1657/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend das Gebäudebewirtschaftungskosten- und
-abrechnungsgesetz (GBAG)
Erst Mitte Februar 2004 sorgten die
Vorschläge des Senatsvorsitzenden für Zivilrechtssachen
Wien, Dr. Peter Garai, für ein neues Mietrecht für heftige Kritik seitens der
Opposition und
Mieterschutzvereinigungen sowie Immobilieninteressensvertreter. Etwas mehr als
ein Monat
später
war es Ihr Ressort, das einen, wie es in der „Presse" hieß, „vertraulichen
Entwurf zu
einer verwandten Gesetzesmaterie" (Presse, 20.3.2004)
der Öffentlichkeit zur Diskussion
stellte. Ebenso wie
der Mietrechtsentwurf Dr. Garais würden auch die von Ihnen beauftragten
Pläne der Universitätsprofessoren Dr.
Gottfried Call und Dr. Norbert Hanel für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten - und
-abrechnungsgesetz (GBAG) die Mieter und
Wohnungseigentümer einseitig
belasten. So soll beispielsweise die Frist für Einwendungen
von Mieter und Wohnungseigentümer
gegen gesetzeswidrige und unrichtige Abrechnungen
zu Gunsten der Vermieter und
Hausverwaltungen generell auf sechs Monate gekürzt werden.
Darüber hinaus plädieren die beiden
Innsbrucker Rechtsexperten neben der Einschränkung
der Rechnungslegungspflichten des
Vermieters oder der Hausverwaltung bei
Betriebskostenabrechnungen auch für
eine drastische Kürzung der für die Gebäudesanierung
vorgesehene Mietzinsreserve infolge der Verdoppelung der Investprämie aus
derselben. Die
Liste der zu Lasten der Mieter und
Wohnungseigentümer gehenden Vorschläge ließe sich
noch verlängern.
Schenkt man einem „Presse"-Artikel
vom 20. März 2004 Glauben, seien Ihre Erwartungen
des
an Interessensvertretungen zur Stellungnahme ausgesandten Entwurfs für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnungsgesetzes „in den zentralen
Punkten erfüllt
worden".
Die unterzeichnenden Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Immer wieder wird unter dem Motto „Harmonisierung"
versucht, für Mieter bzw
Wohnungseigentümer
nachteilige Abrechnungsbestimmungen im Bereich des MRG,
WGG bzw. WEG zu schaffen. Die Rechtsstellung von Mietern und
Wohnungseigentümern sind grundsätzlich unterschiedlich und können nicht
vereinheitlicht
werden. Demnach können auch die jeweiligen Abrechnungen nicht
vereinheitlicht
werden. Warum wurde erneut (schon 1994 gab es eine Arbeitsgruppe
im
BMJ zu einem Hausbewirtschaftungsgesetz, das mangels sinnvoller Möglichkeiten
der
Vereinheitlichung ad acta gelegt wurde - schon damals haben alle mit der
Fachmaterie
vertrauten Experten eine weitgehende Harmonisierung als nicht möglich
eingeschätzt)
ein derartiger Auftrag
- diesmal an zwei willkürlich vom BMWA
ausgesuchte
Universitätsprofessoren - erteilt?
2.
Welche Gründe können Sie anführen, den Entwurf für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten - und
-abrechnungsgesetz
(GBAG) von zwei
Innsbrucker
Universitätsprofessoren erstellen zu lassen und nicht Ihre diesbezüglichen
Ressortexperten
bzw. das an sich kompetenzmäßig zuständige Justizministerium mit
dieser
Aufgabe zu betrauten?
3.
Wurde den Verfassern des Entwurfes für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten - und -
abrechnungsgesetz
(GBAG), Univ. Prof. Dr. Gottfried Call und Univ. Lektor Dr.
Norbert
Hanel, ein Honorar ausgestellt? Wenn ja, wie hoch war dieses?
4.
