1690/J XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Tierärzte - Amtstierärzte - Fleischuntersuchungstierärzte: Aufgaben hinsichtlich

Lebensmittelsicherheit und Tierschutz

Durch verschiedene EU-Inspektionsberichte, die jährlichen Veterinärberichte aber gerade durch Medienberichte
wurden in den letzten Jahren in Österreich gesetzliche, behördliche aber auch praktische (Vollzugs) Defizite und
Missstände in der Massentierhaltung mehr als deutlich aufgezeigt (z.B. Schweinemastskandale).

Den Veterinärverwaltungen (Landesveterinärdirektionen), Amtstierärzten sowie den
Fleischuntersuchungstierärzten kommt aufgrund ihrer Aufgaben in Fragen der Lebensmittelsicherheit und des
Tierschutzes besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Aufgaben der Landesveterinärdirektionen dienen damit im
hohen Maße der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und der Sicherheit des KonsumentInnen für
einwandfreie Lebensmittel.

Aber auch durch die jüngsten Novellen zum Fleischuntersuchungsgesetz, LMG, TGD-Gesetz,
Tiertransportgesetz sowie Tierarzneimittelkontrollgesetz etc. wurden die seit Jahren bekannten Probleme und
Missstände nicht gelöst Eine effektive und unabhängige Vollziehung entsprechender Bundesgesetze scheitert oft
an der mittelbaren Bundesverwaltung, da die Landesveterinärdirektionen in der Regel zumeist in der
Agrarabteilung des Landes - weisungsgebunden dem Agrarlandesrat - angesiedelt sind und beim
Kontrollpersonal gespart wird. In bestimmten Bereichen der Produktion kontrolliert sich zur Zeit die
Landwirtschaft somit selbst Ein umfassendes österreichisches Bundestierschutzgesetz scheiterte bislang an der
ÖVP.

Im Sinne einer unabhängigen behördlichen Kontrolle erscheint es daher in den Bundesländern dringend
angebracht, Kompetenzänderungen dahingehend vorzunehmen, dass die Landesveterinärverwaltungen nicht
mehr dem jeweiligen Agrarlandesrat weisungsgebunden unterstellt sind. Dies entspricht auch dem internationalen
Standard. Auf Bundesebene ist die oberste Veterinärbehörde beim Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen angesiedelt Innerhalb der Europäischen Kommission ist das Lebensmittel- und Veterinäramt bei der
Generaldirektion „Gesundheit und Verbraucherschutz" etabliert. Im internationalen Vergleich genießen die
österreichischen Veterinäre allerdings - trotz des zu geringen Personalstandes - einen äußerst guten Ruf.

Aus dem jährlichen Veterinärbericht ergibt sich die Zahl der in Österreich tätigen Tierärzte
(Selbständige oder Tätigkeit als Amtstierärzte), nicht jedoch, wer in welchem Bezirk amtliche


Tätigkeiten und wer welche private freiberufliche Tätigkeiten ausübt Auch der behördliche Aufgabenbereich von

„Amtstierärzten" ist von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich.

Mit der EU-Erweiterung (1. Mai 2004) ist nun mit zusätzlichen Problemstellungen zu rechnen.

Von Estland bis Zypern und von Polen bis zur Slowakei mangelt es noch an den grundsätzlichen Dingen, wie die
EU-Kommission in mehreren Berichten zu den Beitrittsländern festgestellt hat: Hygienevorschriften, tierärztliche
Kontrollen und der Kampf gegen Tierseuchen sind in vielen Staaten auf einem äußerst niedrigen Niveau. Sechs
der zehn Staaten, allen voran das größte Agrarland, nämlich Polen, müssen daher nachbessern.

Das neue Mitgliedsland Polen lässt aber beispielsweise Milde walten: Das Land hat Hunderten seiner
Unternehmen (Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe) eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren eingeräumt
Währenddessen dürfen die Lebensmittel nur auf dem polnischen Markt verkauft werden, nicht aber in anderen
EU-Staaten.

