1719/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schließung des Bezirksgendarmeriekommandos
Tamsweg
Die
„Wichtigkeit der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit
der fiir den
Bezirk so effizienten Exekutiv-Kommandostruktur"
überzeugte den Bundesminister für
Inneres von der Notwendigkeit des Erhalts des BGK Hallein in seiner
selbständigen Struktur.
Folglich kann „auch in Zukunft die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit bürgernahe
und vor Ort im Interesse der Tennengauer
Bevölkerung geleistet" werden.
(Tennengauer
Nachrichten, 15. April 2004)
Dasselbe
sollte unserer Meinung nach auch für das Bezirksgendarmeriekommando Tamsweg
gelten um die Sicherheit der Bevölkerung des
Lungaus weiterhin durch eine selbständige
Struktur zu gewährleisten.
In
diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister
für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Weshalb wird das Bezirksgendarmeriekommando
Tamsweg geschlossen?
a. Welche
speziellen sachlichen Voraussetzungen führen zur Auflösung der
Dienststelle in einer exponierten Region?
b. Welche
speziellen örtlichen Voraussetzungen führen zur Auflösung der
Dienststelle in einer exponierten Region?
2. Sind
funktionierende Betriebsstrukturen Ihrer Meinung nach gewährleistet, wenn der
Chef
nicht direkt vor Ort bei den
MitarbeiterInnen ist?
a. Wenn
ja, wie wird das Funktionieren der Betriebsstrukturen ohne Chef vor Ort
gewährleistet?
b. Wenn nein, warum wird trotzdem das BGK Tamsweg
geschlossen?
3. Hat
Ihrer Meinung nach das Führen des BGK Tamsweg negative Auswirkungen auf ein
Gesamtergebnis der Strukturplanung des
Exekutivapparates in Österreich?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum wird das BGK Tamsweg geschlossen?
4.
Wie
gewährleisten Sie die Sicherheit der ca. 21.000 Einwohner im Lungau nach Abzug
des BGK Tamsweg?
5.
Wie
sehen Sie die möglichen Konsequenzen einer Schließung des BGK Tamsweg
hinsichtlich des Arbeitsmarktes, wenn durch
einen solchen Schritt jungen
Gendarmeriebeamten weniger Aufstiegschancen im Bezirk geboten werden?
6.
Wie
stehen Sie in diesem Zusammenhang zu dem Ansatz: „Arbeitsplätze erhalten und
schaffen statt streichen?"
7.
Von
welchen detaillierten Einsparungsgrößen im Zusammenhang mit einer Schließung
des BGK Tamsweg gehen Sie aus?
8.
Werden
Ihrer Ansicht nach gezielte Fahndungen durch ein BGK im Bezirk Lungau
erleichtert?
a. Wenn ja, warum soll das BGK Tamsweg trotzdem
geschlossen werden?
b. Wenn nein, warum nicht?
9.
Wie werden Sie im Falle eines BGK, das für zwei Bezirke
(Pongau und Lungau)
zuständig sein wird,
Kompetenzschwierigkeiten und Uneinigkeiten bei sachbezogenen
Prioritätenreihungen im Falle von Einsätzen
vorbauen?
10.
Wie
werden Sie die Verkehrssicherheit in bezug auf die Tauernautobahn (A10) und die
stark frequentierte Nord-Süd-Verbindung auf
dem Abschnitt Lungau ohne ein BGK
Tamsweg sichern?