1835/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Wurm und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Veräußerung der Innsbrucker Objekte aus dem Bundesvermögen

Betreffend die geplante Veräußerung der in 465 d.B. unter Art.2 Z 4 b angeführten Objekte in
Innsbruck:

Kapuzinerg. 38, EZ 396, GRZ 677.018, KG 81113
Universitätsstr. 2, EZ 274, GRZ 670.364, KG 81113
Maria Theresien-Str., EZ 633, GRZ 670.363, KG 81136
Anzengruberstr., EZ 455, GRZ 677.001, KG 81125
Wiesengasse, EZ 887, GRZ 670.362, KG 81102

stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1)       Fallen die genannten Objekte in die Rubrik „entbehrliche Bestandteile" des
Bundesvermögens und wenn ja, weshalb?

2)   Für welche Zwecke wurden die angeführten Objekte bisher genutzt?

3)   In welcher Höhe beliefen sich die bis dato angefallenen jährlichen Gesamtkosten (jährliche
Betriebskosten, Adaptierungskosten, usw.) pro Objekt?

4)   In welcher Höhe belaufen sich die Schätzungen hinsichtlich des zu erzielenden
Verkaufserlöses pro Objekt?

5)   Von welchen Sachverständigen wurden bzw. werden die Wertgutachten über die o.a.
Gebäude eingeholt?

6)   Wodurch wird sichergestellt, dass der Verkauf der o.a. einer möglichst breiten
Öffentlichkeit möglicher KaufinteressentInnen zur Kenntnis gebracht wird? Wie und wo wird
der Verkauf der o.a. Objekte kundgemacht?

7)   Gibt es bereits Interessenten für die angegebenen Objekte und wenn ja, in welcher Höhe
belaufen sich deren Angebote (bitte um gesonderte Anführung der Summen pro Objekt)?

8)       Werden die durch den Verkauf dieser Objekte nicht mehr vorhandenen Räumlichkeiten
ausgelagert, die dort arbeitenden MitarbeiterInnen versetzt und Verwaltungsaufgaben
ausgelagert?

9)   Wenn Frage 8 mit "ja" beantwortet wird, wohin erfolgt die Auslagerung der
Räumlichkeiten und die Versetzung von MitarbeiterInnen?

 


10)       Wenn keine neuen Räumlichkeiten anstelle der alten adaptiert werden müssen, wenn die
bisherigen MitarbeiterInnen nicht versetzt, und die bisher angefallene Arbeit nicht ausgelagert
werden müssen, weshalb nicht?

11)       Müssen bedingt durch die Veräußerung entsprechende Objekte auf Bundeskosten
angemietet werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß und welche Gesamtkosten (jährliche Miet-
und Betriebskosten, Anschaffungskosten, Adaptierungskosten, Vermittlungsgebühren,
Vertragserrichtungsgebühren) sind dadurch zu erwarten?

12)       Vorausgesetzt, dass entsprechende neue Objekte gefunden und angemietet werden
müssen: sind diese bereits bekannt und wenn ja, welche sind diese?

13)       Vorausgesetzt, dass entsprechende neue Objekte gefunden und angemietet werden
müssen: wie argumentieren Sie die künftig dauerhaft anfallenden Mehrkosten gegenüber dem
einmalig lukrierbaren Verkaufserlös betriebswirtschaftlich?

14)       In welcher Größenordnung beläuft sich der durch den Verkauf des unter Art. 2, 2 a
angeführten Objektes in Hötting (GRZ 670.088, EZ 3984, KG 81111) erzielte Erlös?

15)       Wurde der Verkauf des in 14 genannten Objektes öffentlich kundgemacht und wenn ja,
wie und wo?