173/J XXII. GP

Eingelangt am: 06.03.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen


Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend die Umsetzung der im Sept. 2002 beschlossenen Lehrstellenförderung

Am 20. Sept. 2002 wurde im Rahmen eines so genannten
„Konjunkturbelebungspaketes" eine neue Lehrstellenförderung beschlossen. Neben
anderen Maßnahmen wurde die Auszahlung einer „Lehrlingsausbildungsprämie" von
1.000.- EURO pro Lehrling und Lehrjahr beschlossen. Bei „Mangelberufen" wurde die
Auszahlung einer Prämie in der Höhe von 2.000.- Büro jährlich in Aussicht gestellt.
(Darauf wird auch in den Informationen der Bundes-Wirtschaftskammer
hingewiesen). Die Prämie ist über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen
und gebührt bereits für Lehrverhältnisse die im Jahr 2002 bestanden haben.
Obwohl diese Form der Lehrstellenförderung also seit einem halben Jahr in Kraft ist,
legen die Arbeitsmarktzahlen, insbesondere die Zahlen zum Lehrstellenmarkt (plus
18% Lehrstellensuchende gegenüber dem Vorjahr) den Schluss nahe, dass die
Umsetzung der Lehrstellenförderung und des gesamten Konjunktur-
belebungspaketes nur sehr zögernd vorangeht.

In  diesem Zusammenhang stellen  die unterzeichnenden Abgeordneten an  den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.  Wie ist die Aktion „Lehrlingsausbildungsprämie" bislang angelaufen ? Wie
viele Unternehmen haben bislang (Stichtag 28. Feb. 2003) eine Prämie
beantragt ?

2.  Warum wurde die Verordnung, die festlegen sollte, welche Berufe als
„Mangelberufe" gelten und daher für eine Prämie in der Höhe von 2.000.-
EURO in Frage kommen, bislang noch nicht erlassen ?

3.  Wann ist mit dieser Verordnung zu rechnen und welche Kriterien werden
einen „Mangelberuf" definieren ?

4.  Welche Maßnahmen des „Konjunkturbelebungspaketes" (Sept. 2002) haben
für die Jugendausbildungssicherung bisher gegriffen, bzw. durch welche
Maßnahme konnte wie vielen Jugendlichen eine Lehrstelle gesichert werden ?