1839/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend die Ermittlungen des
Bundeskriminalamtes im Fall Gebauer
Die im Zusammenhang mit dem Großbrand am 03.06.2001 in
der Tiroler-Loden-Fabrik in
Innsbruck erfolgten und bis heute andauernden Ermittlungen des
Bundesministeriums für
Inneres gegen den
Geschäftsführer Gebauer und weitere Bekannte werfen einige
rechtsstaatlich bedenkliche Fragen auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den
zuständigen Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage
1)
Aufgrund welcher Ungereimtheiten/Umstände wurde vom BMI
beim BKA am 28.04.2003
eine Arbeitsgemeinschaft (mit Sachbearbeitern aus mehreren
Ermittlungsbereichen) unter der
Leitung von MR Mag.
Fritz Kinzlbauer eingesetzt? Wer hat die Einsetzung der
Arbeitsgemeinschaft/SoKo „Fortuna" angeordnet?
2) Welche Qualifikationen hat MR Mag.
Kinzlbauer zur Leitung einer solchen SoKo?
3)
Hat der Leiter der SoKo den Direktor des
Bundeskriminalamtes HR Dr. Haidinger laufend
über den Stand der
Ermittlungen informiert?
4)
In welcher Form, Art und Weise hat Dr. Haidinger seine
Dienst- und Fachaufsicht
ausgeübt?
5)
Welche Sachbearbeiter aus welchen Ermittlungsbereichen
wurden in diese
Arbeitsgemeinschaft
mit einbezogen?
6)
Aus welchen im Zusammenhang mit den Ermittlungen
notwendigen Gründen wurden
Beamte dieser
Bereiche miteinbezogen?
7) Wie lautete der genaue Auftrag
dieser Ermittlungsgruppe?
8)
Ist
die Aussage der BKA Ermittler MR Mag. Kinzlbauer und BI Petutschnig aus
Klagenfurt richtig, dass die
länderübergreifende Ermittlungsgruppe im Zuge von Recherchen
im Kärntner Rotlichtmilieu, bei der sie auf Andreas Gebauer gestoßen
wären, eingerichtet
wurde? Wenn nein, aufgrund welcher Verdachtsmomente gegen Gebauer wurde das BKA
tatsächlich tätig?
9) Wie ist der Sachverhalt zu
erklären, dass BI Patscheider bei der StA Klagenfurt am
24.10.2003 eine Strafanzeige gegen Gebauer
wegen Brandstiftung erhob, obwohl er am
23.08.2003 die U-Richterin Mag.a Nadja Obholzer um Ausstellung eines
Haftbefehls für
Gebauer wegen Versicherungs- und Scheckbetrugs und für Gebauer und Griesser
wegen
„gemeinsamer" Geschäfte im Rotlichtmilieu gebeten hatte?
10)
Ist Ihnen bekannt, dass das BKA im Zuge der Befragung
des Zeugen Günther Mathes am
29.10.2003 diesen mit
Versprechungen, er erhalte seinen Führerschein wieder, wäre wieder
schuldenfrei und erhielte „maximal 6 Monate
Haft wegen Brandstiftung" ein Geständnis vor
ihnen und dem LG Innsbruck „herauslockten"?
11)
Wenn nein, weshalb sind Ihnen als zuständigen Minister
diese Arbeitsmethoden des BKA
nicht bekannt?
12)
Wenn
ja, wie beurteilen Sie die -gelinde formuliert- merkwürdige Arbeitsauffassung
und
die offensichtliche völlige Unkenntnis des
österreichischen Rechtswesens dieser Beamten des
BKA, sich über die Aufgaben der
Jurisdiktion hinwegzusetzen? Auf welcher
Gesetzesgrundlage
sind Beamte des BMI dazu ermächtigt, „Versprechungen" solcher Art zu
leisten?
13)
Welche Maßnahmen werden Sie im konkreten Fall und künftig
setzen, dass solche
Vorfälle in
Österreich NIE wieder vorkommen können?
14)
Stimmt
die am 5.12.2003 vom BKA-Beamten MR Mag. Kinzlbauer gegenüber der U-
Richterin Mag.a Obwieser
getätigte Behauptung, dass „von Seiten der Polizei Informationen
an Gebauer durchgesickert seien", und dass Gebauer somit von seiner
bevorstehenden
Verhaftung gewusst hätte und somit Vorbereitungen zu seiner Flucht
treffe"?
