1657/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend das Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetz (GBAG)

Erst Mitte Februar 2004 sorgten die Vorschläge des Senatsvorsitzenden für Zivilrechtssachen
Wien, Dr. Peter Garai, für ein neues Mietrecht für heftige Kritik seitens der Opposition und
Mieterschutzvereinigungen sowie Immobilieninteressensvertreter. Etwas mehr als ein Monat
später war es Ihr Ressort, das einen, wie es in der „Presse" hieß, „vertraulichen Entwurf zu
einer verwandten Gesetzesmaterie" (Presse, 20.3.2004) der Öffentlichkeit zur Diskussion
stellte. Ebenso wie der Mietrechtsentwurf Dr. Garais würden auch die von Ihnen beauftragten
Pläne der Universitätsprofessoren Dr. Gottfried Call und Dr. Norbert Hanel für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten - und -abrechnungsgesetz (GBAG) die Mieter und
Wohnungseigentümer einseitig belasten. So soll beispielsweise die Frist für Einwendungen
von Mieter und Wohnungseigentümer gegen gesetzeswidrige und unrichtige Abrechnungen
zu Gunsten der Vermieter und Hausverwaltungen generell auf sechs Monate gekürzt werden.
Darüber hinaus plädieren die beiden Innsbrucker Rechtsexperten neben der Einschränkung
der Rechnungslegungspflichten des Vermieters oder der Hausverwaltung bei
Betriebskostenabrechnungen auch für eine drastische Kürzung der für die Gebäudesanierung
vorgesehene Mietzinsreserve infolge der Verdoppelung der Investprämie aus derselben. Die
Liste der zu Lasten der Mieter und Wohnungseigentümer gehenden Vorschläge ließe sich
noch verlängern.

Schenkt man einem „Presse"-Artikel vom 20. März 2004 Glauben, seien Ihre Erwartungen
des an Interessensvertretungen zur Stellungnahme ausgesandten Entwurfs für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetzes „in den zentralen Punkten erfüllt
worden".

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende


Anfrage:

1.  Immer wieder wird unter dem Motto „Harmonisierung" versucht, für Mieter bzw
Wohnungseigentümer nachteilige Abrechnungsbestimmungen im Bereich des MRG,
WGG    bzw.    WEG    zu    schaffen.    Die    Rechtsstellung    von    Mietern    und
Wohnungseigentümern    sind   grundsätzlich    unterschiedlich    und    können    nicht
vereinheitlicht werden. Demnach können auch die jeweiligen Abrechnungen nicht
vereinheitlicht werden. Warum wurde erneut (schon 1994 gab es eine Arbeitsgruppe
im BMJ zu einem Hausbewirtschaftungsgesetz, das mangels sinnvoller Möglichkeiten
der Vereinheitlichung ad acta gelegt wurde - schon damals haben alle mit der
Fachmaterie vertrauten Experten eine weitgehende Harmonisierung als nicht möglich
eingeschätzt) ein derartiger Auftrag    - diesmal an zwei willkürlich vom BMWA
ausgesuchte Universitätsprofessoren - erteilt?

2.              Welche      Gründe      können      Sie      anführen,      den      Entwurf      für      ein
Gebäudebewirtschaftungskosten   -   und   -abrechnungsgesetz   (GBAG)   von   zwei
Innsbrucker Universitätsprofessoren erstellen zu lassen und nicht Ihre diesbezüglichen
Ressortexperten bzw. das an sich kompetenzmäßig zuständige Justizministerium mit
dieser Aufgabe zu betrauten?

3.              Wurde den Verfassern des Entwurfes für ein Gebäudebewirtschaftungskosten - und -
abrechnungsgesetz (GBAG), Univ. Prof. Dr. Gottfried Call und Univ. Lektor Dr.
Norbert Hanel, ein Honorar ausgestellt? Wenn ja, wie hoch war dieses?

