1840/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kößl, Ellmauer, Miedl

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend positive Entwicklungen in der österreichischen Sicherheitspolitik

Österreich ist nunmehr nahezu zehn Jahre Mitglied in der EU. Zu diesem Zeitpunkt
ist es zur nächsten Erweiterungsrunde gekommen, durch die - mit Ausnahme der
Schweiz und Liechtenstein - nunmehr alle Nachbarstaaten Mitglieder der
europäischen Sicherheitsunion geworden sind. Diese Union ist, wie der Rat von
Tampere zum Ausdruck gebracht hat, neben anderen Schwerpunktsetzungen auch
als Raum des Friedens, der Freiheit und der Sicherheit konzipiert und tatsächlich hat
sich unter intensiver und aktiver Beteiligung Österreichs in diesem Bereich, der
teilweise der dritten Säule zuzurechnen ist, der aber wegen seiner Bedeutung zum
anderen Teil, wie etwa der Bereich des Asylrechts, bereits in den Bereich des
Gemeinschaftsrechts überführt wurde, die Situation für Österreich enorm verbessert.

Nach seinem Beitritt zur EU und insbesondere nach Wirksamwerden der
Schengener Abkommen hat Österreich die schwierige Aufgabe übernommen, einen
verhältnismäßig langen Außengrenzbereich zu schützen. Diese Aufgabe ist noch
nicht erledigt, zumal die neuen Mitgliedstaaten nunmehr ihre Sicherheitssysteme
anpassen müssen, um den Außengrenzschutz für die gesamte EU übernehmen zu
können.

Österreich hat jedoch bereits in enger Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern
Maßnahmen gesetzt, die diese Staaten für die neue Aufgabe fit machen sollten.
Bereits in bilateralen Kontakten wurde erfolgreich versucht, den Außengrenzschutz
vorzuverlegen und die Beitrittsstaaten im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit
auf ihre Aufgabe vorzubereiten und einen vorverlagerten Sicherheitsgürtel zu
schaffen. Dieser soll dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität und die
illegale Migration zu bekämpfen.

Bereits jetzt zeigen Statistiken, dass der Beitritt der zehn neuen EU-Mitglieder eine
Senkung der Kriminalität bewirken kann. Auch die Asylzahlen gehen nach der
enormen Belastung Österreichs während der letzten Jahre gravierend zurück. Dies
liegt einerseits an der Übernahme von Sicherheitsaufgaben durch die neuen
Mitgliedstaaten, aber ganz besonders auch an der Schaffung eines neuen
Asylsystems, das mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist.

Mit diesem neuen Asylsystem ist sicher gestellt, dass jene, die Schutz brauchen,
diesen auch rasch und umfassend erhalten. Es ist endlich ein System in Kraft
getreten, das rasch klären kann, ob überhaupt Aussicht auf Asyl besteht und es
ermöglicht, die Asylwerber, die keinen relevanten Asylgrund angeben können, bei
Aussichtlosigkeit rasch zurückzuführen. All dies geht allerdings einher mit


besonderen Regelungen für Folteropfer, für Traumatisierte und für unbegleitete
Minderjährige.

Österreich hat in den letzten Jahren die Zahl der in der Bundesbetreuung
untergebrachten Personen vervielfacht, was zu einer enormen Belastung des
Bundes, aber auch von karitativen Organisationen geführt hat. Parallel zu den
Änderungen des Asylsystems mit dem Ziel einer wesentlichen Beschleunigung der
Verfahren, konnte aber nunmehr auch in diesem Bereich eine Einigung über die
Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen
nicht abschiebbare Menschen) erreicht werden, durch die es zu einer gleichmäßigen
Verteilung dieser Menschen auf die einzelnen Bundesländer und einer geteilten
Kostentragung kommt.

