1732/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Steindl, Böhm, Eßl, Haubner, Langreiter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Änderung des Liegenschaftsteilungsgesetzes
Die Bürgermeister der 13 Tennengauer Gemeinden haben am
17.2.2004 einstimmig
nachstehende
Resolution beschlossen:
„Gespräche mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in
anderen Bundesländern haben
bestätigt,
dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung (Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des
Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von
Straßengrundeinlösungen und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme
von
Straßen mit einem erheblichen Verwaltungs-
und Kostenaufwand verbunden ist. Zur
Verwaltungsvereinfachung und
Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im
Zuge der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen
1)
die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des
Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn
die
Grundeigentümer ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem
Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;
2)
im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die
Befreiungsbestimmungen für öffentliche
Zwecke (Straßenerrichtung, Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen)
eingeführt
werden.
Zur genauen Formulierung der notwendigen gesetzlichen
Änderungen soll eine
Arbeitsgruppe
aus Vertretern der Betroffenen staatlichen (Justizministerium,
Finanzministerium, Bundesamt für
Vermessungswesen) und kommunalen Einrichtungen
(Städtebund und Gemeindebund) erarbeiten. Damit könnte ein wesentlicher
Beitrag zur
Verwaltungsreform und insbesondere Verwaltungsvereinfachung zwischen
öffentlichen
Dienststellen des Bundes und der Gemeinden geleistet werden.“
Im Hinblick auf diese Resolution richten die
unterfertigten Abgeordneten daher an
den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie die Anliegen der Resolution der
Bürgermeister der
Tennengauer
Gemeinden?
2.
Werden Sie dem Nationalrat entsprechende
Gesetzesvorschläge unterbreiten,
mit
denen den Anliegen Rechnung getragen wird?
3.
Wenn ja, wie könnten die Regelungen solcher
Gesetzesinitiativen aussehen?
Wenn
nein, was spricht gegen solche Initiativen?