1832/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schädigung der Gemeindefinanzen durch
Rückstände bei der Ausstellung von
Einheitswert-
und Grundsteuermeßbescheide durch Finanzämter
Aufgrund der
Finanzpolitik des Bundes stehen die österreichischen Gemeinden vor immer
größeren finanziellen
Problemen. Um so wichtiger ist es für die Gemeinden, dass die ohnehin
zu geringen Mittel, die ihnen vom Bund
zugewiesen werden müssen, ohne Verzögerungen
und korrekt zufließen. Bei der für die Gemeinden unentbehrlichen Grundsteuer
kommt es
jedoch immer häufiger zu Rückständen bei der Ausstellung der
Grundsteuerbescheide bei den
zuständigen Finanzämtern. Die Einhebung der
Grundsteuer durch die Gemeinden verzögert
sich dadurch in unzumutbarer Art und Weise.
Durch die chaotische und missglückte
Zusammenlegung von Finanzämtern kommt es zu
Überforderungen der zuständigen Beamten. Neben der Zusammenlegung von
Finanzämtern
kam es auch zur Zusammenlegung der bisher getrennten Veranlagungsabteilungen
für die
Familienbeihilfe, die Arbeitnehmer-Veranlagung und die Grund-Bewertung zu einer
großen
Abteilung
„Allgemeine Veranlagung". In der Praxis kommt es nun vor, dass nur die
Familienbeihilfe
und die Arbeitnehmerveranlagung vorrangig bearbeitet werden, die
Grundsteuerbescheide jedoch liegen bleiben und große Rückstände aufgebaut
werden. Die
These,
dass dahinter auch Absicht und System steht, wird durch die allgemeine
Aushungerungspolitik
des Bundes gegenüber den Gemeinden gestützt.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen
nachfolgende
Anfrage
1.
Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der
nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide und der
daraus resultierende Grundsteuerrückstand insgesamt?
2.
Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der
nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide und der
daraus resultierende Grundsteuerrückstand pro Bundesland?
3.
Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der
nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide
und der daraus resultierende Grundsteuerrückstand jedes einzelnen Finanz-
amtes?
4.
Wie hoch waren diese in den Fragen 1 bis 3 abgefragten
Rückstände zum Vergleich in den
einzelnen Jahren seit
1990?
5.
Wie genau haben sich die Grundsteuer-Rückstände bei den
nunmehr zusammengelegten
Finanzämtern vor und nach der Zusammenlegung entwickelt? (Bitte
bundesländerweise
und nach den
betroffenen Finanzämtern wie für die Fragen 1 bis 3 aufschlüsseln.)
6.
Auf
die Einhebung welcher Gesamtsumme an Grundsteuer müssen die Gemeinden
derzeit
aufgrund des Verschuldens der Finanzämter
warten? Falls Sie die genaue Zahl nicht
nennen können, wie hoch ist Ihre Schätzung?
7.
Wird den Gemeinden dieser Schaden durch die verspätet
eintreffenden Grundsteuer-
bescheide durch die Finanzämter vergütet werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum
nicht?
8.
Bei
welchen Bescheid-Arten gibt es noch welche Rückstände?
9.
Welche
Finanzämter wurden bisher wie zusammengelegt?
10.
Welche
Finanzämter sollen noch wie zusammengelegt werden?
11.
Was
ist der bisherige konkrete messbare Nutzen dieser Zusammenlegungen?
12.
Was
ist der bisherige konkrete messbare Schaden dieser Zusammenlegungen?
13.
Für die Beratung durch externe Consulter wurden hohe
Honorarbeträge durch das
Bundesministerium
für Finanzen gezahlt. Wie hoch waren die Kosten der externen
Berater für die neue
Organisation der Finanzämter?
14.
Haben Sie die Verträge mit den externen Consultern so
abgeschlossen, dass der einge-
tretene Schaden durch die falsche Beratung bei diesen Firmen geltend gemacht
werden
kann? Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?