1677/J XXII. GP

Eingelangt am 30.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Verwirklichung des Pflegeschecks in Kärnten?

Die Anfragebeantwortung 1388/AB war sehr interessant und hat noch einige Fragen zur
Abwicklung des Kärntner Projekts aufgeworfen. Im Vorjahr wurden über §33c des
Bundespflegegeldgesetzes insgesamt 9 Projekte in der Höhe von 523.000€ gefördert. Das
Projekt aus Kärnten verbraucht heuer eine Summe von 400.000 €. Nachdem im Kärntner
Landtagswahlkampf der Pflegescheck präsentiert wurde und dieser Pflegescheck vom Bund
mit 250.000€ finanziert wird, stellen sich doch Fragen, wie weit die Verwirklichung gediehen
ist oder ob diese Subvention des Ministeriums an den Verein „Altwerden zuhause“, der
hauptsächlich von Funktionären der FPÖ besetzt ist, nicht fehlgeleitet war.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.) Wie viele Kärntnerinnen und Kärntner haben einen Pflegescheck bekommen?

2.) Wenn ja, wie hoch war dieser Scheck dotiert?

3.) Wenn niemand diesen Scheck bis jetzt bekommen hat, warum nicht ?

4.) Wie viele Personen haben bis jetzt die Pflegenotrufnummer kontaktiert?

5.) Wie viele Personen haben beim Hilfsmittel-Pool, Hilfsmittel bekommen?

6.) Warum wurde das Kärntner Projekt mit einem derart hohen Betrag aus Bundesmitteln

subventioniert?
7.) Können auch noch andere Projekte aus diesem Titel gefördert werden oder sind die

Mittel dazu verbraucht?
8.) Woher waren die 9 Projekte, die im Vorjahr unter §33 c des Bundespflegegeldgesetzes

mit insgesamt 523.000€ subventioniert wurden?
9.) Welche Schwerpunkte hatten diese Projekte?