1655/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „Finanzstrafverfahren"

Der Bundesminister für Finanzen konnte in der AB 1267 XXII.GP vom 18.02.2004 keine Aussagen
über die Erledigung von gerichtlichen Finanzstrafverfahren treffen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Anzeigen wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung etc. wurden 2000, 2001,
2002   und   2003   bei   Gerichten   bzw.   Staatsanwaltschaften   erstattet   (Ersuche   um
Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?  In wie vielen
Fällen ergab sich im Finanzstrafverfahren in diesen Jahren jeweils die Zuständigkeit der
Gerichte? In wie vielen Fällen wurde dabei die Anzeige von der FMA erstatttet?

2.              In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren die Anzeigen zurückgelegt oder die Verfahren
nach der StPO bzw. FinStrG eingestellt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

3.              In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen Verurteilungen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.              In wie vielen Fällen wurden Geldstrafen,   in wie vielen Fällen Freiheitsstrafen verhängt?

5.              In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren diversionsrechtliche Bestimmungen angewandt
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

6.              Welche    Maßnahmen   wurden   dabei   jeweils    konkret    aufgetragen    (Ersuche   um
Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?


7.             Wie viele Haftbefehle wurden in diesen Jahren erlassen? Zu wie vielen Festnahmen kam es
in diesen Jahren (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und  Landesgerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

8.             Wie viele Haftbefehle  sind derzeit noch offen?  Um  welche Fälle  geht  es  dabei?

9.             In   wie   vielen   Fällen   wurde   in   diesen   Jahren   die   Untersuchungshaft   verhängt?

10.      In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren Haus- und Personendurchsuchungen?

11.      In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren der Bund für vermögensrechtliche Nachteile in
Anspruch genommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

12.      Wie viele diesbezügliche Fälle sind bereits abgeschlossen?

13.      Welche Beträge mussten bereits bezahlt werden?

14.      Wie viele diesbezüglicher Verfahren sind noch offen? Wie hoch ist dabei jeweils der
Streitwert?

15.      Wo sehen Sie derzeit Probleme im Finanzstrafrecht?

16.      Soll   nach   Ansicht   Ihres   Ressorts   das   geplante Unternehmensstrafrecht   auch   das
Finanzstrafrechtsbereich ausweiten?