169/J XXII. GP
Eingelangt am: 06.03.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Hannes Jarolim und
Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz betreffend Schließung des Jugendgerichtshofes in
Wien.
Die "bundesweite Vereinheitlichung der Jugendgerichtsbarkeit",
welche die endgültige
Abschaffung des Wiener Jugendgerichtshofs gesetzlich regelt, stellt eine
besorgniserregende Entwicklung dar. Die Unterbringung der jugendlichen
Straftäter, die
nunmehr in den Landesgerichtshof überstellt wurden, ist schon aufgrund des
Platzmangels bedenklich; die Gewährleistungen der Trennung von erwachsenen und
jugendlichen Straftätern scheint dadurch fragwürdig. Auch ist die Erfahrung im
Umgang
mit jugendlichen Straftätern, welche die Beamten des Jugendgerichtshofes in der
Rüdengasse bereits hatten, unentbehrlich und daher abgängig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Gibt es bereits Interessenten für die
denkmalgeschützten Teile des ehemaligen
Jugendgerichtshofes in der Rüdengasse, Wien 3? Wenn ja, welche?
2. Welchen Verkaufserlös erwartet die Bundesimmobiliengesellschaft für diese?
3. Wie hoch belaufen sich die Kosten, die im
Zuge der Übersiedelung bzw. der
Auflösung des Jugendgerichtshofes, entstanden sind? (Bitte detaillierte
Angaben)
4. Wie ist der Verbleib der Beamten des
Jugendgerichtshofes nach dessen
Übersiedelung bzw. Auflösung geregelt?
5.
Wie wurde der Verbleib des Inventars des ehemaligen Jugendgerichtshofes
geregelt?
6.
Wie viele jugendliche Häftlinge pro Zelle werden im Wiener
Landesgerichtshof
untergebracht?
7.
Wie sind die Beschäftigungen außerhalb der Zelle für die jugendlichen
Straftäter
geregelt (Art und Häufigkeit)?
8.
Ist die räumliche Trennung jugendlicher und erwachsener Straftäter auch
bei
sportlichen Aktivitäten im Wiener Landesgerichtshof gewährleistet? Wenn ja, wie
(durch zeitliche Staffelung oder unterschiedliche Räumlichkeiten)?
9.
Ist die räumliche Trennung jugendlicher und erwachsener Straftäter im
Falle von
Krankheit und der daraus resultierenden Behandlung in haftanstalteigenen
Krankenzimmern bzw. Behandlungsräumen im Wiener Landesgerichtshof
gewährleistet? Wenn ja, wie?
10. Wie sehen die Verhältniszahlen bezüglich Personal
und jugendliche Häftlinge im
Wiener Landesgerichtshof aus?
11. Welche Berufsausbildungsmöglichkeiten stehen
den jugendlichen Straftätern am
Landesgerichtshof Wien zur Verfügung und wie hoch ist die Anzahl der dafür
einberaumten Stunden?
12. Welche Möglichkeiten haben jugendliche
Straftäter, die über keinen
Schulabschluss verfügen, am Landesgerichtshof Wien diesen nachzuholen?
13. Wie viele Sozialarbeiterinnen und
Psychologinnen stehen den jugendlichen
Straftätern im Wiener Landesgerichtshof zur Verfügung (bitte auch Angaben zu
Verhältniszahlen)?
14. Kann durch die vorhandene Anzahl an
Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen
die sofortige Betreuung im Bedarfsfall gewährleistet werden?
15. Wenn nein, wie lange sind die dafür kalkulierten Wartezeiten?
16. Werden die jungendlichen Häftlinge im Wiener
Landesgerichtshof zu Diensten
der Hausarbeit eingeteilt? Wenn ja, zu welchen?
17. Bestehen Pläne, eine eigene Haftanstalt für
jugendliche Straftäter in Wien bzw.
Wien-Umgebung zu errichten bzw. einzurichten?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Wenn ja, welches Stadium haben diese Pläne,
wo soll sich eine solche
Haftanstalt befinden und wie ist die Finanzierung dafür gedacht?
20. Wann beabsichtigen Sie einen neuen
Jugendgerichtshofpräsidenten zu
bestellen?