1715/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anerkennung der umwelttechnischen Gleichwertigkeit von Deponien

 

Wie aus der Abfallbranche zu hören ist, sollen  Deponien, die zur Sicherung des Grundwassers umschlossen wurden und keine Basisabdichtung besitzen, ab 16. Juli 2009 geschlossen werden . In diesem Zusammenhang wird von Seiten des Ministeriums immer wieder auf die Regelungen in der Deponie-Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien hingewiesen.

In Anhang I dieser Richtlinie ist jedoch festgelegt, dass es im Ermessen der Mitgliedsstaaten liegt, welche technische Ausrüstung von Deponien der Basisabdichtung technisch gleichwertig ist.

Die Umschließung von Deponien und die Ausrüstung mit einer technisch ausgereiften, kontrollierten Wasserhaushaltung wurde in Österreich von den zuständigen Behörden bis jetzt immer als technisch gleichwertig zur Basisabdichtung (die im allgemein nicht mit einer kontinuierlichen Grundwasserkontrollanlage ergänzt wird) anerkannt.

Die Investitionsplanung für Umspundungen und die wirtschaftliche Planung des weiteren Deponiebetriebs wurde deshalb von Betreibern von umschlossenen Deponien mit Wasserhaushaltung im Vertrauen auf die Rechtssicherheit durchgeführt.

Diese Rechtssicherheit wäre durch eine Abkehr von der bisherigen technischen Beurteilung der Gleichwertigkeit von Deponien mit Basisabdichtung mit umschlossenen Deponien mit Wasserhaushaltung durch das Umweltministerium gefährdet.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  die folgende

 

Anfrage

 

1.               Stellt das Umweltministerium die technische Gleichwertigkeit von Deponien mit Basisabdichtung und von umschlossenen Deponien mit kontrollierter Wasserhaushaltung generell oder in Einzelfällen in Frage?

2.               Welche wissenschaftlichen Untersuchungen sind die Basis für die Haltung des Umweltministeriums?

3.               Welche Mittel (Rücklagen etc.) aus dem Bundeshaushalt stehen zur Verfügung, wenn durch eine wissenschaftlich unbegründete Änderung der Haltung das Ministeriums  Deponiebetreibern Schaden entsteht?  Soll dieser abgegolten werden?