1690/J XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Tierärzte - Amtstierärzte -
Fleischuntersuchungstierärzte: Aufgaben hinsichtlich
Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
Durch verschiedene
EU-Inspektionsberichte, die jährlichen Veterinärberichte aber gerade durch
Medienberichte
wurden in den letzten Jahren in Österreich gesetzliche, behördliche aber auch
praktische (Vollzugs) Defizite und
Missstände
in der Massentierhaltung mehr als deutlich aufgezeigt (z.B. Schweinemastskandale).
Den Veterinärverwaltungen (Landesveterinärdirektionen),
Amtstierärzten sowie den
Fleischuntersuchungstierärzten kommt aufgrund ihrer Aufgaben in Fragen der
Lebensmittelsicherheit und des
Tierschutzes
besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Aufgaben der Landesveterinärdirektionen
dienen damit im
hohen
Maße der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und der Sicherheit des
KonsumentInnen für
einwandfreie
Lebensmittel.
Aber auch durch die jüngsten Novellen zum
Fleischuntersuchungsgesetz, LMG, TGD-Gesetz,
Tiertransportgesetz sowie Tierarzneimittelkontrollgesetz etc. wurden die seit
Jahren bekannten Probleme und
Missstände
nicht gelöst Eine effektive und unabhängige Vollziehung entsprechender Bundesgesetze
scheitert oft
an der mittelbaren Bundesverwaltung, da die Landesveterinärdirektionen in der
Regel zumeist in der
Agrarabteilung
des Landes - weisungsgebunden dem Agrarlandesrat - angesiedelt sind und beim
Kontrollpersonal gespart wird. In bestimmten Bereichen der Produktion
kontrolliert sich zur Zeit die
Landwirtschaft somit selbst Ein umfassendes österreichisches
Bundestierschutzgesetz scheiterte bislang an der
ÖVP.
Im Sinne einer unabhängigen behördlichen Kontrolle
erscheint es daher in den Bundesländern dringend
angebracht, Kompetenzänderungen dahingehend vorzunehmen, dass die
Landesveterinärverwaltungen nicht
mehr
dem jeweiligen Agrarlandesrat weisungsgebunden unterstellt sind. Dies
entspricht auch dem internationalen
Standard.
Auf Bundesebene ist die oberste Veterinärbehörde beim Bundesministerium für
Gesundheit und
Frauen angesiedelt Innerhalb der Europäischen Kommission ist das Lebensmittel-
und Veterinäramt bei der
Generaldirektion
„Gesundheit und Verbraucherschutz" etabliert. Im internationalen Vergleich
genießen die
österreichischen
Veterinäre allerdings - trotz des zu geringen Personalstandes - einen äußerst
guten Ruf.
Aus dem jährlichen Veterinärbericht ergibt sich die Zahl
der in Österreich tätigen Tierärzte
(Selbständige
oder Tätigkeit als Amtstierärzte), nicht jedoch, wer in welchem Bezirk amtliche
Tätigkeiten und wer welche private freiberufliche
Tätigkeiten ausübt Auch der behördliche Aufgabenbereich von
„Amtstierärzten" ist von Bundesland zu Bundesland höchst
unterschiedlich.
Mit der EU-Erweiterung (1. Mai 2004) ist nun mit
zusätzlichen Problemstellungen zu rechnen.
Von Estland bis Zypern und von Polen bis zur Slowakei
mangelt es noch an den grundsätzlichen Dingen, wie die
EU-Kommission in mehreren Berichten zu den Beitrittsländern festgestellt hat:
Hygienevorschriften, tierärztliche
Kontrollen
und der Kampf gegen Tierseuchen sind in vielen Staaten auf einem äußerst
niedrigen Niveau. Sechs
der zehn Staaten, allen voran das größte Agrarland, nämlich Polen, müssen daher
nachbessern.
Das neue Mitgliedsland Polen lässt aber beispielsweise
Milde walten: Das Land hat Hunderten seiner
Unternehmen
(Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe) eine Übergangsfrist von zwei bis drei
Jahren eingeräumt
Währenddessen
dürfen die Lebensmittel nur auf dem polnischen Markt verkauft werden, nicht
aber in anderen
EU-Staaten.
Ein Schlupfloch gibt es allerdings: Exporte in
Nicht-EU-Staaten sind auch weiterhin erlaubt Auch im Kampf
gegen Tierseuchen bleibt noch viel zu tun. Wegen der unzureichenden
tierärztlichen Kontrollen gibt es etwas
kaum
Mittel zur Vorbeugung gegen die Rinderseuche BSE. Dies gilt für Lettland und
Polen, aber auch für Malta,
wie
Brüssel betonte.