Österreich hat seine Erfahrungen aber auch im europäischen Bereich eingebracht
und konnte seine Prinzipien in weiten Bereichen auf EU-Ebene durchsetzen. Dies
betrifft insbesondere die Festlegung einer gemeinsamen Liste sicherer
Herkunftsstaaten und super-sicheren Drittstaaten durch die Asylverfahrensrichtlinie,
die Schaffung einheitlicher Betreuungsstandards für Asylwerber durch die
Aufnahmerichtlinie sowie die Verhinderung des Asyltourismus durch Inkrafttreten der
Dublin
II Verordnung sowie durch die Schaffung von EURODAC.

Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um nach Möglichkeit ein
einheitliches Asylsystem aller 25 Mitgliedstaaten, eine einheitliche Asylbehörde und
vor allem eine gleichmäßige und faire Verteilung der Asylwerber auf diese 25
Mitgliedstaaten zu erreichen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Wie hat sich die Zahl der Asylanträge seit dem Jahr 1991 jährlich entwickelt?

2.             Aus welchen Ländern kamen jeweils - jährlich betrachtet - die größte Zahl
von Aslywerbern?

3.             Wie entwickelt sich die Zahl der Asylwerber nunmehr seit Jänner 2004 in einer
monatlichen Betrachtungsweise?

4.             Worauf führen Sie den enormen Rückgang der Asylanträge in letzter Zeit
zurück?

5.             Welche ersten Erfahrungen haben Sie mit dem neuen Asylverfahrensrecht,
das mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist?

6.             Inwieweit konnten die Erstaufnahmestellen bereits entsprechend eingerichtet
werden, um ein Funktionieren des neuen Asylsystems sicherzustellen?


7.            Wie entwickelten sich die Kontakte zu den neuen EU-Mitgliedern vor deren
Beitritt hinsichtlich der Zusammenarbeit in Asylsachen?

8.            Welche Vorteile bringt der Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten in dieser
Hinsicht?

9.            Inwieweit ist es Ihnen gelungen, die 15a-Vereinbarung betreffend die
Grundversorgung umzusetzen?

10.    In welchen Bereichen gibt es noch Handlungsbedarf?

11.      Wie hat sich die Zahl der in Bundesbetreuung befindlichen Asylwerber in den
Jahren 1991 bis 2003 entwickelt?

12.    Wie hat sich die Zahl der in Betreuung befindlichen Asylwerber im Jahr 2004
und insbesondere nach Inkrafttreten der 15a-Vereinbarung über die
Grundversorgung entwickelt?

13.    Inwieweit haben Sie österreichische Positionen in EU-Rechtsakten im Bereich
des Asylrechts durchsetzen können?

14.    Welche derartigen EU-Rechtsakte haben eine Reduktion der Belastung
Österreichs durch Asylwerber zur Folge?

15.    Wie viele Asylwerber konnten seit dem Inkrafttreten von Schengen II im
Verhältnis zu den neuen Mitgliedstaaten der EU an der Grenze
zurückgeschoben werden?

16.    Welches Verhältnis besteht zwischen Gesamtasylantragszahlen und Eurodac-
Treffern (auch im EU - Vergleich) ?

17.    Wie beurteilen Sie die Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit dem
EU-Beitritt der östlichen Nachbarstaaten, obwohl diese noch nicht am
Schengener System teilnehmen?

18.    Was unternehmen Sie, um unsere Nachbarstaaten in ihrem Bestreben zu
unterstützen, möglichst rasch Schengen-Staaten zu werden, bzw. was
geschieht von österreichischer Seite, um den neuen Nachbarstaaten die
Erfahrungen Österreichs mit dem Außengrenzschutz zu vermitteln?

19.    Welche Maßnahmen haben Sie im Bereich der Kriminalprävention gesetzt, um
in Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten, aber auch mit den
Kandidatenländern, Kriminalität in Österreich zu vermeiden?

20.    Welche Schwerpunkte werden Sie im Rat der Innen- und Justizminister zur
weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der
Kriminalitätsprävention und -bekämpfung setzen?