1733/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Barbara Prammer, Mag.a Brigid Weinzinger, Kolleginnen und
Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend diesjährige Session der Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen

Von 1. bis 12. März 2004 fand die alljährliche Session der, vom Wirtschafts- und Sozialrat
der Vereinten Nationen eingesetzten, Commission on the Status of Women (CSW) statt.

Schwerpunkte der diesjährigen, 48. Session der CSW waren „The role of men and boys in
achieving gender equality” und “Women's equal participation in conflict prevention,
management and conflict resolution and in post-conflict peace-building.”

Laut Statuten der CSW wird akkreditierten Non-governmental Organizations (NGOs)
Beobachterstatus bei den Sitzungen des CSW zuerkannt. In Ausübung dieses Rechts leisten
sie wichtige themenspezifische Beiträge zu den Verhandlungsgegenständen.

Angesichts der wünschenswerten, engen und umfassenden Zusammenarbeit mit NGOs stellen
die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

Anfrage

1)             Wer waren die Mitglieder der österreichischen Delegation zur diesjährigen Session der
CSW?

2)             Von welchen Organisationen wurden die einzelnen Delegationsmitglieder entsandt?

3)             Sind von Seiten Ihres Ministeriums Einladungen an NGOs zur Mitgliedschaft von
deren Vertreterinnen in der österreichischen Delegation ergangen?

4)      Wenn nein, warum war dies nicht der Fall?

5)             Wenn ja, an wen ergingen diese Einladungen?

6)             Wurden Vertreterinnen von NGOs in die österreichische Delegation aufgenommen?

7)             Wenn nein, warum war das nicht der Fall?

8)             Wenn ja, wer wurde aufgenommen und auf Grund welcher Kriterien erfolgte die
Auswahl?

9)             Bisher war es gängige Praxis NGO-VertreterInnen zu den EU-Koordinationssitzungen
zuzulassen. Wird dies auch in Zukunft der Fall sein?

10)      Wenn nein, worin liegen die Gründe dafür?

 


11)    Wenn nein, im Rahmen welcher Gremien innerhalb der EU wurde dieser Beschluss
zur zukünftigen Nichtzulassung der NGO-Vertreterinnen diskutiert und gefasst?

12)    Liegt dieser Beschluss in schriftlicher Form vor?