Schlecht bestellt ist es in einigen dieser neuen
Mitgliedsstaaten auch um die Entsorgung von Tierkadavern.
Häufig
werden die toten Tiere verbrannt oder schlicht vergraben, wie eine Sprecherin
der EU-Kommission
betonte.
Auch das EU-weite Verbot der Verfütterung von Tiermehl, die unter anderem für
die BSE-Krise mit
verantwortlich
gemacht wird, ist in den Beitrittsstaaten noch nicht vollständig durchgesetzt
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Tierärzte gab es in Österreich mit Stichtag
31.12.2003 (Aufschlüsselung auf die
Bundesländer und Bezirke)?
2.
Nach welchen Kriterien werden Amtstierärzte für einen
oder mehrere Bezirke bestellt? Gibt es dafür
entsprechende Richtlinien oder Erlässe (Bezirksgröße,
Anzahl tierhaltender Betriebe bzw. Tierhalter,
Tierbestand
etc.)?
3. Wie viele Amtstierärzte gab es in Österreich mit
Stichtag 31.12.2003 (Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke)?
4.
Wie groß ist der jeweilige Amtsbezirk (Größe in
Quadratkilometer)? Wie viele tierhaltende Betriebe
werden
jeweils in den Amtsbezirken betreut bzw. kontrolliert (Aufschlüsselung auf
Bezirke)?
5.
Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2003
nebenbei über eine eigene
Tierarztordination
im selben Amtsbezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer
und Bezirke)?
6.
Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2003
nebenbei über eine eigene
Tierarztordination
in einem anderen Bezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer
und Bezirke)?
7.
Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Amtstierärzte aus?
In welcher Form wird deren
Tätigkeit
konkret kontrolliert?
8.
Wie viele dieser Kontrollen wurden 2002 und 2003 durch
das jeweilige Land bzw. das jeweils
zuständige
Bundesministerium durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
9.
Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche
Maßnahmen Konsequenzen wurden bei
möglichen
Beanstandungen gezogen?
10.
Verfügte mit Stichtag 31.12.2003 jeder politische Bezirk
über einen eigenen Amtstierarzt,
der
nur ausschließlich dort behördlich als Amtstierarzt tätig ist?
Wenn nein, warum nicht? Welche Bezirke nicht?
11.
Wie viele Amtstierärzte betreuen mehr als einen politischen
Bezirk (Auflistung der
Bezirke)?
12.
Wie viele Amtstierärzte betreuten mit Stichtag 31.12.2003
einen Bezirk, zwei Bezirke,
drei Bezirke alleine oder gemeinsam mit einem anderen Amtstierarzt (Auflistung
auf die
einzelnen Bezirke)?
13.
Wie viele Fleischuntersuchungstierärzte verfügten mit
Stichtag 31.12.2003 im selben
Amtsbezirk
über eine eigene Tierarztordination? Wie viele davon übten im selben Bezirk
behördliche
Tätigkeiten aus?
14.
Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Fleischuntersuchungstierärzte
aus? In welcher
Form
wird deren Tätigkeit kontrolliert?
15.
Wie viele dieser Kontrollen wurden 2002 und 2003
durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
16.
Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche
Konsequenzen wurden bei möglichen
Beanstandungen gezogen?
17.
Gab es seit Mai 2000 wieder eine Kontrolle
(Inspektionsbesuch) der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung in Schlachthöfen und Verarbeitungsbetrieben durch Vertreter
der EU-
Kommission
(SANCO)?
Wenn ja, wann und mit welchen Schussfolgerungen durch die
SANCO?
18.
Wie viele Amtstierärzte sind zugleich
Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bezirk?
Wie
viele davon verfügen noch über eine eigene private Tierarztordination
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Bezirke)?
19.
Wie viele Amtstierärzte sind zugleich
Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen
Bezirk? Wie viele davon verfügen noch über eine eigene Tierarztordination
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Bezirke)?
20.
Zu welchem Ergebnis kamen bislang EU-Kontrollore im
Rahmen ihrer
Evaluierungsbesuche zur Tätigkeit und Stellung von Amtstierärzten sowie
Fleischuntersuchungstierärzten in Österreich? Wie lautet ihre Kritik?
21.
