1716/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Jarolim, Dr. Matznetter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend drohende 10 Millionen Euro-Verschwendung der
Justizverwaltung
Der Ministerrat hat am Dienstag, den 4. Mai 2004, einen
Gesetzesentwurf
über die Neuorganisation der Bezirksgerichte in Graz beschlossen.
Mit 1. Jänner 2006 ist die Errichtung eines neuen
Gerichtsgebäudes am
Standort
Grieskai 88 in Graz in Aussicht genommen. Das neue Gebäude
wäre
nur einige hundert Meter von dem bestehenden Grazer Bezirksgericht
entfernt
und soll ohne Finanzierungskosten und Umsatzsteuer 10,120
Millionen
Euro verschlingen, jährlich sollen weitere 960.000 Euro für
Mietzins,
Betriebskosten, Heizkosten und Umsatzsteuer vom Steuerzahler
berappt werden.
Da die geplante neue Gerichtssprengeleinteilung in Graz auch die
einwohnerstarken Gemeinden des südlichen Bereiches des Bezirkes Graz-
Umgebung
umfasst, erhebt sich die Frage, ob eine kostengünstige Variante
eines
neuen Bezirksgerichtes im Süden der Landeshauptstadt von Vorteil
wäre. Damit verbunden wäre eine Minderung der zunehmenden
Verkehrsbelastung in Graz mit allen negativen ökonomischen und
ökologischen
Vorteilen, hingewiesen wird auch darauf, dass die Landes-
hauptstadt
Graz die höchsten Parkgebühren Österreichs einhebt.
In der Marktgemeinde Kalsdorf steht ab 1.1.2005 ein
verkehrstechnisch
optimal
gelegenes, leerstehendes Gemeindeamtsgebäude mit allen Ausbau-
und
Zubaumöglichkeiten und großzügigsten gebührenfreien Parkplatz-
möglichkeiten
zur Nutzung für die Justizverwaltung zur Verfügung. Mit
einem maximalen Baukostenaufwand von 4 Millionen Euro wäre ein
bestausgestattetes
Bezirksgerichtsgebäude zu errichten, mit einem kaum
höheren Kostenaufwand wäre auch ein Neubau zu Kalsdorf in
einer ebenso
optimalen
Lage im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 67 und Landes-
straße
373 möglich.
Mit dem Ziel eine bevölkerungsfreundliche Bezirksgerichtsorganisation im
Großraum
Graz zu schaffen und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen
und
zweckmäßigen Einsatzes von Steuermitteln des Justizressorts stellen
die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Sie bereit, die vorgeschlagene Variante eines
Bezirksgerichts-
sprengels
Kalsdorf für die Bevölkerung im Süden des Bezirkes Graz-
Umgebung
zu überprüfen?
2.
Wenn nein, was spricht gegen eine dreigeteilte
Organisation der
Bezirksgerichtsbarkeit im Großraum Graz mit den Sprengeleinheiten
Frohnleiten
(derzeitiger Bezirksgerichtssprengel Frohnleiten), Graz
(für
den Zentralraum) und Kalsdorf (für die südlichen Gemeinden
des
Bezirkes Graz-Umgebung)?