1835/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Veräußerung der Innsbrucker
Objekte aus dem Bundesvermögen
Betreffend die
geplante Veräußerung der in 465 d.B. unter Art.2 Z 4 b angeführten Objekte in
Innsbruck:
Kapuzinerg.
38, EZ 396, GRZ 677.018, KG 81113
Universitätsstr. 2, EZ 274, GRZ 670.364, KG 81113
Maria Theresien-Str., EZ 633, GRZ 670.363,
KG 81136
Anzengruberstr., EZ 455, GRZ 677.001, KG 81125
Wiesengasse, EZ 887, GRZ 670.362, KG 81102
stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehende
Anfrage
1)
Fallen die genannten Objekte in die Rubrik „entbehrliche
Bestandteile" des
Bundesvermögens und
wenn ja, weshalb?
2) Für welche Zwecke wurden die
angeführten Objekte bisher genutzt?
3)
In welcher Höhe beliefen sich die bis dato angefallenen
jährlichen Gesamtkosten (jährliche
Betriebskosten,
Adaptierungskosten, usw.) pro Objekt?
4)
In welcher Höhe belaufen sich die Schätzungen
hinsichtlich des zu erzielenden
Verkaufserlöses pro
Objekt?
5)
Von welchen Sachverständigen wurden bzw. werden die
Wertgutachten über die o.a.
Gebäude eingeholt?
6)
Wodurch
wird sichergestellt, dass der Verkauf der o.a. einer möglichst breiten
Öffentlichkeit möglicher
KaufinteressentInnen zur Kenntnis gebracht wird? Wie und wo wird
der Verkauf der o.a. Objekte kundgemacht?
7)
Gibt es bereits Interessenten für die angegebenen
Objekte und wenn ja, in welcher Höhe
belaufen sich deren
Angebote (bitte um gesonderte Anführung der Summen pro Objekt)?
8)
Werden die durch den Verkauf dieser Objekte nicht mehr
vorhandenen Räumlichkeiten
ausgelagert, die dort
arbeitenden MitarbeiterInnen versetzt und Verwaltungsaufgaben
ausgelagert?
9)
Wenn
Frage 8 mit "ja" beantwortet wird, wohin erfolgt die Auslagerung der
Räumlichkeiten und die Versetzung von MitarbeiterInnen?
10)
Wenn
keine neuen Räumlichkeiten anstelle der alten adaptiert werden müssen, wenn die
bisherigen MitarbeiterInnen nicht versetzt,
und die bisher angefallene Arbeit nicht ausgelagert
werden müssen, weshalb nicht?
11)
Müssen
bedingt durch die Veräußerung entsprechende Objekte auf Bundeskosten
angemietet werden? Wenn ja, in welchem
Ausmaß und welche Gesamtkosten (jährliche Miet-
und Betriebskosten, Anschaffungskosten, Adaptierungskosten, Vermittlungsgebühren,
Vertragserrichtungsgebühren) sind dadurch zu erwarten?
12)
Vorausgesetzt, dass entsprechende neue Objekte gefunden
und angemietet werden
müssen: sind diese
bereits bekannt und wenn ja, welche sind diese?
13)
Vorausgesetzt,
dass entsprechende neue Objekte gefunden und angemietet werden
müssen: wie argumentieren Sie die künftig
dauerhaft anfallenden Mehrkosten gegenüber dem
einmalig lukrierbaren Verkaufserlös betriebswirtschaftlich?
14)
In welcher Größenordnung beläuft sich der durch den Verkauf
des unter Art. 2, 2 a
angeführten Objektes
in Hötting (GRZ 670.088, EZ 3984, KG 81111) erzielte Erlös?
15)
Wurde der Verkauf des in 14 genannten Objektes
öffentlich kundgemacht und wenn ja,
wie und wo?