Werden Sie - nachdem seitens der Bundesländer als
Arbeitgeber bislang kaum entsprechenden
Maßnahmen
gesetzt wurden - dafür eintreten dass Amtstierärzte und
Fleischuntersuchungstierärzte
generell
oder im jeweiligen Amtsbezirk keine Privatordination als Tierarzt führen
dürfen?
Wenn
nein, warum nicht?
22.
Wie wird durch Ihr Ressort gegenüber den Bundesländern
auch sichergestellt, dass vor der
Schlachtung
die vorgeschriebene Lebendbeschau in Schlachthöfen tatsächlich durchgeführt
wird? Gibt
es
diesbezügliche Weisungen?
23.
Welche Landespolitiker (Landesräte) sind in den
einzelnen Bundesländern im Rahmen der
mittelbaren
Bundesverwaltung nach der jeweiligen Geschäftseinteilung der Landesregierung
für die
Vollziehung veterinärrechtlicher Bestimmungen zuständig (ersuche um Bekanntgabe
der
diesbezüglichen Kompetenzen sowie Name und Parteizugehörigkeit des zuständigen
Mitglieds der
Landesregierung)?
24.
In welcher Form wird seitens ihrer Ressorts mit diesen
verantwortlichen Landespolitikern regelmäßig
zusammengearbeitet?
25. Welche Meldungen über Missstände wurden in den Jahren
2000, 2001, 2002 und 2003
an ihr Ressort
durch die Landesveterinärverwaltungen herangetragen
(Ersuche um Aufschlüsselung der Art der
Missstände bezogen auf Bundesländer)?
26. Welche Anregungen (z.B. Vollziehung, Legislative) wurden in den Jahren
2000, 2001, 2002 und 2003
an ihr Ressort durch die Landesveterinärverwaltungen
herangetragen (Ersuche um Aufschlüsselung der
Anregungen bezogen auf Bundesländer)?
27.
Welche Bundesgesetze sind von Amtstierärzten generell bei ihrer Tätigkeit zu
beachten? Für die
Vollziehung welcher Gesetze sind sie im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung verantwortlich
(Ersuche jeweils um
Aufschlüsselung)?
28.
Für welche Tätigkeiten bzw. Kontrollaufgaben werden Amtstierärzte in den
einzelnen Bundesländern
jeweils angestellt und tatsächlich eingesetzt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
29. Wer ist für eine einheitliche und umfassende Aus- bzw. Weiterbildung von
Amtstierärzten
verantwortlich? Wie
erfolgt diese?
30.
Welche finanziellen Mitteln wurden seitens Ihres Ressorts 2000, 2001, 2002 und 2003 dafür
bereitgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche
finanziellen Mitteln stehen 2004 zur Verfügung?
31.
Wie sehen Sie das Einkommen (insbes. die
Einstiegsgehälter) der österreichischen Amtstierärzte im
europäischen
Vergleich? Welche Zahlen liegen dazu in ihrem Ressort vor?
32.
Wie werden Sie das Problem der unzureichenden
Personalausstattung der
Veterinärverwaltungen
in Österreich lösen (siehe dazu mehrfach die Kritik der EU-
Kommission)?
33.
Ist
es aus Ihrer Sicht sinnvoll, dass in den Bundesländern die
Veterinärangelegenheiten
(Veterinärverwaltungen) in dem jeweiligen Agrarressort angesiedelt sind ? Wenn
ja,
warum?
34.
Wie
können bei dieser zit. Kompetenzverteilung in den Bundesländern ausreichende
und
unabhängige Kontrollen (z.B.
Probenziehungen) im Bereich der Lebensmittelsicherheit
(Gesundheitsvorsorge) sowie des Tierschutzes sichergestellt werden?
35.
Sehen Sie einen Novellierungsbedarf beim
Fleischuntersuchungsgesetz (Schlachttier- und
Fleischuntersuchung)?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
36.
Hat
sich aus Ihrer Sicht, das Tierarzneimittelkontrollgesetz bewährt? Wenn nein,
planen
Sie eine Novellierung?
37.
Sehen
Sie aktuell Probleme bei der Fleischbeschau (Schlachttier- und
Fleischuntersuchung) einschl. der Überwachung von Fleischzerlegebetrieben? Wenn
nein,
warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?
38.
Sehen
Sie einen Novellierungsbedarf beim Fleischuntersuchungsgesetz (Schlachttier-
und
Fleischuntersuchung)? Wenn ja, in welchen Bereichen?
39.