15)
Wenn
ja, wer war die „undichte Stelle" im Polizeiapparat und wie lautet der
genaue
Wortlaut des am 06.12. um 12 Uhr 10 an BI
Patscheider zugestellten Aktenvermerks, der die
Begründung für die Behauptung von
BKA-Ermittler Kinzlbauer darstellt, dass die
Ausstellung eines Haftbefehls aufgrund der Annahme der Fluchtgefahr
Gebauers geboten
wäre?
16)
Wenn nein, wie bewerten Sie die Vorgangsweise des BKA,
die österreichische Justiz
aufgrund von nicht
den Tatsachen entsprechenden Behauptungen zur Ausstellung von
Haftbefehlen zu „überreden"?
17) Erachten Sie eine solche
Vorgehensweise des BKA als Rechtsstaat-konform?
18)
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den
vorliegenden Sachverhalt
schonungslos
aufzuklären?
19)
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie weiters setzen,
um ein derartiges Agieren von
Beamten des BKA und
des BMI künftig zu unterbinden?
20)
Entspricht die Aussage der Gattin des Freundes von
Gebauer, Griesser, den Tatsachen,
dass zirka acht bis zehn Beamte bei Anwesenheit deren Kindern mit gezückten
Waffen ihre
Wohnung gestürmt hätten? Wenn ja, welchen Dienststellen
waren und sind diese Beamten
zugeteilt?
21)
Halten Sie die Anzahl der Beamten sowie die Art und
Weise dieses Vorgehens für
gerechtfertigt
und wenn ja, auf welcher gesetzlichen
Grundlage?
22)
Widerspricht
ein solches Vorgehen nicht § 29 SPG, der im Sinne der Wahrung der
Verhältnismäßigkeit im Zuge einer Amtshandlung die Einsetzung des für den
Betroffenen
gelindesten Mittels vorsieht? Erachten Sie
als zuständiger Minister eine Wohnungsstürmung
von 8-10 Beamten mit vorgehaltener Waffe sowohl in Anbetracht des
Zutreffens des
Verdachtmomentes auf Brandstiftung wie auch des organisierten Menschenhandels
für
verhältnismäßig?
23)
Wie bewerten Sie die Aussage der Beamten der im Zuge
dieser Wohnungsstürmung selbst
verhafteten Gattin
Griessers, dass „sie Gebauer belasten solle, da sie sonst die nächsten fünf
bis sechs Jahre Weihnachten ohne ihre Kinder im Gefängnis verbringen
werde" und dass „für
ihren minderjährigen Sohn bereits ein Heimplatz organisiert worden wäre"?
24)
Ist Ihnen der Aktenvermerk zu dieser
„Wohnungsstürmung" bekannt und wie lautet
dieser?
25)
In welchem Zusammenhang mit den Ermittlungen des BKA in
vorliegendem Fall stehen
telefonische Anrufe
des BI Petutschnig bei Journalisten, die ein Interview mit dem
Hauptzeugen des BKA Günther Mathes führten? Wie sind diese Aktivitäten
dienstrechtlich
begründet?
26)
Wie begründet das BKA die ständige Änderung der Gründe
für eine Anklage Gebauers,
Griessers und Mathes?
27)
Welche Fehler hatten die BMI -Gutachter Robert Hirz und
Herbert Gram bei der
Untersuchung der
Brandursache zugegeben?
28) Ist Ihnen die Begründung der
Gutachter für diese Fehler bekannt?
29)
Raimund Griesser wurde am 21. März ein weiteres Mal,
diesmal wegen Verdacht auf
Nötigung und
Zeugenbeeinflussung ohne Haftbefehl festgenommen und für 48 Stunden
festgehalten. In welchen Zusammenhang dazu steht der ebenfalls festgenommene
Engin
Dogan?
30) Stimmt es, dass Dogan bereits seit
zwei Jahren als Polizeispitzel geführt wurde?
31)
Stimmt es, dass Engin Dogan von Beamten des
Bundeskriminalamtes Anfang März 2004
dazu angehalten wurde
Griesser zu einer Straftat zu verleiten?
