182/J XXII. GP
Eingelangt am:
06.03.2003
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Elisabeth
Grossmann
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend der Klagsdrohung der Firma Lecon Technische Konstruktionen & Design
GesmbH gegenüber den steirischen Lipizzanerwirten, dem Tourismusverband
„Lipizzanerheimat“ den Organisatoren des Lipizzanerlaufes sowie den
burgenländischen Lipizzaner-Winzern und weiteren in Zusammenhang mit den
Markenrechten auf die Bezeichnung „Lipizzaner"
Wie bereits mehrfach in den Medien
berichtet, hat die Firma „Lecon Technische
Konstruktionen & Design GesmbH" die Rechte auf die Marke LIPIZZANER am
5. Oktober 1999 in bis zu 28 Waren- und Dienstleistungsklassen schützen lassen,
sowie Schadenersatzforderungen bei diversen Institutionen, wie den
Lipizzanerwirten
oder dem Tourismusverband Lippizaner-Heimat geltend gemacht. Gleichzeitig
wurden diese von Lecon schriftlich aufgefordert, Waren oder Dienstleistungen
unter
der Bezeichnung Lipizzaner weder anzukündigen, noch zu verwenden und bis 30.
Jänner 2003 über das bisher fakturierte Entgelt Rechnung zu legen.
Die Lipizzaner sind das Wahrzeichen
unserer Region, welches wir uns nicht durch
Firmen nehmen lassen werden, die offensichtlich nur darauf aus sind, schnelles
Geld
damit zu machen. Darüber hinaus ist besonders klärungsbedürftig, dass der
Geschäftsführer der Firma Lecon - wie in Aktenvermerken beim Patentamt
nachvollziehbar - als Vertreter des Landwirtschaftsministeriums dort
aufgetreten sei.
Einhellige Meinung ist im übrigen in der
gesamten Region, dass im Hinblick auf ein
eventuelles Prozessrisiko, sowohl vom Bund als auch vom Land vorbehaltslose
Unterstützung gefordert und erwartet wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilt das
Bundesministerium für Justiz die Tatsache, dass es einem
privaten Unternehmen, nämlich der Firma Lecon Technische
Konstruktionen & Design GesmbH, möglich war, den Begriff Lipizzaner, der
untrennbar mit österreichischem Kulturgut verknüpft ist, markenrechtlich
für seine Zwecke zu schützen?
2. Ist dem Bundesministerium
für Justiz bekannt, dass Herr Wolfgang R. Lehner,
Geschäftsführer der Firmen Lecon Technische Konstruktionen & Design
GesmbH und der Firma Lecon Produkte Vertriebsgesellschaft m.b.H
gegenüber dem Patentamt als Vertreter des
Landwirtschaftsministeriumsaufgetreten sein soll?
3. Kann ein Auftrag oder eine
sonst wie auch immer gestaltete Nahebeziehung
zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft und oben genannten Unternehmen oder seiner
Organwalter angenommen werden?
4. Wenn ja, hat diese
Rechtsentscheidung des Patentamtes hinsichtlich der
Vergabe der Markenrechte an die Firma Lecon beeinflusst?