1716/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Jarolim, Dr. Matznetter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend drohende 10 Millionen Euro-Verschwendung der Justizverwaltung

Der Ministerrat hat am Dienstag, den 4. Mai 2004, einen Gesetzesentwurf
über die Neuorganisation der Bezirksgerichte in Graz beschlossen.

Mit 1. Jänner 2006 ist die Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes am
Standort Grieskai 88 in Graz in Aussicht genommen. Das neue Gebäude
wäre nur einige hundert Meter von dem bestehenden Grazer Bezirksgericht
entfernt und soll ohne Finanzierungskosten und Umsatzsteuer 10,120
Millionen Euro verschlingen, jährlich sollen weitere 960.000 Euro für
Mietzins, Betriebskosten, Heizkosten und Umsatzsteuer vom Steuerzahler
berappt werden.

Da die geplante neue Gerichtssprengeleinteilung in Graz auch die
einwohnerstarken Gemeinden des südlichen Bereiches des Bezirkes Graz-
Umgebung umfasst, erhebt sich die Frage, ob eine kostengünstige Variante
eines neuen Bezirksgerichtes im Süden der Landeshauptstadt von Vorteil
wäre. Damit verbunden wäre eine Minderung der zunehmenden
Verkehrsbelastung in Graz mit allen negativen ökonomischen und
ökologischen Vorteilen, hingewiesen wird auch darauf, dass die Landes-
hauptstadt Graz die höchsten Parkgebühren Österreichs einhebt.

In der Marktgemeinde Kalsdorf steht ab 1.1.2005 ein verkehrstechnisch
optimal gelegenes, leerstehendes Gemeindeamtsgebäude mit allen Ausbau-
und Zubaumöglichkeiten und großzügigsten gebührenfreien Parkplatz-
möglichkeiten zur Nutzung für die Justizverwaltung zur Verfügung. Mit
einem maximalen Baukostenaufwand von 4 Millionen Euro wäre ein
bestausgestattetes Bezirksgerichtsgebäude zu errichten, mit einem kaum


höheren Kostenaufwand wäre auch ein Neubau zu Kalsdorf in einer ebenso
optimalen Lage im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 67 und Landes-
straße 373 möglich.

Mit dem Ziel eine bevölkerungsfreundliche Bezirksgerichtsorganisation im
Großraum Graz zu schaffen und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen
und zweckmäßigen Einsatzes von Steuermitteln des Justizressorts stellen
die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.           Sind Sie bereit, die vorgeschlagene Variante eines Bezirksgerichts-
sprengels Kalsdorf für die Bevölkerung im Süden des Bezirkes Graz-
Umgebung zu überprüfen?

2.           Wenn nein, was spricht gegen eine dreigeteilte Organisation der
Bezirksgerichtsbarkeit im Großraum Graz mit den Sprengeleinheiten
Frohnleiten (derzeitiger Bezirksgerichtssprengel Frohnleiten), Graz
(für den Zentralraum) und Kalsdorf (für die südlichen Gemeinden
des Bezirkes Graz-Umgebung)?