines
Opferfonds auch eine finanzielle Besserstellung,
etwa vollständige Finanzierung von
psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung,
für die bestehenden Opferschutzeinrichtungen geben?