1656/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Stand der datenschutzrechtlich bedenklichen
Datensammelungsaktion über die
österreichischen SchülerInnen
Seitdem
bekannt wurde, dass die anfragestellende Abgeordnete sich dem Thema
Bildungsdokumentation widmet, erreichen sie
immer mehr Beschwerden von SchülerInnen
und Eltern, die ihren Missmut über die überschießende Datensammlung von
Bundesministerin Gehrer zum Ausdruck bringen. Ebenso gibt es eine Reihe von
kritischen
Anrufen frustrierter LehrerInnen, die mit
den Beschwerden der Eltern konfrontiert werden
und zusätzlich einen immensen
Zeitaufwand für die Sammlung von Daten aufbringen müssen,
statt sich um pädagogische Belange kümmern zu können.
Aus all den Gründen ist daher eine neuerliche umfassende
Anfrage zum Stand der Erstellung
der
Bildungsdokumentation notwendig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche Erläuterungen erhielt die Schulleitung und
die mit der Durchführung der
Bildungsdokumentation beauftragten
nachgeordneten Dienststellen ?
Wie
ist der Wortlaut dieser Erläuterungen ?
2.
Welche Anwenderprogramme für Schülerdaten haben eine
Schnittstelle, um die für die
Statistik
benötigten Daten ins ISO-Deal zu transferieren ?
3.
Wurden diese geeigneten Programme den, durch die
Verordnung zur Durchführung der
Bildungsdokumentation verpflichteten, Bildungseinrichtungen zur Verfügung
gestellt ?
4.
Wurden die Bildungseinrichtungen mit Internetanschlüssen
ausgestattet um die Daten
digital an das BMBWK
zu übermitteln?
5.
Wenn nicht, welche Stammdatenblätter werden für die
Schulstatistik 2003/2004
verwendet ?
6.
Welche Daten werden mit den Stammdatenblättern abgefragt
?
Wie werden diese an
das BMBWK weitergeleitet ?
7.
Wie viele Stammdatenblätter über SchülerInnen wurden mit
Stand 1. April 2004 von
den
Bildungseinrichtungen übermittelt ?
8.
Wie hoch ist die Übermittlungsquote verglichen mit der
Gesamtzahl an SchülerInnen ?
9.
Wenn die Übermittlungsquote nicht 100 Prozent beträgt:
Aus welchen Gründen
fanden Meldungen nicht statt ?
10.
Wie
wurden Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte SchülerInnen / StudentInnen
über die Weitergabe personenbezogener Daten, wie z.B. die
Sozialversicherungsnummer, die Postleitzahl und den
Namen der Heimatgemeinde, die
Postleitzahl und den
Namen der Schul-(Internats) Wohnadresse, sowie das
Religionsbekenntnisses, informiert ?
11. Wie viele Stammdatenblätter tragen als
Schülerstammdaten die
Sozialversicherungsnummer ?
In wie vielen Fällen wurde ein
Ersatzkennzeichen verarbeitet ?
12.
Wieviele
Bescheide wurden von den Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten
SchülerInnen / StudentInnen angefordert ?
13.
Wie lange dauert nach Ihren Berechnungen das Ausfüllen
eines Stammdatenblattes für
einen Schüler/einer
Schülerin bei voller Beachtung der
Bildungsdokumentationsverordnung ?
14.
Welche Gesamtkosten für Personalaufwand sind daher
bisher entstanden, um die
bisherigen
Stammdatenblätter auszufüllen und diese EDV-mäßig zu verarbeiten ?
15.
Welche Kosten sind für die notwendige Ausstattung von
EDV-Hardware und Software
für
a)
die Schulen
b)
das Bundesministerium und
c)
die Statistik Austria
entstanden, um die Bildungsdokumentation aufzubauen und
in Folge weiterhin
bearbeiten
zu können ?
16. Was haben die aufwendigen und
datenschutzrechtlich bedenklichen Datensammlungen
über alle SchülerInnen ergeben ?
Welche
konkreten Schritte haben Sie auf Grund dieser Datensammlungen gesetzt ?
17. Da bisher noch keine Standard- oder
Musteranwendungen in der Angelegenheit
Bildungsdokumentation veröffentlicht wurde:
Wer hat welche Meldungen in diesem Zusammenhang
gegenüber dem
Datenverarbeitungsregister
abgegeben ?
18.
Welche Datensicherheitsmaßnahmen gem. § 9
Bildungsdokumentationsverordnung
wurden in den österreichischen Schulen und im Ministerium im einzelnen gesetzt
?
Welche Kosten haben
diese verursacht ?
19.
Welche Behörden oder Einrichtungen können aufgrund
welcher gesetzlichen Grundlage
Auskünfte über Daten
aus der Bildungsdokumentation erhalten ?
20.
In wie vielen Fällen hat es aufgegliedert nach Behörden
und Rechtsgrundlage Anfragen
gegeben ?
21.
Nach § 8 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz sind
Datensätze 60 Jahre nach der
letzten Eintragung zu
löschen:
Welchen
Sinn hat diese überschießende Aufbewahrungsdauer ?
22.
Wie viele Datensätze werden nach Ihren Berechnungen im
Jahr 2025 und im Jahr 2050
in dieser
Dokumentation gespeichert sein ?
23.
Welche
Kosten werden daraus resultieren ?
24.
Da die Daten in der Bildungsdokumentation zu
statistischen Zwecken erhoben werden:
Wie
ist technisch der individuelle Abruf eines/einer Betroffenen über die von
ihm/ihr
verarbeiteten Daten
möglich ?
25.
Welche Daten kann ein Betroffener/eine Betroffene aus
der Bildungsdokumentation
abrufen ?
26.
Welche Kosten entstehen dem/der Betroffenen, um diese in
der Bildungsdokumentation
verwendeten Daten
über seine/ihre Person einzuholen ?