1840/J XXII. GP
Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Kößl, Ellmauer, Miedl
und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend positive Entwicklungen in der
österreichischen Sicherheitspolitik
Österreich
ist nunmehr nahezu zehn Jahre Mitglied in der EU. Zu diesem Zeitpunkt
ist es zur nächsten Erweiterungsrunde
gekommen, durch die - mit Ausnahme der
Schweiz und Liechtenstein - nunmehr
alle Nachbarstaaten Mitglieder der
europäischen Sicherheitsunion geworden sind. Diese Union ist, wie der
Rat von
Tampere zum Ausdruck gebracht hat, neben anderen Schwerpunktsetzungen auch
als Raum des Friedens, der Freiheit und der
Sicherheit konzipiert und tatsächlich hat
sich unter intensiver und aktiver Beteiligung Österreichs in diesem
Bereich, der
teilweise der dritten Säule zuzurechnen ist, der aber wegen seiner Bedeutung
zum
anderen Teil, wie etwa der Bereich des Asylrechts, bereits in den Bereich des
Gemeinschaftsrechts überführt wurde, die
Situation für Österreich enorm verbessert.
Nach
seinem Beitritt zur EU und insbesondere nach Wirksamwerden der
Schengener Abkommen hat Österreich die
schwierige Aufgabe übernommen, einen
verhältnismäßig langen Außengrenzbereich zu schützen. Diese Aufgabe ist
noch
nicht erledigt, zumal die neuen Mitgliedstaaten nunmehr ihre Sicherheitssysteme
anpassen müssen, um den Außengrenzschutz
für die gesamte EU übernehmen zu
können.
Österreich
hat jedoch bereits in enger Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern
Maßnahmen gesetzt, die diese Staaten für die neue Aufgabe fit machen sollten.
Bereits in bilateralen Kontakten wurde erfolgreich versucht, den
Außengrenzschutz
vorzuverlegen und die Beitrittsstaaten im
Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit
auf ihre Aufgabe vorzubereiten und einen vorverlagerten
Sicherheitsgürtel zu
schaffen. Dieser soll dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität und
die
illegale Migration zu bekämpfen.
Bereits jetzt zeigen Statistiken, dass der Beitritt der
zehn neuen EU-Mitglieder eine
Senkung der
Kriminalität bewirken kann. Auch die Asylzahlen gehen nach der
enormen Belastung Österreichs während der
letzten Jahre gravierend zurück. Dies
liegt einerseits an der Übernahme von Sicherheitsaufgaben durch die
neuen
Mitgliedstaaten, aber ganz besonders auch an der Schaffung eines neuen
Asylsystems, das mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist.
Mit
diesem neuen Asylsystem ist sicher gestellt, dass jene, die Schutz brauchen,
diesen auch rasch und umfassend erhalten. Es ist endlich ein System in Kraft
getreten, das rasch klären kann, ob überhaupt Aussicht auf Asyl besteht und es
ermöglicht, die Asylwerber, die keinen
relevanten Asylgrund angeben können, bei
Aussichtlosigkeit rasch zurückzuführen. All dies geht allerdings einher
mit
besonderen Regelungen für Folteropfer, für
Traumatisierte und für unbegleitete
Minderjährige.
Österreich
hat in den letzten Jahren die Zahl der in der Bundesbetreuung
untergebrachten Personen vervielfacht, was zu einer enormen Belastung des
Bundes, aber auch von karitativen Organisationen geführt hat. Parallel zu den
Änderungen des Asylsystems mit dem Ziel einer wesentlichen Beschleunigung der
Verfahren, konnte aber nunmehr auch in diesem Bereich eine Einigung über die
Unterbringung von hilfs- und
schutzbedürftigen Fremden (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen
Gründen
nicht abschiebbare Menschen) erreicht
werden, durch die es zu einer gleichmäßigen
Verteilung dieser Menschen auf die einzelnen Bundesländer und einer
geteilten
Kostentragung kommt.
