1656/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Stand der datenschutzrechtlich bedenklichen Datensammelungsaktion über die

österreichischen SchülerInnen

Seitdem bekannt wurde, dass die anfragestellende Abgeordnete sich dem Thema
Bildungsdokumentation widmet, erreichen sie immer mehr Beschwerden von SchülerInnen
und Eltern, die ihren Missmut über die überschießende Datensammlung von
Bundesministerin Gehrer zum Ausdruck bringen. Ebenso gibt es eine Reihe von kritischen
Anrufen frustrierter LehrerInnen, die mit den Beschwerden der Eltern konfrontiert werden
und zusätzlich einen immensen Zeitaufwand für die Sammlung von Daten aufbringen müssen,
statt sich um pädagogische Belange kümmern zu können.

Aus all den Gründen ist daher eine neuerliche umfassende Anfrage zum Stand der Erstellung
der Bildungsdokumentation notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.       Welche Erläuterungen erhielt die Schulleitung und die mit der Durchführung der
Bildungsdokumentation beauftragten nachgeordneten Dienststellen ?

Wie ist der Wortlaut dieser Erläuterungen ?

2.             Welche Anwenderprogramme für Schülerdaten haben eine Schnittstelle, um die für die
Statistik benötigten Daten ins ISO-Deal zu transferieren ?

3.                            Wurden diese geeigneten Programme den, durch die Verordnung zur Durchführung der
Bildungsdokumentation verpflichteten, Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt ?

4.                            Wurden die Bildungseinrichtungen mit Internetanschlüssen ausgestattet um die Daten
digital an das BMBWK zu übermitteln?


5.                          Wenn nicht, welche Stammdatenblätter werden für die Schulstatistik 2003/2004
verwendet ?

6.                          Welche Daten werden mit den Stammdatenblättern abgefragt ?
Wie werden diese an das BMBWK weitergeleitet ?

7.                          Wie viele Stammdatenblätter über SchülerInnen wurden mit Stand 1. April 2004 von
den Bildungseinrichtungen übermittelt ?

8.                          Wie hoch ist die Übermittlungsquote verglichen mit der Gesamtzahl an SchülerInnen ?

9.                          Wenn die Übermittlungsquote nicht 100 Prozent beträgt:
Aus welchen Gründen fanden Meldungen nicht statt ?

10.                   Wie wurden Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte SchülerInnen / StudentInnen
über die Weitergabe personenbezogener Daten, wie z.B. die

Sozialversicherungsnummer, die Postleitzahl und den Namen der Heimatgemeinde, die
Postleitzahl und den Namen der Schul-(Internats) Wohnadresse, sowie das
Religionsbekenntnisses, informiert ?

11.     Wie viele Stammdatenblätter tragen als Schülerstammdaten die
Sozialversicherungsnummer ?

In wie vielen Fällen wurde ein Ersatzkennzeichen verarbeitet ?

12.                   Wieviele Bescheide wurden von den Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten
SchülerInnen / StudentInnen angefordert ?

13.                   Wie lange dauert nach Ihren Berechnungen das Ausfüllen eines Stammdatenblattes für
einen Schüler/einer Schülerin bei voller Beachtung der
Bildungsdokumentationsverordnung ?

14.                   Welche Gesamtkosten für Personalaufwand sind daher bisher entstanden, um die
bisherigen Stammdatenblätter auszufüllen und diese EDV-mäßig zu verarbeiten ?

15.                   Welche Kosten sind für die notwendige Ausstattung von EDV-Hardware und Software
für

 

a)   die Schulen

b)  das Bundesministerium und

c)   die Statistik Austria

entstanden, um die Bildungsdokumentation aufzubauen und in Folge weiterhin
bearbeiten zu können ?


16.     Was haben die aufwendigen und datenschutzrechtlich bedenklichen Datensammlungen
über alle SchülerInnen ergeben ?

Welche konkreten Schritte haben Sie auf Grund dieser Datensammlungen gesetzt ?

17.     Da bisher noch keine Standard- oder Musteranwendungen in der Angelegenheit
Bildungsdokumentation veröffentlicht wurde:

Wer hat welche Meldungen in diesem Zusammenhang gegenüber dem
Datenverarbeitungsregister abgegeben ?

18.                     Welche Datensicherheitsmaßnahmen gem. § 9 Bildungsdokumentationsverordnung
wurden in den österreichischen Schulen und im Ministerium im einzelnen gesetzt ?
Welche Kosten haben diese verursacht ?

19.                     Welche Behörden oder Einrichtungen können aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage
Auskünfte über Daten aus der Bildungsdokumentation erhalten ?

20.         In wie vielen Fällen hat es aufgegliedert nach Behörden und Rechtsgrundlage Anfragen
gegeben ?

21.         Nach § 8 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz sind Datensätze 60 Jahre nach der
letzten Eintragung zu löschen:

Welchen Sinn hat diese überschießende Aufbewahrungsdauer ?

22.         Wie viele Datensätze werden nach Ihren Berechnungen im Jahr 2025 und im Jahr 2050
in dieser Dokumentation gespeichert sein ?

23.         Welche Kosten werden daraus resultieren ?

24.         Da die Daten in der Bildungsdokumentation zu statistischen Zwecken erhoben werden:
Wie ist technisch der individuelle Abruf eines/einer Betroffenen über die von ihm/ihr
verarbeiteten Daten möglich ?

25.         Welche Daten kann ein Betroffener/eine Betroffene aus der Bildungsdokumentation
abrufen ?

26.         Welche Kosten entstehen dem/der Betroffenen, um diese in der Bildungsdokumentation
verwendeten Daten über seine/ihre Person einzuholen ?