4.      Wann  werden  Sie einen  Entwurf für ein  Gebäudebewirtschaftsungskosten-  und
abrechnungsgesetz vorlegen?

5.              Welche Vorschläge des Univ. Prof. Dr. Call und Univ. Lektor Dr. Hanel werden in
Ihrem Entwurf Niederschlag finden?

6.              In   der   Regierungserklärung   2000   wird   unter   dem   Titel   Vereinfachung   und
Harmonisierung des Mietrechts unter anderen mit einer Kosteneinsparung durch die
Vereinheitlichung     der     Abrechnungsvorschriften     argumentiert.     In     welchen


Kostenpositionen sehen Sie konkrete und für die betroffenen Wohnungsnutzer
spürbare Einsparungspotentiale? Oder erzielen durch eine derartige Vereinheitlichung
die Einsparungen in Wirklichkeit nicht eher die Hausverwaltungen, die sodann nur
mehr einen Abrechnungsschritt vollziehen müssen?

7.             Wird es aufgrund einfacherer Abrechnungsvorschriften in Hinkunft zu einer Senkung
des  Verwaltungshonorars kommen,  da ja dann  in  Hinkunft  dieser Berufszweig
weniger Know-how für das Erstellen einer Abrechnung braucht?

8.             Welchen Sinn hat die Schaffung eines weiteren Gesetzes im Bereich des Wohnrechts?
Warum werden Harmonisierungsbestrebungen nicht in den jeweiligen Stammgesetzen
eingearbeitet?

9.             Ist    es    richtig,    dass    Sie    die    Einspruchsfrist    im    geplanten    einheitlichen
Gebäudebewirtschaftkosten- und -abrechnungsgesetz von 3 Jahre (MRG) bzw. 30
Jahren (WEG) auf 6 Monate verkürzen wollen?

10.      Wenn   ja,   wie   begründen   Sie   diese   krasse   Benachteiligung   der   Mieter   und
Wohnungseigentümer?

11.      Ist es richtig, dass die Kosten des zukünftig notwendigen Energieausweises für die
Verwertung von Gebäuden und Wohnungen (Gebäudeeffizienz - Richtlinie der EU
aus 2003) im Rahmen des geplanten einheitlichen Gebäudebewirtschaftungsgesetzes
als Betriebskosten ausgewiesen werden sollen?

12.      Wenn ja, warum?

13.      Welche weiteren Kosten werden im weitgehend ungeregelten Bereich der Vermietung
von Wohnungen als vom Mieter zusätzlich zum Hauptmietzins zu übernehmende
Betriebskosten  zu  tragen  sein? Welche werden  der vertraglichen  Vereinbarung
überlassen?


14.     Wie  beurteilen  Sie  den  Vorschlag  der beiden  Innsbrucker  Rechtsexperten,  die
Investitionsprämie aus der Mietzinsreserve von derzeit bereits 20 auf 40 % zu
verdoppeln?

15.     Wird sich selbiger auch in Ihrem Entwurf für ein Gebäudebewirtschaftungskosten-
und -abrechnungsgesetz wiederfinden?

16.     Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies?

17.     Wie  beurteilen  Sie  den  Vorschlag  von  Dr.  Call  und  Dr.  Hanel,  wonach  das
Gebäudebewirtschaftungskosten-   und   -abrechnung   nur   auf   Hauptmietverträge
anwendbar sein sollte?

18.     Inwieweit        finden        Ihre        Pläne        hinsichtlich        eines        einheitlichen
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetzes im Zuge der Erarbeitung
eines    neuen   Mietrechts   Ihres   Regierungskollegen   Justizminister   Böhmdorfer
Berücksichtigung?

19.     Inwieweit   gibt  es   in   Ihrem  Ressort  Überlegungen,   das   Bundesgesetz  für  ein
einheitliches  Gebäudebewirtschaftungsrecht  gemeinsam  mit  der Erstellung  eines
einheitlichen Mietrecht ministeriumsübergreifend unter einem zu diskutieren?