Wann
werden Sie einen Entwurf für ein Gebäudebewirtschaftsungskosten- und
abrechnungsgesetz
vorlegen?
5.
Welche Vorschläge des Univ. Prof. Dr. Call und Univ.
Lektor Dr. Hanel werden in
Ihrem
Entwurf Niederschlag finden?
6.
In
der
Regierungserklärung
2000 wird unter dem
Titel Vereinfachung und
Harmonisierung
des Mietrechts unter anderen mit einer Kosteneinsparung durch die
Vereinheitlichung der
Abrechnungsvorschriften argumentiert. In welchen
Kostenpositionen sehen
Sie konkrete und für die betroffenen Wohnungsnutzer
spürbare
Einsparungspotentiale? Oder erzielen durch eine derartige Vereinheitlichung
die
Einsparungen in Wirklichkeit nicht eher die Hausverwaltungen, die sodann nur
mehr
einen Abrechnungsschritt vollziehen müssen?
7.
Wird es aufgrund einfacherer Abrechnungsvorschriften in
Hinkunft zu einer Senkung
des Verwaltungshonorars kommen, da ja dann in Hinkunft dieser Berufszweig
weniger
Know-how für das Erstellen einer Abrechnung braucht?
8.
Welchen Sinn hat die Schaffung eines weiteren Gesetzes im
Bereich des Wohnrechts?
Warum werden Harmonisierungsbestrebungen nicht in den jeweiligen Stammgesetzen
eingearbeitet?
9.
Ist
es
richtig,
dass Sie die Einspruchsfrist im geplanten einheitlichen
Gebäudebewirtschaftkosten-
und -abrechnungsgesetz von 3 Jahre (MRG) bzw. 30
Jahren
(WEG) auf 6 Monate verkürzen wollen?
10.
Wenn
ja, wie begründen Sie diese
krasse
Benachteiligung der Mieter und
Wohnungseigentümer?
11.
Ist es richtig, dass die Kosten des zukünftig notwendigen
Energieausweises für die
Verwertung von Gebäuden und Wohnungen (Gebäudeeffizienz - Richtlinie der EU
aus
2003) im Rahmen des geplanten einheitlichen Gebäudebewirtschaftungsgesetzes
als
Betriebskosten ausgewiesen werden sollen?
12. Wenn ja,
warum?
13.
Welche weiteren Kosten werden im weitgehend ungeregelten
Bereich der Vermietung
von
Wohnungen als vom Mieter zusätzlich zum Hauptmietzins zu übernehmende
Betriebskosten zu tragen sein?
Welche werden der
vertraglichen Vereinbarung
überlassen?
14.
Wie
beurteilen Sie den Vorschlag der
beiden Innsbrucker Rechtsexperten, die
Investitionsprämie
aus der Mietzinsreserve von derzeit bereits 20 auf 40 % zu
verdoppeln?
15.
Wird sich selbiger auch in Ihrem Entwurf für ein
Gebäudebewirtschaftungskosten-
und
-abrechnungsgesetz wiederfinden?
16. Wenn ja, wie
rechtfertigen Sie dies?
17.
Wie
beurteilen Sie den Vorschlag
von Dr. Call und Dr. Hanel, wonach das
Gebäudebewirtschaftungskosten- und -abrechnung nur
auf Hauptmietverträge
anwendbar
sein sollte?
18.
Inwieweit finden
Ihre
Pläne hinsichtlich
eines
einheitlichen
Gebäudebewirtschaftungskosten-
und -abrechnungsgesetzes im Zuge der Erarbeitung
eines neuen Mietrechts Ihres Regierungskollegen Justizminister Böhmdorfer
Berücksichtigung?
19.
Inwieweit
gibt es in Ihrem
Ressort Überlegungen, das Bundesgesetz
für ein
einheitliches Gebäudebewirtschaftungsrecht gemeinsam mit der
Erstellung eines
einheitlichen
Mietrecht ministeriumsübergreifend unter einem zu diskutieren?