182/J XXII. GP

Eingelangt am: 06.03.2003

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann


und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend der Klagsdrohung der Firma Lecon Technische Konstruktionen & Design

GesmbH   gegenüber  den   steirischen   Lipizzanerwirten,   dem  Tourismusverband

„Lipizzanerheimat“    den    Organisatoren    des    Lipizzanerlaufes    sowie    den

burgenländischen  Lipizzaner-Winzern  und weiteren  in Zusammenhang  mit den

Markenrechten auf die Bezeichnung „Lipizzaner"

Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet, hat die Firma „Lecon Technische
Konstruktionen & Design GesmbH" die Rechte auf die Marke LIPIZZANER am
5. Oktober 1999 in bis zu 28 Waren- und Dienstleistungsklassen schützen lassen,
sowie Schadenersatzforderungen bei diversen Institutionen, wie den Lipizzanerwirten
oder dem Tourismusverband Lippizaner-Heimat geltend gemacht. Gleichzeitig
wurden diese von Lecon schriftlich aufgefordert, Waren oder Dienstleistungen unter
der Bezeichnung Lipizzaner weder anzukündigen, noch zu verwenden und bis 30.
Jänner 2003 über das bisher fakturierte Entgelt Rechnung zu legen.

Die Lipizzaner sind das Wahrzeichen unserer Region, welches wir uns nicht durch
Firmen nehmen lassen werden, die offensichtlich nur darauf aus sind, schnelles Geld
damit zu machen. Darüber hinaus ist besonders klärungsbedürftig, dass der
Geschäftsführer der Firma Lecon - wie in Aktenvermerken beim Patentamt
nachvollziehbar - als Vertreter des Landwirtschaftsministeriums dort aufgetreten sei.

Einhellige Meinung ist im übrigen in der gesamten Region, dass im Hinblick auf ein
eventuelles Prozessrisiko, sowohl vom Bund als auch vom Land vorbehaltslose
Unterstützung gefordert und erwartet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende


Anfrage:

1. Wie beurteilt das Bundesministerium für Justiz die Tatsache, dass es einem
privaten Unternehmen, nämlich der Firma Lecon Technische
Konstruktionen & Design GesmbH, möglich war, den Begriff Lipizzaner, der
untrennbar mit österreichischem Kulturgut verknüpft ist, markenrechtlich
für seine Zwecke zu schützen?

2. Ist dem Bundesministerium für Justiz bekannt, dass Herr Wolfgang R. Lehner,
Geschäftsführer der Firmen Lecon Technische Konstruktionen & Design
GesmbH und der Firma Lecon Produkte Vertriebsgesellschaft m.b.H
gegenüber dem Patentamt als Vertreter des
Landwirtschaftsministeriumsaufgetreten sein soll?

3. Kann ein Auftrag oder eine sonst wie auch immer gestaltete Nahebeziehung
zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft und oben genannten Unternehmen oder seiner
Organwalter angenommen werden?

4. Wenn ja, hat diese Rechtsentscheidung des Patentamtes hinsichtlich der
Vergabe der Markenrechte an die Firma Lecon beeinflusst?