1843/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Maier, Dipl. Ing. Kummerer, Faul

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Aufgabenübertragung, Förderverwaltung und Finanzierung der Agrarmarkt Austria

(AMA)

Die AMA ist als juristische Person des öffentlichen Rechts für die Abwicklung der
Förderverwaltung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständig, soweit ihr diese vom
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übertragen
wird. Nach § 39 (3) des AMA-Gesetzes muss der Verwaltungsaufwand der AMA durch
Mittel des Bundes finanziert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Maßnahmen hat bzw hatte die AMA in den Jahren seit dem EU-Beitritt
durchzuführen?

2.              Welche Maßnahmen wurden in ihrer ursprünglichen Fassung abgeändert, sodass ein
weiterer Verwaltungsaufwand entstanden ist?

3.              Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die einzelnen Maßnahmen?

4.      Übertrug das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) in den letzten 5 Jahren (Teil)Aufgaben an die AMA, die
ursprünglich vom BMLFUW erledigt oder an Dritte beauftragt wurden?

5.              Wenn ja, welche?

6.              Wie hoch waren die Kosten für diese Tätigkeiten oder Aufträge im BMLFUW, wie hoch
sind sie in der AMA?

7.              Könnten die Verwaltungsaufgaben, die der AMA übertragen werden, kurz- bis
mittelfristig auch vom BMLFUW erledigt werden?


8.              Wenn ja, zu welchen Kosten?

9.              Wie hoch wären die Agrarverwaltungskosten der AMA, wenn, im Rahmen der
Ermächtigung an die Mitgliedstaaten, die Verordnungen des BMLFUW nach dem Prinzip
einer sparsamen Verwaltung erstellt werden würden?

10.       Wie hoch ist der Mehraufwand durch die aufwendige und komplizierte österreichische
Umsetzung der Agrarfordermaßnahmen, die über die notwendigen Anforderungen der
EU-Rahmenbedingungen hinausgehen?

11.       Wie hoch ist der Betrag aus dem Bundesbudget, der jährlich für Agrar-
Kofinanzierungsmaßnahmen verwendet wird?

12.       Wie hoch müsste der Bundesbeitrag sein, mit dem Ziel, die Agrar-Kofinanzierungsmittel
der EU auszuschöpfen, ohne jedoch einen höheren nationalen Anteil als notwendig
beizusteuern?

13.       Wie hoch sind die Mehrkosten für die Umsetzung der neuen Agrarreform?

14.       Um wieviel wäre das Regionalmodell, dass im Gegensatz zum Betriebsprämienmodell die
Möglichkeit einer gerechteren Verteilung bietet, kurz- und langfristig kostengünstiger zu
verwalten als das Betriebsprämienmodell mit seinen historischen und kompliziert zu
errechnenden Zahlungsansprüchen?

15.       Gibt es Prüfberichte (Rechnungshof, EAGFL oder Revisionsabteilung) die eine
Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf die österreichische
Umsetzung zu den Agrarmaßnahmen empfehlen?

16.       Wenn ja, wie lautet die Empfehlung?

17.       Warum hatte das BMLFUW im Vorjahr die Bundesmittel der AMA um 5 Mio € gekürzt?

18.       Stimmt es, dass die AMA in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist?

19.       Erhält die AMA 2004 und 2005 ausreichend Bundesmittel, um alle ihr übertragenen
Aufgaben erfüllen zu können?

20.  Wie lässt sich die Kürzung der Bundesmittel für die AMA erklären, wenn in den letzten
Jahren das Agrarbudget des BMLFUW um 69,8 Mio € (2002) bzw 31,7 Mio € (2004)
gestiegen ist?

21.  Wie hoch belaufen sich die Einsparungen der AMA 2003 und 2004 gegenüber ihrem
Budgetvoranschlag?

22.  Kann die AMA trotz Einsparungen alle notwenigen Aufgaben erfüllen?

23.  Welche Folgen würde es mit sich bringen, wenn die AMA aus budgetären Gründen nicht
den vollen Arbeitsauftrag erfüllen könnte?


24.  Wann würde es zu Anlastungen und damit zu Strafzahlungen an die Republik seitens der
EU kommen?

25.  Werden Sie die Verantwortung für mögliche Anlastungen tragen, die durch fehlende
Budgetmittel verursacht werden?

26.  Stimmt es, dass das BMLFUW der AMA empfohlen hat, das Verwaltungsgebäude zu
verkaufen, obwohl dieser Verkauf hohen Mietkosten für die Folgejahre bedeuten würde?

27.  Wie hoch war der Kaufpreis für das AMA-Verwaltungsgebäude inklusive Grundkosten,
welcher Verkaufspreis ist derzeit erzielbar?

28.  Wie hoch wäre die jährliche Miete, um die sich der Bundesbeitrag erhöhen würde?

29.  Wie wollen Sie diese Kosten decken bei gleichzeitiger Budgetrestriktion?

30.  Stimmt es, dass das AMA-Labor verkauft wird, weil das BMLFUW die Zahlungen
gekürzt hat?

31.  Wird mit dem Verkauf das Budgetproblem der AMA gelöst?

32.       Wievielen Beschäftigten droht die Kündigung?

33.  Ist nach Schließung des Labors der Qualitätsauftrag der AMA sichergestellt?