Sehen Sie aktuell Probleme bei der Durchführung von
Rückstandskontrollen und
Probeziehungen von
Schlachttieren bzw. Schlachtkörpern (insbes.
Medikamentenrückstände im Fleisch)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen
Bereichen?
40.
Sehen
Sie aktuell Probleme bei der Überwachung des Einsatzes von Antibiotika in der
Tierzucht (Rückstände in Milch und Fleisch)?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in
welchen Bereichen?
41.
Sehen
Sie aktuell Probleme bei der Überwachung und Kontrollen nach der
Milchhygieneverordnung (Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe)? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?
42.
Sehen Sie aktuell Probleme bei der Bekämpfung von
Tierseuchen und anderer
Tierkrankheiten (auch solche die auf Menschen übertragbar sind, z.B. Tollwut,
Tuberkulose)?
43.
Sehen Sie einen Reformbedarf bei der
Tierseuchenbekämpfung in den Bundesländern?
Wenn
ja, in welchen Bereichen bzw. in welchen Bundesländern?
44.
Wo sehen Sie derzeit die Probleme bei den
Tiergesundheitsdiensten? Wie sieht in
Anbetracht
von zB Schweinemastskandalen Ihre Einschätzung für die einzelnen
Bundesländer aus?
45.
Sehen Sie aktuell Probleme bei den amtlichen Kontrollen
im Rahmen des TGD, insbes.
beim
Arzneimitteleinsatz bei Tieren welche Lebensmittel liefern? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?
46.
Welche
konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den immer wieder bekannt
werdenden Missständen in der Schweinemast einen gesetzlichen bzw. behördlichen
Riegel vorzuschieben?
47.
Welche aktuellen veterinärrechtlichen Probleme sehen Sie
bei Tiertransporten (Zucht-,
Mast-
und Schlachttiere) in bzw. durch Österreich? Welche konkreten Maßnahmen
werden Sie zur
Behebung von Missständen ergreifen?
48.
Wie
viele veterinärrechtlichen Kontrollen fanden 2000, 2001, 2002 und 2003 bei
Schlachttiertransporten am Kontrollort (Bestimmungsort) Schlachthof statt
(Tiertransportkontrollen)?
49.
Welches
Ergebnis erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen mussten jeweils
durch die Veterinärbehörden ergriffen werden
(Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?
50.
Welche veterinärrechtlichen und lebensmittelrechtlichen
Probleme sehen Sie für
Österreich
bzw. Europa bei den Staaten, die mit 1. Mai 2004 der
EU beigetreten sind
(Aufschlüsselung
auf Länder)?
51.
Sind
Ihnen dahingehende Inspektionsberichte der SANCO bekannt? Wenn ja, zu welchen
Ergebnissen kam die SANCO in diesen Ländern? Welche Auswirkungen haben diese
für
Österreich?
52.
In
welchen neuen Mitgliedsländern treten zur Zeit welche Tierseuchen auf
(Aufschlüsselung auf Länder)?
53.
Welche
Maßnahmen der Kommission (Entscheidung, etc.) wurden gegenüber diesen
Ländern bereits ergriffen (Ersuche um detaillierte Darstellung)?
54.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um
sicherzustellen, dass keine
Schlachtkörper, kein
Fleisch oder keine Verarbeitungsprodukte (z.B. Wurst) von
Betrieben aus den neuen EU-Mitgliedsländern, die nicht EU-Hygienestandards bzw.
die
notwendigen Hygienevorschriften aufweisen
(z.B. Schlachthöfe), in Österreich in Verkehr
gebracht werden? Welche Aufgabe kommt dabei den Veterinärverwaltungen in
Österreich
zu?
55.
Welche
konkreten Maßnahmen werden Sie in Anbetracht der mangelhaften tierärztlichen
Kontrollen in einigen neuen EU-Mitgliedsländern generell ergreifen?
56.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie Anbetracht
unzureichender tierärztlicher
Kontrollen in den
neuen EU-Mitgliedsländern beim Import von Lebendschlachttieren,
Masttieren oder Zuchttieren ergreifen (z.B. Verfütterungsverbot von Tiermehl;
BSE-
Risiko)? Welche Aufgabe kommt dabei den österreichischen Veterinärverwaltungen
zu?
57.
In
welcher Form wird seitens Ihres Ressorts mit Veterinärbehörden und
Lebensmittelbehörden der neuen Mitgliedsländern zusammengearbeitet? Welche
Maßnahmen bzw. gemeinsamen Aktionen (zB Kontrollen) sind geplant?