Ein Schlupfloch gibt es allerdings: Exporte in Nicht-EU-Staaten sind auch weiterhin erlaubt Auch im Kampf
gegen Tierseuchen bleibt noch viel zu tun. Wegen der unzureichenden tierärztlichen Kontrollen gibt es etwas
kaum Mittel zur Vorbeugung gegen die Rinderseuche BSE. Dies gilt für Lettland und Polen, aber auch für Malta,
wie Brüssel betonte.

Schlecht bestellt ist es in einigen dieser neuen Mitgliedsstaaten auch um die Entsorgung von Tierkadavern.
Häufig werden die toten Tiere verbrannt oder schlicht vergraben, wie eine Sprecherin der EU-Kommission
betonte. Auch das EU-weite Verbot der Verfütterung von Tiermehl, die unter anderem für die BSE-Krise mit
verantwortlich gemacht wird, ist in den Beitrittsstaaten noch nicht vollständig durchgesetzt

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

 

 

Anfrage:

1. Wie viele Tierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 31.12.2003 (Aufschlüsselung auf die
Bundesländer und Bezirke)?

2.      Nach welchen Kriterien werden Amtstierärzte für einen oder mehrere Bezirke bestellt? Gibt es dafür

entsprechende Richtlinien oder Erlässe (Bezirksgröße, Anzahl tierhaltender Betriebe bzw. Tierhalter,
Tierbestand etc.)?

3.  Wie viele Amtstierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 31.12.2003 (Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke)?


4.         Wie groß ist der jeweilige Amtsbezirk (Größe in Quadratkilometer)? Wie viele tierhaltende Betriebe
werden jeweils in den Amtsbezirken betreut bzw. kontrolliert (Aufschlüsselung auf Bezirke)?

5.         Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2003 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination im selben Amtsbezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?

6.         Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2003 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination in einem anderen Bezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?

7.         Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Amtstierärzte aus? In welcher Form wird deren
Tätigkeit konkret kontrolliert?

8.         Wie viele dieser Kontrollen wurden 2002 und 2003 durch das jeweilige Land bzw. das jeweils
zuständige Bundesministerium durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

9.         Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen Konsequenzen wurden bei
möglichen Beanstandungen gezogen?

10.  Verfügte mit Stichtag 31.12.2003 jeder politische Bezirk über einen eigenen Amtstierarzt,
der nur ausschließlich dort behördlich als Amtstierarzt tätig ist?

Wenn nein, warum nicht? Welche Bezirke nicht?

11.  Wie viele Amtstierärzte betreuen mehr als einen politischen Bezirk (Auflistung der
Bezirke)?

12.  Wie viele Amtstierärzte betreuten mit Stichtag 31.12.2003 einen Bezirk, zwei Bezirke,
drei Bezirke alleine oder gemeinsam mit einem anderen Amtstierarzt (Auflistung auf die
einzelnen Bezirke)?

13.  Wie viele Fleischuntersuchungstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2003 im selben
Amtsbezirk über eine eigene Tierarztordination? Wie viele davon übten im selben Bezirk behördliche
Tätigkeiten aus?

14.  Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Fleischuntersuchungstierärzte aus? In welcher
Form wird deren Tätigkeit kontrolliert?

15.  Wie viele dieser Kontrollen wurden 2002 und 2003 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

16.  Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Konsequenzen wurden bei möglichen
Beanstandungen gezogen?

17.  Gab es seit Mai 2000 wieder eine Kontrolle (Inspektionsbesuch) der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung in Schlachthöfen und Verarbeitungsbetrieben durch Vertreter der EU-
Kommission (SANCO)?

Wenn ja, wann und mit welchen Schussfolgerungen durch die SANCO?


18.  Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bezirk?
Wie viele davon verfügen noch über eine eigene private Tierarztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?

19.  Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen
Bezirk? Wie viele davon verfügen noch über eine eigene Tierarztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?

 

20.     Zu welchem Ergebnis kamen bislang EU-Kontrollore im Rahmen ihrer
Evaluierungsbesuche zur Tätigkeit und Stellung von Amtstierärzten sowie
Fleischuntersuchungstierärzten in Österreich? Wie lautet ihre Kritik?