32)
Stimmt es, dass Dogan für die Mithilfe bei dieser Aktion
Geldzuwendungen versprochen
wurden und er diese
auch erhalten hat?
33)
Stimmt es, dass es massive Unterschiede zwischen der
Aussage des Verdächtigen und den
vom BKA vorgelegten
Vernehmungsprotokollen gibt?
34) Wenn ja, wie begründet das BKA die Unterschiede in der
Zeugenaussage von Dogan am
29. April vor der Untersuchungsrichterin Mag.a Nadja Obwieser und
den Protokollen, die das
BKA der
Staatsanwaltschaft Innsbruck übergab?
Anhang (Artikel im „ECHO", 27.05.04)
Rechtswidrige
Verhaftung
Tiroler Loden. Der
Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat die Verhaftung von Andreas
Gebauer für rechtswidrig erklärt. Wie ECHO exklusiv vorliegende Dokumente
zeigen, sind
auch die Ermittlungsmethoden der Beamten des Bundeskriminalamtes mehr als
fragwürdig.
Ständig als verdeckter Ermittler im Rotlicht- und
Suchtgiftmilieu unterwegs sein, die Führung
von
V-Männern - die Arbeit von Kripobeamten ist sicher eine ständige Gratwanderung
und
verlangt von den
Polizisten ein enormes Maß an Charakterstärke und vor allem die genaue
Kenntnis der Rechtslage. Wie sich in den letzten Jahren immer wieder zeigte,
sind nicht alle
Ermittler, die in diesem Bereich arbeiten, den Anforderungen gewachsen. Auch im
Brandfall
Tiroler Loden erscheint die Vorgehensweise der zuständigen Beamten des
Bundeskriminalamtes (BKA) mehr als fragwürdig. ECHO exklusiv vorliegende
Dokumente
weisen darauf hin, dass die Ermittlungsmethoden gegen Tiroler Loden Chef Andreas
Gebauer
und den angeblichen Brandstifter Raimund Griesser rechtswidrig gewesen sein
könnten. So
wurde unter anderem ein junger Türke, Ylmaz
Kirioglu*, der ursprünglich für die Innsbrucker
Kripo als Spitzel in der Drogenszene tätig war, von BKA-Leuten
vorgeschickt, um Griesser
eine Falle zu stellen und diesen möglicherweise zu einer Straftat zu verleiten.
„Geführt"
wurde der junge Türke bei dieser Aktion von einem BKA-Mann, den Kirioglu nach
eigener
Aussage nur als „Alex" kennt. Dieser
Beamte ist auch „Ansprechpartner" für Günther M., den
Hauptbelastungszeugen gegen Gebauer und Griesser. Was besonders
auffällt, ist, dass M.
seine Aussagen zu der angeblichen Brandstiftung häufig ändert oder durch
weitere „Details"
ergänzt - meistens dann, wenn er vorher von
den Männern des BKA „beraten" wurde.
Es ist auch noch nicht völlig klar,
inwieweit die Methoden der Ermittler wirklich rechtswidrig
waren, die Festnahme ohne Haftbefehl von Andreas Gebauer im Dezember
2003 war es auf
jeden Fall. Zu dieser Erkenntnis gelangte nun der Unabhängige Verwaltungssenat
in seinem
Bescheid vom 7.5.2004 - ein Urteil, gegen das kein „ordentliches
Rechtsmittel" mehr zulässig
ist.
Keine
Gefahr im Verzug. Am 6. Dezember 2003 wurden Andreas Gebauer und Raimund
Griesser festgenommen. Die Vorwürfe gegen Gebauer und Raimund Griesser:
Brandstiftung
und Menschenhandel. Die Verhaftung erfolgte ohne Haftbefeht, da die
ermittelnden BKA-
Beamten Kinzlbauer, Patscheider und Petutschnig von einem vertrauenswürdigen
Informanten erfahren hätten, dass sich
Gebauer und Griesser absetzen wollten. Dazu stellt der
UVS in seinem Urteil nun fest: „Neben der im Fall des Schuldspruches
drohenden
mutmaßlichen Strafe war die Information der Vertrauensperson, die absolut
glaubwürdig ist,
für die Annahme der Flucht ins Ausland maßgebend." Der angebliche
Informant wurde
allerdings nicht benannt, obwohl dies die einzige Rechtfertigungsmöglichkeit
für die
Verhaftung liefern hätte können. Zusammengefasst kommt der UVS daher zum
Ergebnis,
dass die Festnahme in der gegebenen Sachlage nur bei Vorliegen eines
richterlichen
Haftbefehls erfolgen hätte dürfen. Die Beamten des BKA hätten, so die
Urteilsbegründung
des UVS, hingegen in Kenntnis der Tatsache, einen solchen vom zuständigen
Richter nicht
erwirken zu können, trotzdem aus eigenem Antrieb die Verhaftung vorgenommen.
