181/J XXII. GP

Eingelangt am: 06.03.2003

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann
und GenossInnen


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend der Klagsdrohung der Firma Lecon Technische Konstruktionen & Design
GesmbH gegenüber den steirischen Lipizzanerwirten, dem Tourismusverband
„Lipizzanerheimat", den Organisatoren des Lipizzanerlaufes sowie den
burgenländischen Lipizzaner-Winzern und weiteren in Zusammenhang mit den
Markenrechten auf die Bezeichnung „Lipzzaner"

Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet, hat die Firma „Lecon Technische
Konstruktionen & Design GesmbH" die Rechte auf die Marke LIPIZZANER am 5.
Oktober 1999 in bis zu 28 Waren- und Dienstleistungsklassen schützen lassen, sowie
Schadenersatzforderungen bei diversen Institutionen, wie den Lipizzanerwirten oder
dem Tourismusverband Lipizzaner-Heimat geltend gemacht. Gleichzeitig wurden
diese von Lecon schriftlich aufgefordert, Waren oder Dienstleistungen unter der
Bezeichnung Lipizzaner weder anzukündigen, noch zu verwenden und bis 30. Jänner
2003 über das bisher fakturierte Entgelt Rechnung zu legen.

Die Lipizzaner sind das Wahrzeichen unserer Region, welches wir uns nicht durch
Firmen nehmen lassen werden, die offensichtlich nur darauf aus sind, schnelles Geld
damit zu machen. Darüber hinaus ist besonders klärungsbedürftig, dass der
Geschäftsführer der Firma Lecon - wie in Aktenvermerken beim Patentamt
nachvollziehbar - als Vertreter des Landwirtschaftsministeriums dort aufgetreten ist.

Einhellige Meinung ist im übrigen in der gesamten Region, dass im Hinblick auf ein
eventuelles Prozessrisiko, sowohl vom Bund als auch vom Land vorbehaltslose
Unterstützung gefordert und erwartet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.     Ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft bekannt, dass Herr Wolfgang R. Lehner, Geschäftsführer der
Firmen Lecon Technische Konstruktionen & Design GesmbH und der Firma
Lecon Produkte Vertriebsgesellschaft m.b.H gegenüber dem Patentamt als
Vertreter des Landwirtschaftsministeriums aufgetreten sein soll?

2.    Wenn ja, besteht oder bestand ein derartiger Auftrag oder eine sonstige wie
auch immer geartete Beziehung zum genannten Unternehmen oder seiner
Organwalter?

3.     Gibt es einen Vergleich zwischen der Firma Lecon Technische Konstruktionen &
Design GesmbH, der Firma Lecon Produkte Vertriebsgesellschaft m.b.H oder mit
Herrn Geschäftsführer Wolfgang R. Lehner und dem Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserversorgung, betreffend der
Nutzung der Markenrechte auf die Bezeichnung Lipizzaner, wie dies nach
Auskünften beim Patentamt festgehalten sein soll?

4.     Ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserversorgung bereit, auf die Gesellschaft „Spanische Hofreitschule -
Bundesgestüt Piber" solcherat einzuwirken, dass diese beim Patentamt einen
Antrag einbringt, der die Löschung der derzeit durch die Firma Lecon
Technische Konstruktionen & Design GesmbH registrierten Markenrechte auf
die Marke Lipizzaner zum Ziel hat, wie dies anerkannte Markenrechtsexperten
angeregt haben.?

5.     Ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserversorgung bereit, die Betroffenen bzw. die Gesellschaft „Spanische
Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" in der Tragung des Kostenrisikos zur
Wahrung der Ansprüche und Interessen eventuell in Zusammenarbeit mit dem
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auch finanziell zu unterstützen?

6.     Wäre es in der Vergangenheit nicht Aufgabe des Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserversorgung gewesen, zu verhindern,
dass ein privates Unternehmen den Begriff „Lipizzaner" exklusiv vermarktet,


zumal die Spanische Hofreitschule zum Zeitpunkt der Markenregistrierung der
Marke „Lipizzaner", durch die Firma Lecon, im Besitz der Republik Österreich
war?