Österreich
hat seine Erfahrungen aber auch im europäischen Bereich eingebracht
und konnte seine Prinzipien in weiten Bereichen auf EU-Ebene durchsetzen. Dies
betrifft insbesondere die Festlegung einer gemeinsamen Liste sicherer
Herkunftsstaaten und super-sicheren Drittstaaten durch die
Asylverfahrensrichtlinie,
die Schaffung einheitlicher Betreuungsstandards für Asylwerber durch die
Aufnahmerichtlinie sowie die Verhinderung
des Asyltourismus durch Inkrafttreten der
Dublin II Verordnung sowie
durch die Schaffung von EURODAC.
Diese
Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um nach Möglichkeit ein
einheitliches Asylsystem aller 25
Mitgliedstaaten, eine einheitliche Asylbehörde und
vor allem eine gleichmäßige und faire Verteilung der Asylwerber auf
diese 25
Mitgliedstaaten zu erreichen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den
Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
hat sich die Zahl der Asylanträge seit dem Jahr 1991 jährlich entwickelt?
2.
Aus welchen Ländern kamen jeweils - jährlich betrachtet -
die größte Zahl
von Aslywerbern?
3.
Wie entwickelt sich die Zahl der Asylwerber nunmehr seit
Jänner 2004 in einer
monatlichen Betrachtungsweise?
4.
Worauf führen Sie den enormen Rückgang der Asylanträge
in letzter Zeit
zurück?
5.
Welche ersten Erfahrungen haben Sie mit dem neuen
Asylverfahrensrecht,
das mit 1. Mai 2004
in Kraft getreten ist?
6.
Inwieweit konnten die Erstaufnahmestellen bereits
entsprechend eingerichtet
werden, um ein
Funktionieren des neuen Asylsystems sicherzustellen?
7.
Wie entwickelten sich die Kontakte zu den neuen
EU-Mitgliedern vor deren
Beitritt hinsichtlich der Zusammenarbeit in Asylsachen?
8.
Welche Vorteile bringt der Beitritt der neuen
EU-Mitgliedstaaten in dieser
Hinsicht?
9.
Inwieweit ist es Ihnen gelungen, die 15a-Vereinbarung
betreffend die
Grundversorgung umzusetzen?
10. In welchen
Bereichen gibt es noch Handlungsbedarf?
11. Wie hat sich die
Zahl der in Bundesbetreuung befindlichen Asylwerber in den
Jahren 1991 bis 2003
entwickelt?
12.
Wie hat sich die Zahl der in Betreuung befindlichen
Asylwerber im Jahr 2004
und insbesondere nach
Inkrafttreten der 15a-Vereinbarung über die
Grundversorgung entwickelt?
13.
Inwieweit haben Sie österreichische Positionen in
EU-Rechtsakten im Bereich
des Asylrechts
durchsetzen können?
14.
Welche derartigen EU-Rechtsakte haben eine Reduktion der
Belastung
Österreichs
durch Asylwerber zur Folge?
15.
Wie viele Asylwerber konnten seit dem Inkrafttreten von
Schengen II im
Verhältnis zu den
neuen Mitgliedstaaten der EU an der Grenze
zurückgeschoben werden?
16.
Welches Verhältnis besteht zwischen
Gesamtasylantragszahlen und Eurodac-
Treffern
(auch im EU - Vergleich) ?
17.
Wie beurteilen Sie die Kriminalitätsentwicklung im
Zusammenhang mit dem
EU-Beitritt der östlichen Nachbarstaaten, obwohl diese noch nicht am
Schengener System teilnehmen?
18.
Was unternehmen Sie, um unsere Nachbarstaaten in ihrem
Bestreben zu
unterstützen,
möglichst rasch Schengen-Staaten zu werden, bzw. was
geschieht von österreichischer Seite, um den neuen Nachbarstaaten die
Erfahrungen Österreichs mit dem Außengrenzschutz zu vermitteln?
19.
Welche Maßnahmen haben Sie im Bereich der
Kriminalprävention gesetzt, um
in Zusammenarbeit mit
den neuen EU-Mitgliedstaaten, aber auch mit den
Kandidatenländern, Kriminalität in
Österreich zu vermeiden?
20.
Welche Schwerpunkte werden Sie im Rat der Innen- und
Justizminister zur
weiteren Verbesserung
der Zusammenarbeit im Bereich der
Kriminalitätsprävention und -bekämpfung
setzen?