Die
Annahme von „Gefahr im Verzug" sei aber zu Unrecht erfolgt. Daher ist die
Verhaftung
rechtswidrig. Dazu Markus Orgler, Anwalt von Andreas Gebauer: „Damit wurde
erstmals in
dieser Causa von einer staatlichen Behörde ein klarer Rechtsverstoß
festgestellt. Allerdings
wurde dieser nicht, wie immer behauptet, von meinem Mandanten, sondern von den
ermittelnden Beamten begangen." Nachdem nun in der Causa Tiroler Loden
erstmals ein
klares Urteil zu Gunsten von Gebauer gefällt wurde, geraten auch die Methoden
der
zuständigen BKA-Ermittler mehr und mehr ins Zwielicht.
Besonders seltsam ist in diesem
Zusammenhang die
Rolle von Ylmaz Kirioglu.
Polizeispitzel.
Anfang März 2003 treffen sich in der Tabledance-Bar „Fortuna" drei Männer.
Raimund Griesser, der Besitzer des Lokals,
Selim Petrovicz* und Ylmaz Kirioglu, ein junger
Türke. Im Gespräch belastet Kirioglu Peter Mayr*, einen Zeugen, der im
Fall Tiroler Loden
gegen Griesser und Gebauer aussagte, schwer. Es gebe in Innsbruck einen
Großdealer und
Zuhälter, von welchem Mayr Kokain beziehe. Der Kripo dürfte dies bekannt sein
und damit
Mayr zu seiner Aussage gegen Griesser und Gebauer erpressen. Als Beweis
verspricht er
Videobänder zu bringen. Als er drei Wochen später wieder bei Griesser auftaucht
und eine
Kassette anbietet, werden er, aber auch
Kirioglu und Selim Petrovicz verhaftet. Der Vorwurf:
Verdacht der Nötigung und Zeugenbeeinflussung. Was zu diesem Zeitpunkt
niemand weiß:
Kirioglu ist schon seit zwei Jahren als Spitzel für die Innsbrucker Kripo
tätig. Außerdem hat
er ein verstecktes Tonband bei sich und die
Videokassette stammt vom BKA. Er soll, wie ihm
die Beamten bei einer Vorbesprechung versichern, nur zum Schein
verhaftet werden. Doch
davon ist inzwischen keine Rede mehr. Im
Gegensatz zu Griesser und Petrovicz sitzt Kirioglu
immer noch in der Justizanstalt Innsbruck. Ihm wird inzwischen die
Beteiligung an einem
Raub vorgeworfen und auch die Beteiligung an der angeblichen versuchten
Nötigung wird
ihm zur Last gelegt. Und genau in diesem Zusammenhang wird er am 29.4.2004 von
der
zuständigen U-Richterin Nadja Obwieser einvernommen. Dort erklärt er, dass er
schon seit
zwei Jahren als „Vertrauensmann" für den Innsbrucker Kripobeamten Markus
G. arbeite. Er
sagt weiter aus: „Richtig ist, dass Petrovicz
wegen einer Aufnahme an mich herangetreten ist.
