1732/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Steindl, Böhm, Eßl, Haubner, Langreiter

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Änderung des Liegenschaftsteilungsgesetzes

Die Bürgermeister der 13 Tennengauer Gemeinden haben am 17.2.2004 einstimmig
nachstehende Resolution beschlossen:

„Gespräche mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in anderen Bundesländern haben
bestätigt, dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung (Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von Straßengrundeinlösungen und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme von
Straßen mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Zur
Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im
Zuge der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen

1)                                    die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn
die Grundeigentümer ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;

2)                 im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die Befreiungsbestimmungen für öffentliche
Zwecke (Straßenerrichtung, Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen) eingeführt
werden.

Zur genauen Formulierung der notwendigen gesetzlichen Änderungen soll eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern der Betroffenen staatlichen (Justizministerium,
Finanzministerium, Bundesamt für Vermessungswesen) und kommunalen Einrichtungen
(Städtebund und Gemeindebund) erarbeiten. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur
Verwaltungsreform und insbesondere Verwaltungsvereinfachung zwischen öffentlichen
Dienststellen des Bundes und der Gemeinden geleistet werden.“

Im Hinblick auf diese Resolution richten die unterfertigten Abgeordneten daher an
den Bundesminister für Justiz folgende

 

 


Anfrage:

1.  Wie beurteilen Sie die Anliegen der Resolution der Bürgermeister der
Tennengauer Gemeinden?

2.  Werden Sie dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge unterbreiten,
mit denen den Anliegen Rechnung getragen wird?

3.  Wenn ja, wie könnten die Regelungen solcher Gesetzesinitiativen aussehen?
Wenn nein, was spricht gegen solche Initiativen?