21.     Werden Sie - nachdem seitens der Bundesländer als Arbeitgeber bislang kaum entsprechenden
Maßnahmen gesetzt wurden - dafür eintreten dass Amtstierärzte und Fleischuntersuchungstierärzte
generell oder im jeweiligen Amtsbezirk keine Privatordination als Tierarzt führen dürfen?
Wenn nein, warum nicht?

22.     Wie wird durch Ihr Ressort gegenüber den Bundesländern auch sichergestellt, dass vor der
Schlachtung die vorgeschriebene Lebendbeschau in Schlachthöfen tatsächlich durchgeführt wird? Gibt
es diesbezügliche Weisungen?

23.     Welche Landespolitiker (Landesräte) sind in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung nach der jeweiligen Geschäftseinteilung der Landesregierung für die
Vollziehung veterinärrechtlicher Bestimmungen zuständig (ersuche um Bekanntgabe der
diesbezüglichen Kompetenzen sowie Name und Parteizugehörigkeit des zuständigen Mitglieds der
Landesregierung)?

24.     In welcher Form wird seitens ihrer Ressorts mit diesen verantwortlichen Landespolitikern regelmäßig
zusammengearbeitet?

25. Welche Meldungen über Missstände wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 an ihr Ressort

durch die Landesveterinärverwaltungen herangetragen (Ersuche um Aufschlüsselung der Art der

Missstände bezogen auf Bundesländer)?
26. Welche Anregungen (z.B. Vollziehung, Legislative) wurden in den Jahren 2000,
2001, 2002 und 2003

an ihr Ressort durch die Landesveterinärverwaltungen herangetragen (Ersuche um Aufschlüsselung der

Anregungen bezogen auf Bundesländer)?
27. Welche Bundesgesetze sind von Amtstierärzten generell bei ihrer Tätigkeit zu beachten? Für die

Vollziehung welcher Gesetze sind sie im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung verantwortlich

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)?
28. Für welche Tätigkeiten bzw. Kontrollaufgaben werden Amtstierärzte in den einzelnen Bundesländern

jeweils angestellt und tatsächlich eingesetzt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


29. Wer ist für eine einheitliche und umfassende Aus-  bzw. Weiterbildung von Amtstierärzten

verantwortlich? Wie erfolgt diese?
30. Welche finanziellen Mitteln wurden seitens Ihres Ressorts 2000, 2001, 2002 und 2003 dafür

bereitgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche finanziellen Mitteln stehen 2004 zur Verfügung?

31. Wie sehen Sie das Einkommen (insbes. die Einstiegsgehälter) der österreichischen Amtstierärzte im
europäischen Vergleich? Welche Zahlen liegen dazu in ihrem Ressort vor?

32. Wie werden Sie das Problem der unzureichenden Personalausstattung der
Veterinärverwaltungen in Österreich lösen (siehe dazu mehrfach die Kritik der EU-
Kommission)?

33. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, dass in den Bundesländern die Veterinärangelegenheiten
(Veterinärverwaltungen) in dem jeweiligen Agrarressort angesiedelt sind ? Wenn ja,
warum?

34. Wie können bei dieser zit. Kompetenzverteilung in den Bundesländern ausreichende und
unabhängige Kontrollen (z.B. Probenziehungen) im Bereich der Lebensmittelsicherheit
(Gesundheitsvorsorge) sowie des Tierschutzes sichergestellt werden?

35. Sehen Sie einen Novellierungsbedarf beim Fleischuntersuchungsgesetz (Schlachttier- und
Fleischuntersuchung)? Wenn ja, in welchen Bereichen?

36. Hat sich aus Ihrer Sicht, das Tierarzneimittelkontrollgesetz bewährt? Wenn nein, planen
Sie eine Novellierung?

37. Sehen Sie aktuell Probleme bei der Fleischbeschau (Schlachttier- und
Fleischuntersuchung) einschl. der Überwachung von Fleischzerlegebetrieben? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?

38. Sehen Sie einen Novellierungsbedarf beim Fleischuntersuchungsgesetz (Schlachttier- und
Fleischuntersuchung)? Wenn ja, in welchen Bereichen?

