1711/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Keck, Schopf, Krist

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Tages- und Nächtigungsgelder

Mit dem 1.1.2002, d.h. mit der Einführung des Euro in Österreich, kam es nach langer Zeit
zu einer Veränderung der sogenannten Tages- und Nächtigungsgelder. Diese
Veränderung entsprach weniger einer generellen Erhöhung als vielmehr einer
Angleichung. Seither gilt, dass den beruflich Reisenden auch im Ausland zumindest jener
Satz gebührt, der im Inland als Tag- bzw. Nächtigungsgeld festgelegt ist. Dies verhindert
ein Kuriosum der Vergangenheit, nämlich dass Auslandsreisesätze unter jene für
Inlandsreisen fallen können.

Anwendung findet diese Regelung jedoch nur bei Mitgliedsstaaten der EU, wodurch eine
andere Unverhältnismäßigkeit, nämlich die Nicht-Beachtung der Kaufkraft der jeweiligen
Beträge in den unterschiedlichen Ländern zu Tage trat. Offensichtlich wird dies etwa beim
Vergleich der preisniveaubereinigten Sätze für die Schweiz oder die USA mit jenen von
Portugal oder Spanien. Auch Arbeitsreisen in den aufstrebenden südostasiatischen
Wirtschaftsraum werden damit benachteiligt. Es wäre also bereits im Jahr 2002 notwendig
gewesen, auch die Sätze der übrigen Länder zu überdenken - eventuell zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund der per 1. Mai erfolgten EU-Erweiterung um 10 Staaten ist davon
auszugehen, dass es in absehbarer Zeit zu einer erneuten - längst notwendigen - An-
gleichung der Reisesätze im oben beschriebenen Modus kommen wird.

Erfolgt diesmal jedoch wieder keine zusätzliche Adaptierung der Sätze für die übrigen
Länder, so ist zu befürchten, dass es damit zu einer weiteren Verzerrung zwischen dem
ausbezahlten Betrag und der tatsächlichen Kaufkraft in zahlreichen zu bereisenden Staat-
en kommt. Betrieben wie der Voest-Alpine, deren Mitarbeiter insgesamt jährlich mehr als
40.000 Arbeitsreisen im In- und Ausland absolvieren, natürlich aber auch allen anderen
Unternehmen, die am Im- und Export ihrer Waren interessiert sind, wird damit eine un-
nötige Hürde errichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler auch als
Verantwortlichen für die „Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der
Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland" folgende

Anfrage:

1.     Was ist der Grund dafür, jene am 1.1.2002 eingeführte Richtlinie bezüglich der
Tages- und Nächtigungsgelder nur auf EU-Mitgliedsstaaten zu beschränken?


2.                          Warum wurden damals wichtige Handelspartner wie die Schweiz oder die USA nicht
berücksichtigt?

3.                          Auf Basis welcher Fakten wird die Höhe der Tags- und Nächtigungsgelder festge-
legt?

4.                          Beinhaltet die Festlegung bzw. Aufwertung der Tages- oder Nächtigungsgelder eine
kaufkraftbezogene Komponente?

5.                          Wenn ja, warum wird in den Sätzen bzw. deren Aufwertung die örtliche Preis-
steigerung (Inflationsrate) nicht abgegolten?

6.                          Ist seitens des Bundeskanzleramtes daran gedacht, in absehbarer Zeit die Tages-
oder Nächtigungsgelder für einzelne oder alle Länder zu erhöhen?

7.            Wenn ja, für welche?

8.                          In welcher Form wird eine mögliche Aufwertung passieren?