1712/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Keck, Schopf, Krist
und Genossen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Tages- und Nächtigungsgelder
Mit dem 1.1.2002, d.h. mit der Einführung des Euro in
Österreich, kam es nach langer Zeit
zu einer Veränderung der sogenannten Tages-
und Nächtigungsgelder. Diese
Veränderung entsprach weniger einer generellen Erhöhung als vielmehr einer
Angleichung. Seither gilt, dass den
beruflich Reisenden auch im Ausland zumindest jener
Satz gebührt, der im Inland als Tag-
bzw. Nächtigungsgeld festgelegt ist. Dies verhindert
ein Kuriosum der Vergangenheit,
nämlich dass Auslandsreisesätze unter jene für
Inlandsreisen fallen können.
Anwendung findet
diese Regelung jedoch nur bei Mitgliedsstaaten der EU, wodurch eine
andere Unverhältnismäßigkeit, nämlich die Nicht-Beachtung der Kaufkraft der
jeweiligen
Beträge in den unterschiedlichen Ländern zu Tage trat. Offensichtlich wird dies
etwa beim
Vergleich
der preisniveaubereinigten Sätze für die Schweiz oder die USA mit jenen von
Portugal
oder Spanien. Auch Arbeitsreisen in den aufstrebenden südostasiatischen
Wirtschaftsraum
werden damit benachteiligt. Es wäre also bereits im Jahr 2002 notwendig
gewesen, auch die Sätze der übrigen Länder
zu überdenken - eventuell zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund der per 1. Mai
erfolgten EU-Erweiterung um 10 Staaten ist davon
auszugehen,
dass es in absehbarer Zeit zu einer erneuten - längst notwendigen - An-
gleichung der
Reisesätze im oben beschriebenen Modus kommen wird.
Erfolgt diesmal jedoch wieder keine
zusätzliche Adaptierung der Sätze für die übrigen
Länder, so ist zu befürchten, dass es damit zu einer weiteren Verzerrung
zwischen dem
ausbezahlten Betrag
und der tatsächlichen Kaufkraft in zahlreichen zu bereisenden Staat-
en kommt. Betrieben wie der Voest-Alpine,
deren Mitarbeiter insgesamt jährlich mehr als
40.000 Arbeitsreisen im In- und Ausland absolvieren, natürlich aber auch allen
anderen
Unternehmen, die am Im- und Export
ihrer Waren interessiert sind, wird damit eine un-
nötige Hürde errichtet.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
(aufgrund
seiner Verantwortlichkeit für die „Verordnung der Bundesregierung über die
Festsetzung
der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland" wird diese Anfrage
auch an den
Bundeskanzler gestellt) folgende
Anfrage:
1. Was ist der Grund
dafür, jene am 1.1.2002 eingeführte Richtlinie bezüglich der
Tages- und
Nächtigungsgelder nur auf EU-Mitgliedsstaaten zu beschränken?
2.
Warum wurden damals wichtige Handelspartner wie die
Schweiz oder die USA nicht
berücksichtigt?
3.
Auf Basis welcher Fakten wird die Höhe der Tags- und
Nächtigungsgelder festge-
legt?
4.
Beinhaltet die Festlegung bzw. Aufwertung der Tages- oder
Nächtigungsgelder eine
kaufkraftbezogene
Komponente?
5.
Wenn ja, warum wird in den Sätzen bzw. deren Aufwertung
die örtliche Preis-
steigerung
(Inflationsrate) nicht abgegolten?
6.
Ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen daran
gedacht, in absehbarer Zeit
die Tages- oder
Nächtigungsgelder für einzelne oder alle Länder zu erhöhen?
7.
Wenn ja, für welche?
8.
In
welcher Form wird eine mögliche Aufwertung passieren?