39. Sehen Sie aktuell Probleme bei der Durchführung von Rückstandskontrollen und
Probeziehungen von Schlachttieren bzw. Schlachtkörpern (insbes.
Medikamentenrückstände im Fleisch)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen
Bereichen?

40. Sehen Sie aktuell Probleme bei der Überwachung des Einsatzes von Antibiotika in der
Tierzucht (Rückstände in Milch und Fleisch)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in
welchen Bereichen?

41. Sehen Sie aktuell Probleme bei der Überwachung und Kontrollen nach der
Milchhygieneverordnung (Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe)? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?


42. Sehen Sie aktuell Probleme bei der Bekämpfung von Tierseuchen und anderer
Tierkrankheiten (auch solche die auf Menschen übertragbar sind, z.B. Tollwut,
Tuberkulose)?

43. Sehen Sie einen Reformbedarf bei der Tierseuchenbekämpfung in den Bundesländern?
Wenn ja, in welchen Bereichen bzw. in welchen Bundesländern?

44. Wo sehen Sie derzeit die Probleme bei den Tiergesundheitsdiensten? Wie sieht in
Anbetracht von zB Schweinemastskandalen Ihre Einschätzung für die einzelnen
Bundesländer aus?

45. Sehen Sie aktuell Probleme bei den amtlichen Kontrollen im Rahmen des TGD, insbes.
beim Arzneimitteleinsatz bei Tieren welche Lebensmittel liefern? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?

46. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den immer wieder bekannt
werdenden Missständen in der Schweinemast einen gesetzlichen bzw. behördlichen
Riegel vorzuschieben?

47. Welche aktuellen veterinärrechtlichen Probleme sehen Sie bei Tiertransporten (Zucht-,
Mast- und Schlachttiere) in bzw. durch Österreich? Welche konkreten Maßnahmen
werden Sie zur Behebung von Missständen ergreifen?

48. Wie viele veterinärrechtlichen Kontrollen fanden 2000, 2001, 2002 und 2003 bei
Schlachttiertransporten am Kontrollort (Bestimmungsort) Schlachthof statt
(Tiertransportkontrollen)?

49. Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen mussten jeweils
durch die Veterinärbehörden ergriffen werden (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

50. Welche veterinärrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Probleme sehen Sie für
Österreich bzw. Europa bei den Staaten, die mit 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind
(Aufschlüsselung auf Länder)?

51.     Sind Ihnen dahingehende Inspektionsberichte der SANCO bekannt? Wenn ja, zu welchen
Ergebnissen kam die SANCO in diesen Ländern? Welche Auswirkungen haben diese für
Österreich?

52.     In welchen neuen Mitgliedsländern treten zur Zeit welche Tierseuchen auf
(Aufschlüsselung auf Länder)?

53.     Welche Maßnahmen der Kommission (Entscheidung, etc.) wurden gegenüber diesen
Ländern bereits ergriffen (Ersuche um detaillierte Darstellung)?

54. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass keine
Schlachtkörper, kein Fleisch oder keine Verarbeitungsprodukte (z.B. Wurst) von
Betrieben aus den neuen EU-Mitgliedsländern, die nicht EU-Hygienestandards bzw. die


notwendigen Hygienevorschriften aufweisen (z.B. Schlachthöfe), in Österreich in Verkehr
gebracht werden? Welche Aufgabe kommt dabei den Veterinärverwaltungen in Österreich
zu?

55. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Anbetracht der mangelhaften tierärztlichen
Kontrollen in einigen neuen EU-Mitgliedsländern generell ergreifen?

56. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie Anbetracht unzureichender tierärztlicher
Kontrollen in den neuen EU-Mitgliedsländern beim Import von Lebendschlachttieren,
Masttieren oder Zuchttieren ergreifen (z.B. Verfütterungsverbot von Tiermehl; BSE-
Risiko)? Welche Aufgabe kommt dabei den österreichischen Veterinärverwaltungen zu?

57.     In welcher Form wird seitens Ihres Ressorts mit Veterinärbehörden und
Lebensmittelbehörden der neuen Mitgliedsländern zusammengearbeitet? Welche
Maßnahmen bzw. gemeinsamen Aktionen (zB Kontrollen) sind geplant?