1727/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Wurm, DDr. Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend widersprüchliche Aussagen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie in 1462/AB

Die mit 1462/AB erfolgte „Beantwortung" unserer Fragen, ob das bmvit einer
Drittelfinanzierung für die Projekte „Regionalbahn Innsbruck-Hall-Völs" und „Innsbrucker
Straßenbahn" bereits zugestimmt hat bzw. zustimmen wird, wirft aufgrund ihrer immanenten
Widersprüchlichkeit weitere Fragen auf:

Eine Antwort des bmvit lautete:

Nachdem es sich bei diesen Projekten um Straßenbahnprojekte handelt, deren Finanzierung
seit dem Transfer der Nahverkehrsmilliarde in das BMF im Rahmen des Finanzausgleichs
erfolgt, war keine Zuständigkeit des bmvit gegeben. "

Eine andere Antwort lautete:

Vor einer Zustimmung durch das bmvit sind die Voraussetzungen zu klären, ob es sich um

eine Straßenbahn oder eine Eisenbahn handelt. "

Es kann doch nicht der Sinn von Anfragen sein, dass sich die Fragenden quasi die zutreffende
Antwort aus einer Reihe von sich widersprechenden Aussagen selbst aussuchen mögen...

Eine derartige „Beantwortung" von Fragen kommt einer - hoffentlich unbewussten -
Desavouierung des parlamentarischen Mittels „Anfragen" gleich. Wir bitten Sie
nachdrücklich davon Abstand zu nehmen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den zuständigen Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1)      Erachten Sie die o.a. Antworten auch für widersprüchlich?

2)  Welche der beiden Antworten ist nun die richtige?

3)      Können wir davon ausgehen, dass die von Ihnen nun präferierte Antwort auch in den
nächsten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren noch Gültigkeit besitzen wird (das ist
insbesondere bei so langfristigen Projekten nicht ganz unbedeutsam!)?

4)  Bestehen bereits gem. § 4 (3) PrivbG mit dem Bundesminister für Finanzen festzulegende
Bestimmungen über die Gewährung der Finanzierungsbeiträge gem. Abs 1 und 2 in Form
einer Richtlinie?

 


5) Wenn nein, wann werden die Verhandlungen voraussichtlich abgeschlossen werden
können? Wäre ein Abschluß vor dem Sommer denkbar?

6)       Beziehen sich die von Ihnen erwähnten Gespräche auf Beamtenebene auf die zu erstellende
Richtlinie zwischen dem BMF und dem BMVIT oder bereits auf das konkrete
Straßenbahnprojekt im Großraum Innsbruck?

7)       Besteht bereits Klarheit darüber, ob das BMVIT eine Mitfinanzierung der neuen
Niederflurstraßenbahn für das gesamte Innsbrucker Liniennetz oder nur für einzelne Linien
leisten wird?

8)       Wenn noch keine Klarheit darüber besteht, wovon hängt eine Zusage zur Mitfinanzierung
ab und wann wird diese gegebenenfalls erfolgen?

9)       Sollten nur einzelne Linien von Seiten des BMVIT mitfinanziert werden, wie begründen
Sie die Nicht-Finanzierung der anderen Linien?

10)  Hat das BMVIT inzwischen bereits eine Zusage zur Mitfinanzierung der Betriebsmittel
sowohl für die Innsbrucker Straßenbahnen, als auch die Regionalbahn und die Stubaitalbahn
geleistet? Wenn nein, wird diese noch erfolgen und wann bzw. wenn grundsätzlich nicht,
weshalb nicht?