1842/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dolinschek

an den Bundesminister soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Konsumentenschutzprobleme im Bereich der Banken

Das Bundesministerium für Justiz, in der Folge nun das Bundesministerium für sozia-
le Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz setzten und setzen sich vehe-
ment für die Rechte der Konsumenten und dabei ganz prominent für die Rechte der
Kunden von Banken ein. Dies ist schon deshalb dringend erforderlich, weil bestimmte
Geschäftspraktiken oft keinen so hohen Schaden für den einzelnen Betroffenen be-
deuten, dass diesem eine Verfolgung seiner Rechte gegen einen übermächtigen
Gegner durch alle Instanzen lohnend erschiene. Viele gesetzwidrige Benachteiligun-
gen verstecken sich aber auch in so gefinkelten Vertragsbestimmungen, dass Kon-
sumenten ohne einschlägige Vorbildung ein Durchschauen schon erheblich er-
schwert wird.

Viele Etappensiege sind im Sinne einer fairen Behandlung der Bankkunden schon
errungen worden:

                gegen die vor 1. März 1997 verwendeten Zinsanpassungsklauseln, die zu ra-
schen Erhöhungen der Zinsen bei steigenden Referenzzinsen auf Geld- und
Kapitalmarkt, aber zu keinen oder nur sehr schleppenden Zinssatzsenkungen
beim Sinken dieser Referenzzinsen geführt haben;

                gegen die - nach der Novelle des Konsumentenschutzgesetzes - ab 1. März
1997 eingeführten Zinsgleitklauseln mit vielfach gesetzwidrigen Aufrundungs-
bestimmungen;

                gegen in 55 Punkten gesetzwidrigen Allgemeine Geschäftsbedingungen und
ihre weiterhin in 12 Bestimmungen gesetzwidrigen Nachfolgeregelungen;

                gegen die unfaire Risikoverteilung in den Allgemeinen Geschäftsbedigungun-
gen für den Missbrauch verlorener Bankomatkarten;

                gegen nicht überprüfbare Preiserhöhungen für Kontoführungsgebühren und

                gegen die unberechtigte Weitergabe von Kundendaten an zentrale Evidenzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Erfolge konnte das Konsumentenschutzministerium bislang im Interes-
se der Bankkunden erringen?

2.                          Welche Missstände werden in diesem Bereich derzeit verfolgt?


3.                          Ist der Eindruck richtig, dass der Bankenbereichs von der Tätigkeit des VKI im
Auftrag des Konsumentenschutzressorts besonders häufig betroffen ist, weil
hier mehr Missstände zu Lasten der Konsumenten geortet werden als in ande-
ren Branchen?

4.                          Welche anderen Branchen sind hinsichtlich einer grundsätzlichen Tendenz zur
Schädigung von Konsumenten noch überdurchschnittlich auffällig?

5.                          Welchen Missständen in anderen Branchen widmet sich derzeit das Konsumen-
tenschutzressorts vordringlich?

6.                          Viele Konsumenten nehmen aus den verschiedensten Gründen die Möglichkeit
der Rückforderung zu Unrecht bezahlter Gelder gegenüber Unternehmen, de-
ren unrechtmäßiges Verhalten schon in Musterprozessen nachgewiesen ist,
nicht in Anspruch. Wie hoch wird dieser Prozentsatz bei den zu Unrecht erfolg-
ten Zinsanpassungen geschätzt?

7.                          Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Kampf gegen gesetzwidrige Vorgangs-
weisen einzelner Unternehmen wirksamer zu gestalten, damit sich für chronisch
konsumentenfeindlich agierende Unternehmen dies nicht auch noch lohnt,
selbst wenn dankenswerterweise in Musterprozessen schon die Berechtigung
von Rückforderungen bestätigt wurde?

8.                          Welche Gesetzesänderungen halten Sie derzeit sonst für wünschenswert, um
dem Konsumentenschutz zu mehr Durchschlagskraft zu verhelfen?