Ich habe das sofort an Markus G. weitergegeben. Dieser war heilfroh,
dass ich ihm davon
berichtet habe. Er hat mir erklärt, dass es sich dabei um eine große Sache
handelt und wenn
ich darauf einsteige, würde für mich viel herausschauen." Er erklärt
weiter, dass ihm Geld
versprochen worden sei, wenn er „das mit der Videokassette mache". Er habe
schon öfters
Geld von den Beamten erhalten. Für die Aktion mit Griesser, ergänzt Kirioglu,
habe er 600
Euro erhalten. Es wurde ihm auch ermöglicht, trotz seiner Vorstrafen den
Taxischein zu
machen. Zusätzlich wurde ihm zugesagt, betont er, die Angelegenheit mit seiner
Aufenthaltsgenehmigung zu regeln. Er erklärt auch, dass er in dieser Sache von
einem BKA-
Beamten „geführt" wurde, von dem er aber nur wisse, dass er „Alex"
heiße. Von diesem
bekam er auch die Kassette, die er Griesser „verkaufen" sollte. Dieser
Ermittler, vermutlich
ein dem BKA zugeteilter Polizist aus
Innsbruck, ist auch für einen weiteren Zeugen im Fall
Tiroler Loden zuständig: Günter M., der nach eigener Aussage gemeinsam
mit Raimund
Griesser den Brand in der Produktionshalle der Tiroler Loden gelegt haben will.
Widersprüche. Am 11. Mai wird Günter M. nach mehreren
vergeblichen gerichtlichen
Vorladungen durch
Beamte des BKA vorgeführt und ein weiteres Mal von Nadja Obwieser
einvernommen. Auf den Vorhalt der Untersuchungsrichterin, dass er nicht
erreichbar war,
meint Günter M., er sei in Wien gewesen und das BKA habe darüber Bescheid
gewusst. Und
Günter M. hat auch noch weitere „Neuigkeiten" zu berichten. Unter anderem
will er nun
wissen, dass Griesser am Tag der Brandlegung, im Juni 2001, von Andreas Gebauer
den
Schlüssel für die Fabrik holte. Auf die Frage von Obwieser, dass davon in
seinen zwei
Aussagen vom Dezember 2003 nie die Rede war, meint Günter M.: „Das war unter
anderem
auch eines der wichtigen Details, von denen die BKA-Beamten gemeint haben, dass
man das
noch niederschreiben soll." M. spricht hier das neue Protokoll an, das er
am 7. Mai mit
„Hilfe" eines Beamten aufgenommen hat.
In dieser Aussage erinnert sich Günter M. plötzlich,
dass es Pläne für weitere Brandstiftungen gegeben habe.
Von Obwieser darauf angesprochen, dass er in seinen ersten Aussagen
davon nie gesprochen
hat, antwortet er: „Ich
habe nur die wichtigen Sachen im Hinblick auf die Brandstiftung
erwähnt. Nach meiner Aussage bei Gericht (gemeint ist die Vernehmung am 7.
Dezember
2003, Anm.
d. Red.) habe ich den Beamten vom BKA mitgeteilt, dass es noch weitere Pläne
für Brandstiftungen gegeben hat. Aus diesem Grund haben wir dann die Aussage
vom 7. Mai
2004 aufgesetzt." Doch auch andere
„Details" haben sich geändert. Als die
Untersuchungsrichterin ihn fragt, warum die Tatzeit plötzlich nicht mehr
16 Uhr ist, sondern,
wie im neuen Protokoll steht, zwischen 13
Uhr und 16 Uhr meint Günter M.: „Ich kann heute
nicht mehr sagen, wann ich mit Raimund Griesser das Firmengelände (Tiroler
Loden, Anm. d.
Red.) betreten habe."
Nachdem er immer wieder mit Widersprüchlichkeiten konfrontiert wurde,
erklärt Günter M.
plötzlich, dass er
jetzt nicht mehr aussagen will. Er möchte sich vor weiteren Aussagen mit
seinem Anwalt besprechen, außerdem fühle er sich nicht wohl. Er betont
nochmals, dass er
mit dem Beamten Alex vom BKA vereinbart hat, dass dieser sich darum kümmert,
dass das
Gericht von seinem Aufenthaltsort in Wien
Kenntnis erlangt. Nun scheint U-Richterin Nadja
Obwieser genug zu haben. Sie lässt protokollieren: „Dem Beschuldigten
wird erklärt, dass
gerichtliche Voruntersuchung gegen ihn geführt wird und daher die vernehmende
Untersuchungsrichterin die erste Ansprechpartnerin für ihn ist und nicht
Polizei oder
Gendarmerie."