1719/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließung des Bezirksgendarmeriekommandos Tamsweg

Die „Wichtigkeit der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit der fiir den
Bezirk so effizienten Exekutiv-Kommandostruktur"
überzeugte den Bundesminister für
Inneres von der Notwendigkeit des Erhalts des BGK Hallein in seiner selbständigen Struktur.
Folglich kann „auch in Zukunft die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bürgernahe
und vor Ort im Interesse der Tennengauer Bevölkerung geleistet"
werden. (Tennengauer
Nachrichten, 15. April 2004)

Dasselbe sollte unserer Meinung nach auch für das Bezirksgendarmeriekommando Tamsweg
gelten um die Sicherheit der Bevölkerung des Lungaus weiterhin durch eine selbständige
Struktur zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für
Inneres folgende

Anfrage:

1.    Weshalb wird das Bezirksgendarmeriekommando Tamsweg geschlossen?

a.            Welche speziellen sachlichen Voraussetzungen führen zur Auflösung der
Dienststelle in einer exponierten Region?

b.            Welche speziellen örtlichen Voraussetzungen führen zur Auflösung der
Dienststelle in einer exponierten Region?

2.   Sind funktionierende Betriebsstrukturen Ihrer Meinung nach gewährleistet, wenn der Chef
nicht direkt vor Ort bei den MitarbeiterInnen ist?

a.            Wenn ja, wie wird das Funktionieren der Betriebsstrukturen ohne Chef vor Ort
gewährleistet?

b.      Wenn nein, warum wird trotzdem das BGK Tamsweg geschlossen?

3.    Hat Ihrer Meinung nach das Führen des BGK Tamsweg negative Auswirkungen auf ein
Gesamtergebnis der Strukturplanung des Exekutivapparates in Österreich?

a.      Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum wird das BGK Tamsweg geschlossen?

4.      Wie gewährleisten Sie die Sicherheit der ca. 21.000 Einwohner im Lungau nach Abzug
des BGK Tamsweg?

5.              Wie sehen Sie die möglichen Konsequenzen einer Schließung des BGK Tamsweg
hinsichtlich des Arbeitsmarktes, wenn durch einen solchen Schritt jungen
Gendarmeriebeamten weniger Aufstiegschancen im Bezirk geboten werden?

6.              Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu dem Ansatz: „Arbeitsplätze erhalten und
schaffen statt streichen?"


7.              Von welchen detaillierten Einsparungsgrößen im Zusammenhang mit einer Schließung
des BGK Tamsweg gehen Sie aus?

8.              Werden Ihrer Ansicht nach gezielte Fahndungen durch ein BGK im Bezirk Lungau
erleichtert?

a.      Wenn ja, warum soll das BGK Tamsweg trotzdem geschlossen werden?

b.      Wenn nein, warum nicht?

9.              Wie werden Sie im Falle eines BGK, das für zwei Bezirke (Pongau und Lungau)
zuständig sein wird, Kompetenzschwierigkeiten und Uneinigkeiten bei sachbezogenen
Prioritätenreihungen im Falle von Einsätzen vorbauen?

10.       Wie werden Sie die Verkehrssicherheit in bezug auf die Tauernautobahn (A10) und die
stark frequentierte Nord-Süd-Verbindung auf dem Abschnitt Lungau ohne ein BGK
Tamsweg sichern?