1653/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend "Opferfonds und Opferschutzeinrichtungen"

Laut APA-Meldung Nr. 315 vom 1. April 2004 plant Justizminister Böhmdorfer eine
Erhöhung der Tagsätze zur Bemessung der Geldstrafen. Mit diesen Einnahmen soll ein
Opferfonds finanziert werden, aus dem Opfer von Gewaltverbrechen entschädigt werden
sollen. Die Einrichtung eines Opferfonds ist prinzipiell zu begrüßen, wenn man bedenkt, dass
im Jahr 2002 die Höhe der Einnahmen des Bundes aus Geldbußen gemäß §§ 90b und 90c
StPO (siehe Anfragebeantwortung 1080/AB
XXII. GP) 9,970.423,21 € betrugen und dies zum
Großteil an den Finanzminister zwecks Budgetkonsolidierung geht, so ist es dringend an der
Zeit, dass dieses Geld den Opfern und der Opferhilfe zufließt.

Jedoch ist es fraglich, welche Konsequenzen die Einrichtung eines solchen Fonds mit sich
bringt. Da Justizminister Böhmdorfer schon des öfteren gesagt hat, es gebe zu viele
Opferhilfeeinrichtungen und er „in den Bereich der Opferhilfe mehr Transparenz bringen
möchte" (siehe Anfragebeantwortung 1080/AB
XXII. GP), besteht weiterhin Anlass zur
Befürchtung, dass sich die Situation für die bestehenden Einrichtungen, die ohnehin schon
große finanzielle und personelle Schwierigkeiten haben, verschlechtern wird.

Seitens des Justizministeriums gab es bisher keinerlei Informationen bezüglich der
Ausgestaltung eines solchen Opferfonds, wie die konkrete Umsetzung aussehen soll und wer
ihn verwalten soll. Unklar ist auch, wer Anspruch auf Entschädigung aus dem Opferfonds
haben wird und es hier nicht zu willkürlicher Verteilung im Sinne von „Almosenpolitik"
kommt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie soll der Opferfonds konkret ausgestaltet sein?


2.             Wer soll den Opferfonds verwalten?

3.             Wann soll der Opferfonds eingerichtet werden?

4.             Aus welchen Mitteln genau soll der Opferfonds finanziert werden?

5.             Wie stehen Sie der Forderung gegenüber, alle Einnahmen aus Geldstrafen und
Geldbußen den Opfern und Opferschutzeinrichtungen zugutezukommen lassen?

6.             Wer genau soll Entschädigungen aus dem Opferfonds bekommen?

7.             Wird die Einkommenssituation des Opfers sowie des Täters als
Anspruchsberechtigung von Bedeutung sein?

8.             Soll der Opferfonds nur im Sinne einer Vorschussgewährung beansprucht werden
können, wenn der Täter nicht in der Lage ist zu zahlen?

9.             Was soll mit der Entschädigungssumme genau finanziert werden? (bitte um
Auflistung)

10.      Wird es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung aus dem Opferfonds geben?

11.      Wie werden Opfer zu einer Entschädigung kommen, wie wird das dafür notwendige
Procedere aussehen?

12.      Wird es für Opferschutzeinrichtungen die Möglichkeit geben, Zugang zu Mitteln aus
dem Opferfonds zu haben?

13.      Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

14.      Wird es weitere finanzielle Kürzungen im Bereich der bestehenden
Opferschutzeinrichtungen geben?

15.      Wenn ja, welche Opferschutzeinrichtungen sind in welcher Höhe betroffen?


16. Wird es durch die Einrichtung eines Opferfonds auch eine finanzielle Besserstellung,
etwa vollständige Finanzierung von psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung,
für die bestehenden Opferschutzeinrichtungen geben?