1832/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schädigung der Gemeindefinanzen durch Rückstände bei der Ausstellung von

Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheide durch Finanzämter

Aufgrund der Finanzpolitik des Bundes stehen die österreichischen Gemeinden vor immer
größeren finanziellen Problemen. Um so wichtiger ist es für die Gemeinden, dass die ohnehin
zu geringen Mittel, die ihnen vom Bund zugewiesen werden müssen, ohne Verzögerungen
und korrekt zufließen. Bei der für die Gemeinden unentbehrlichen Grundsteuer kommt es
jedoch immer häufiger zu Rückständen bei der Ausstellung der Grundsteuerbescheide bei den
zuständigen Finanzämtern. Die Einhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden verzögert
sich dadurch in unzumutbarer Art und Weise.

Durch die chaotische und missglückte Zusammenlegung von Finanzämtern kommt es zu
Überforderungen der zuständigen Beamten. Neben der Zusammenlegung von Finanzämtern
kam es auch zur Zusammenlegung der bisher getrennten Veranlagungsabteilungen für die
Familienbeihilfe, die Arbeitnehmer-Veranlagung und die Grund-Bewertung zu einer großen
Abteilung „Allgemeine Veranlagung". In der Praxis kommt es nun vor, dass nur die
Familienbeihilfe und die Arbeitnehmerveranlagung vorrangig bearbeitet werden, die
Grundsteuerbescheide jedoch liegen bleiben und große Rückstände aufgebaut werden. Die
These, dass dahinter auch Absicht und System steht, wird durch die allgemeine
Aushungerungspolitik des Bundes gegenüber den Gemeinden gestützt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen
nachfolgende

Anfrage

1.              Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide und der daraus resultierende Grundsteuerrückstand insgesamt?

2.              Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide und der daraus resultierende Grundsteuerrückstand pro Bundesland?

3.              Wie hoch ist die Zahl und der zeitliche Rückstand der nicht erledigten Grundsteuer-
bescheide und der daraus resultierende Grundsteuerrückstand jedes einzelnen Finanz-
amtes?

4.      Wie hoch waren diese in den Fragen 1 bis 3 abgefragten Rückstände zum Vergleich in den
einzelnen Jahren seit 1990?

 


5.             Wie genau haben sich die Grundsteuer-Rückstände bei den nunmehr zusammengelegten
Finanzämtern vor und nach der Zusammenlegung entwickelt? (Bitte bundesländerweise
und nach den betroffenen Finanzämtern wie für die Fragen 1 bis 3 aufschlüsseln.)

6.             Auf die Einhebung welcher Gesamtsumme an Grundsteuer müssen die Gemeinden derzeit
aufgrund des Verschuldens der Finanzämter warten? Falls Sie die genaue Zahl nicht
nennen können, wie hoch ist Ihre Schätzung?

7.             Wird den Gemeinden dieser Schaden durch die verspätet eintreffenden Grundsteuer-
bescheide durch die Finanzämter vergütet werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum
nicht?

8.             Bei welchen Bescheid-Arten gibt es noch welche Rückstände?

9.             Welche Finanzämter wurden bisher wie zusammengelegt?

10.      Welche Finanzämter sollen noch wie zusammengelegt werden?

11.      Was ist der bisherige konkrete messbare Nutzen dieser Zusammenlegungen?

12.      Was ist der bisherige konkrete messbare Schaden dieser Zusammenlegungen?

13.      Für die Beratung durch externe Consulter wurden hohe Honorarbeträge durch das
Bundesministerium für Finanzen gezahlt. Wie hoch waren die Kosten der externen
Berater für die neue Organisation der Finanzämter?

14.      Haben Sie die Verträge mit den externen Consultern so abgeschlossen, dass der einge-
tretene Schaden durch die falsche Beratung bei diesen Firmen geltend gemacht werden
kann? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?