1668/J XXII. GP
Eingelangt am 22.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der
Abgeordneten Krainer
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend
der Eintrittsgebühr der österreichischen Botschaft in Ankara
Seit 20. Jänner 2004 verlangt die österreichische
Botschaft in Ankara eine Eintrittsgebühr von
allen Menschen die Auskunft in VISA-Fragen haben oder einen Termin bei der
Botschaft in
VISA-Fragen begehren. Folgendes Tonband (Abschrift folgt) klärt über diese
Eintrittsgebühr
auf:
„Informations- und Terminierungssystem der
österreichischen Botschaft in Ankara
ab
dem 20.1.2004 gibt es ein neues Informations- und Terminierungssystem fiir die
Visaantragsstellung bei der österreichischen Botschaft in Ankara. Für
Informationen zu
Ihrem Visum und einen Termin bei der österreichischen Botschaft in Ankara steht
Ihnen
unsere neue Hotline zur Verfügung. Sie
erreichen unseren Informationsdienst montags bis
freitags unter folgenden Rufnummern: 0212 340 45 00 aus der Türkei,
Öffnungszeiten von
9.00 -18.00 Uhr oder 0900/510 365 aus Österreich, Öffnungszeiten von
9.00 -17.00 Uhr.
Türkei:
Diese Hotline ermöglicht Ihnen den Erhalt von aktuellen Informationen zu
Visaangelegenheiten und ist die einzige Stelle in der Türkei, um einen Termin
für die
Antragsstellung in Ankara zu erhalten. Unsere Botschaft nimmt keine Unterlagen
ohne
vorherige Terminvergabe unserer Hotline entgegen. Die Termin- und
Informationsvergabe
erfordert eine vorherige Einzahlung einer
Pin-Gebühr in der Höhe von 9 € Diese Pin-
Gebühr kann in
allen IS-Sparkasse-Zweigstellen eingezahlt werden. Bitte geben Sie dem
Sachbearbeiter bei der Bank an, dass diese Gebühr fiir den Informationsservice
der
österreichischen Botschaft ist. Bei der Einzahlung erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg, der
einen
16-stelligen Pin-Code beinhaltet. Sie benötigen diesen Pin-Code, um einen Anruf
bei
der Hotline tätigen zu können. Die
Gültigkeit Ihres Pin-Codes ist durch einen Anruf um einen
Termin begrenzt.
Österreich:
Diese Hotline ermöglicht Ihnen den Erhalt von aktuellen Informationen zu
Visaangelegenheiten und ist die einzige Stelle in Österreich, um einen Termin
für die
Antragsstellung in Ankara zu erhalten. Unsere Botschaft nimmt keine Unterlagen
ohne
vorherige Terminvergabe unserer Hotline
entgegen. Der Anruf er zahlt für den Anruf pro
Minute 2,16 €.
Prinzipielle
Erfordernisse: Das Antragsformular in Block- oder Schreibmaschinenschrift
vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragssteiler persönlich
unterschrieben. Wichtig: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur
Ablehnung des
Antrags. Ein aktuelles Paßbild, auf welchem
alle wesentlichen Merkmale des. gesamten
Gesichts, die Stirn, Ohren und Hals unverdeckt abgelichtet sind. Der
Reisepaß muss in der
Regel mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerks gültig
sein. Die
Konsulargebühr ist in Euro bei Antragsstellung zu entrichten und wird im Falle
einer
Ablehnung des Visumantrages nicht
zurückerstattet. Nachweis einer für den Besuchszeitraum
für die Schengen-Staaten geltenden
Reise-Kranken- und Unfallversicherung, aus der
hervorgeht, dass alle Risiken abgedeckt sind, wie Deckungssumme
mindestens 21.800 €
Telefaxe ersetzen keine Originale. Alte Reisepässe sind auf Verlangen des
Konsulates
vorzulegen. Zusätzlich erforderliche Unterlagen können jederzeit verlangt
werden."
Den Anfragestellern
ist nicht klar auf welcher gesetzlichen Basis diese Vorgangsweise beruht.
Dabei ergeben sich einige Fragen. Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen bekannt, dass die österreichische Botschaft in
Ankara eine Eintrittsgebühr
verlangt?
2.
Stimmt es, dass unter o.a. Mehrwertnummer das Defacto
Call Center in
Erlangen/Deutschland
erreichbar ist?
3.
Wer
hat das Defacto Call Center beauftragt diese Dienstleistung durchzuführen?
4.
Auf
welcher rechtlichen Grundlage wurde das Unternehmen beauftragt?
5.
Fand
eine Ausschreibung statt?
6.
Warum
ist ein Anruf bei diesem Call-Center teurer als am Tonband angekündigt?
7.
Stimmt es, dass die € 9,00 die innerhalb der Türkei bei
einer IS-Bank-Filiale
einzuzahlen sind auf
ein Konto der österreichischen Botschaft landen?
8.
Stimmt
es, dass das Call-Center unter der Telefonnummer 0212 340 4500 im
europäischen Teil von Istanbul liegt?
9.
Wie
heißt dieses Call-Center?
10.
Wer
hat dieses Call-Center beauftragt diese Dienstleistung durchzuführen?
11.
Auf
welcher rechtlichen Grundlage wurde das Unternehmen beauftragt?
12.
Fand
eine Ausschreibung statt?.
13.
Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgt die Einhebung
dieser Eintrittsgebühr? Bitte um
eine detaillierte
Antwort mit Zitation der entsprechenden Gesetzesstellen)
14.
Gibt es andere Botschaften oder Konsulate die eine
derartige oder ähnliche
Eintrittsgebühr
verlangen?
15.
Ist es geplant diese Eintrittsgebühr in anderen
Botschaften oder Konsulaten
einzuführen?
16.
Ist es geplant auch in anderen Bereichen der
öffentlichen Verwaltung oder Ämtern wie
z.B. der
Präsidentschaftskanzlei eine Eintrittsgebühr oder eine Auskunftsgebühr
einzuheben?