1684/J XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an
die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten
Laut
Studienbeitragserstattungsverordnung bekommen Studierende aus Ländern,
die sich auf der DAC (Development Assistant Committee) Länderliste der OECD
befinden, die Studiengebühren auf Antrag zurückerstattet. Weiters befreit sind
Studierende aus jenen Ländern, denen
Studiengebühren aufgrund bilateraler
Abkommen erlassen werden. Seit 1.1.2004 fließen die Einnahmen aus den
Studiengebühren direkt den Universitäten zu. Das bedeutet nun, dass
durch die
Studiengebührenbefreiung der Studierenden aus Entwicklungsländern den
Universitäten - laut Berechnungen der
Rektorenkonferenz - Einnahmen von rund 38
Mio. Euro pro Jahr verloren gehen.
Die
staatlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe in Österreich rangieren mit 0,26
Prozent am BIP seit Jahren am unteren Ende
vergleichbarer EU-Länder. Gerade der
Bildungsbereich bietet Chancen, entwicklungspolitische Defizite zu
verringern.
Aufgrund der Budgetknappheit der Universitäten ist es jedoch in höchstem Maße
unfair, diesen das genannte Budget vorzuenthalten. Ein großer Teil der den
Universitäten verbleibenden Studiengebühren geht durch die Kürzungen der
Basisfinanzierungen wieder verloren, was dazu führt, dass die Universitäten derzeit
aufgrund einer akuten Unterfinanzierung auf diese Einnahmen angewiesen
sind.
Daher schmerzen die 38 Mio. Einnahmenverlust aufgrund der
Studienbeitragserstattungsverordnung doppelt.
Es wäre daher nur konsequent, den Einnahmenverlust aus
dem Budget des
Außenministeriums zu
kompensieren und diese Ausgaben transparent und
nachvollziehbar als Teil der Entwicklungshilfe auszuweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie beurteilen
Sie die Berechnungen der österreichischen
Rektorenkonferenz,
dass den Universitäten durch die
Studiengebührenbefreiung Studierender aus
Entwicklungsländern Einnahmen
in der Höhe von 38
Mio. Euro pro Jahr verloren gehen?
2)
Was
halten Sie als für die Universitäten zuständige Ministerin davon, dass
offensichtlich
Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten betrieben wird?
3)
Wie
stehen Sie zu dem Vorschlag, dass diese Einnahmenverluste unter dem
Titel
der Entwicklungshilfe beglichen und aus dem Budget des
Außenministeriums
finanziert werden sollen?
4)
Sind Sie bereit, diesbezüglich Gespräche mit der
Außenministerin
aufzunehmen?
5)
Halten Sie die bisherigen entwicklungspolitischen
Aufwendungen der Republik
von lediglich 0,26
Prozent am BIP für ausreichend, um das Ziel der
Bundesregierung, die Mittel bis 2006 auf
0,33 Prozent anzuheben, zu
erreichen?
6)
Wie beurteilen Sie die Forderung, das Budget für
entwicklungspolitische
Maßnahmen durch Hinzunahme von Studiengebühren
aus
Entwicklungsländern
und Refundierung dieser Kosten an die Universitäten zu
verbessern?