1754/J XXII. GP

Eingelangt am 14.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Pflanzenschutzmittel - Inspektionsbesuch 1. - 5.Dezember 2003 (SANCO)"

Vom l.-5.Dezember 2003 fand in Österreich ein Inspektionsbesuch zur Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs und nachfassende
Untersuchung bezüglich der Umsetzung der im Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten
Vorschläge statt.

In der Zusammenfassung des vorläufigen Berichts werden die Defizite in Österreich deutlich
aufgezählt (z.B. Zulassung; Beschränkte Überprüfungen des Registrierungsstatus; Keine Kontrolle
der zulassungsgemäßen Anwendung; Keine systematischen nachfassenden Kontrollen; Begrenzte
Anzahl von Rückstandskontrollen und Rückstandsanalysen; Fehlende Analysekapazitäten;
Zeitraum Probennahme und Probenanalyse; Keine Belege für Risikobewertung; Keine Belege für
systematische, gezielte nachfassende Probennahmen nach Verstößen gegen die
Rückstandsvorschriften; Die Anwendung des Hundertfachen des Rückstandshöchstgehaltes als
Auslösewert für eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems; Mögliche ernsthafte
Gefährdung der Verbrauchergesundheit). Die wichtigsten Detailergebnisse und Schlussfolgerungen
befinden sich auf den Seiten 11-25 des vorläufigen Berichts.

Der Bericht enthält daher eine Reihe von Empfehlungen für die zuständigen österreichischen
Behörden zur Beseitigung der festgestellten Mängel.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende


Anfrage:

1.  Wann und wie wird die zuständige Behörde in Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates umfassende Inspektions- und Durchsetzungsmaßnahmen, darunter
nachfassende Kontrollen, zur Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln
einführen?

2.      Wann und wie werden die zuständigen Behörden in Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates umfassende Kontrollen der Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln, darunter nachfassende Kontrollen einführen?

3.      Wann und wie wird die zuständige Behörde in Erwägung ziehen, die Analysekapazitäten
des Pestizidformulierungslaboratoriums zu erhöhen?

4.              Wann und wie wird die zuständige Behörde ein umfassendes Kontrollsystem und Verfahren
für nachfassende Kontrollen im Zusammenhang mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln
in Säuglingsnahrung einführen?

5.              Wann und wie werden die zuständigen Behörden in Erwägung ziehen, den Umfang des
Probenahmeplans zur Analyse von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs auf Rückstände
von Pflanzenschutzmitteln auf eine größere Anzahl von Waren auszuweiten, und die Anzahl
der untersuchten Analysen weiter vergrößern?

6.              Wann und wie werden die zuständigen Behörden alle notwendigen Schritte unternehmen,
um die Zeitspanne zwischen der Probenahme und der Analyse auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln zu verkürzen, und sicherstellen, dass unverzüglich
Durchsetzungsmaßnahmen und nachfassende Maßnahmen ergriffen werden?

7.              Wann und wie werden die zuständigen Behörden systematische nachfassende Verfahren für
den Fall von Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte einführen?

8.              Wann und wie werden bei Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte die zuständigen
Behörden in Einklang mit dem EU-Arbeitsdokument über das Verfahren zur Meldung von
Rückständen von Pflanzenschutzmitteln im Schnellwarnsystem (SANCO/3346/2001)
systematische Verbraucherrisikobewertungen für Erwachsene und Kinder durchführen?

9.              Wann und wie werden die zuständigen Behörden schriftliche Verfahren für den Betrieb des
Schnellwarnsystems in Österreich entwickeln?

10.       Welche Stellungnahme wurde seitens Ihres Ressorts zu diesem vorläufigen Bericht
abgegeben (Ersuche nun um Übermittlung dieser Darstellung)?

11.       Sind in Erfüllung der Empfehlungen der Kommission Gesetzesänderungen,
Verordnungsänderungen oder Erlässe notwendig? Wenn ja, welche?


12.  Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL 2004/63/EG der Kommission
ergriffen?

13.  Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL 2004/64/EG der Kommission
ergriffen?

14.  Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL 2004/65/EG der Kommission
ergriffen?

15.  Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL 2004/62/EG (Aufnahme des
Wirkstoffes Mepanipyrim) der Kommission ergriffen?

16.  Welche Berichte der EU-Kommission (SANCO etc.) liegen zur Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs hinsichtlich
der neuen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf die neuen Mitgliedsstaaten)? Welche
Probleme wurden jeweils festgestellt?

17.  Sehen Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?

18.  Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es (befristete) Ausnahmeregelungen für das
Inverkehrbringen und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?

19.  Welche Berichte der EU (SANCO etc.) liegen zur Bewertung der Systeme zur Kontrolle der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs hinsichtlich
der neuen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)? Welche Probleme
wurden jeweils festgestellt?

20.  Sehen Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?

21.  Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es (befristete) Ausnahmeregelungen hinsichtlich
der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Staaten)? Welche Auswirkungen können diese auf
Österreich haben?