1668/J XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

Der Abgeordneten Krainer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend der Eintrittsgebühr der österreichischen Botschaft in Ankara

Seit 20. Jänner 2004 verlangt die österreichische Botschaft in Ankara eine Eintrittsgebühr von
allen Menschen die Auskunft in VISA-Fragen haben oder einen Termin bei der Botschaft in
VISA-Fragen begehren. Folgendes Tonband (Abschrift folgt) klärt über diese Eintrittsgebühr
auf:

„Informations- und Terminierungssystem der österreichischen Botschaft in Ankara

ab dem 20.1.2004 gibt es ein neues Informations- und Terminierungssystem fiir die
Visaantragsstellung bei der österreichischen Botschaft in Ankara. Für Informationen zu
Ihrem Visum und einen Termin bei der österreichischen Botschaft in Ankara steht Ihnen
unsere neue Hotline zur Verfügung. Sie erreichen unseren Informationsdienst montags bis
freitags unter folgenden Rufnummern: 0212 340 45 00 aus der Türkei, Öffnungszeiten von
9.00 -18.00 Uhr oder 0900/510 365 aus Österreich, Öffnungszeiten von 9.00 -17.00 Uhr.

Türkei: Diese Hotline ermöglicht Ihnen den Erhalt von aktuellen Informationen zu
Visaangelegenheiten und ist die einzige Stelle in der Türkei, um einen Termin für die
Antragsstellung in Ankara zu erhalten. Unsere Botschaft nimmt keine Unterlagen ohne
vorherige Terminvergabe unserer Hotline entgegen. Die Termin- und Informationsvergabe
erfordert eine vorherige Einzahlung einer Pin-Gebühr in der Höhe von 9
Diese Pin-
Gebühr kann in allen IS-Sparkasse-Zweigstellen eingezahlt werden. Bitte geben Sie dem
Sachbearbeiter bei der Bank an, dass diese Gebühr fiir den Informationsservice der
österreichischen Botschaft ist. Bei
der Einzahlung erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg, der
einen 16-stelligen Pin-Code beinhaltet. Sie benötigen diesen Pin-Code, um einen Anruf bei
der Hotline tätigen zu können. Die Gültigkeit Ihres Pin-Codes ist durch einen Anruf um einen
Termin begrenzt.

Österreich: Diese Hotline ermöglicht Ihnen den Erhalt von aktuellen Informationen zu
Visaangelegenheiten und ist die einzige Stelle in Österreich, um einen Termin für die
Antragsstellung in Ankara zu erhalten. Unsere Botschaft nimmt keine Unterlagen ohne
vorherige Terminvergabe unserer Hotline entgegen. Der Anruf er zahlt für den Anruf pro
Minute 2,16 €.

Prinzipielle Erfordernisse: Das Antragsformular in Block- oder Schreibmaschinenschrift
vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragssteiler persönlich
unterschrieben. Wichtig: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des
Antrags. Ein aktuelles Paßbild, auf welchem alle wesentlichen Merkmale des. gesamten
Gesichts, die Stirn, Ohren und Hals unverdeckt abgelichtet sind. Der Reisepaß muss in der
Regel mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerks gültig sein. Die
Konsulargebühr ist in Euro bei Antragsstellung zu entrichten und wird im Falle einer
Ablehnung des Visumantrages nicht zurückerstattet. Nachweis einer für den Besuchszeitraum
für die Schengen-Staaten geltenden Reise-Kranken- und Unfallversicherung, aus der
hervorgeht, dass alle Risiken abgedeckt sind, wie Deckungssumme mindestens 21.800

Telefaxe ersetzen keine Originale. Alte Reisepässe sind auf Verlangen des Konsulates
vorzulegen. Zusätzlich erforderliche Unterlagen können jederzeit verlangt werden."


Den Anfragestellern ist nicht klar auf welcher gesetzlichen Basis diese Vorgangsweise beruht.

Dabei ergeben sich einige Fragen. Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.                         Ist Ihnen bekannt, dass die österreichische Botschaft in Ankara eine Eintrittsgebühr
verlangt?

2.                         Stimmt es, dass unter o.a. Mehrwertnummer das Defacto Call Center in
Erlangen/Deutschland erreichbar ist?

3.                         Wer hat das Defacto Call Center beauftragt diese Dienstleistung durchzuführen?

4.            Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Unternehmen beauftragt?

5.                         Fand eine Ausschreibung statt?

6.                         Warum ist ein Anruf bei diesem Call-Center teurer als am Tonband angekündigt?

7.                         Stimmt es, dass die € 9,00 die innerhalb der Türkei bei einer IS-Bank-Filiale
einzuzahlen sind auf ein Konto der österreichischen Botschaft landen?

8.                         Stimmt es, dass das Call-Center unter der Telefonnummer 0212 340 4500 im
europäischen Teil von Istanbul liegt?

9.                         Wie heißt dieses Call-Center?

10.                  Wer hat dieses Call-Center beauftragt diese Dienstleistung durchzuführen?

11.                  Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Unternehmen beauftragt?

12.                  Fand eine Ausschreibung statt?.

13.                  Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgt die Einhebung dieser Eintrittsgebühr? Bitte um
eine detaillierte Antwort mit Zitation der entsprechenden Gesetzesstellen)

14.                  Gibt es andere Botschaften oder Konsulate die eine derartige oder ähnliche
Eintrittsgebühr verlangen?

15.                  Ist es geplant diese Eintrittsgebühr in anderen Botschaften oder Konsulaten
einzuführen?

16.                  Ist es geplant auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung oder Ämtern wie
z.B. der Präsidentschaftskanzlei eine Eintrittsgebühr oder eine Auskunftsgebühr
einzuheben?