1845/J XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

der Abg. Dr. Partik-Pablè

und Kollegen

an   den   Herrn   Bundesminister   für   soziale   Sicherheit,   Generationen   und

Konsumentenschutz     betreffend     gesundheitsgefährdender     Substanzen     in

importierten Textilwaren.

Wie Medienberichten immer wieder zu entnehmen ist, besteht bei Textilwaren -
insbesondere aus Asien, aber auch aus Südamerika- eine große und
gesundheitsgefährdende Belastung durch neurotoxische Substanzen. Während in
Europa sowohl Spritzmittel -als auch Textilfarben usw.- die Pestizide enthalten,
verboten sind, gilt dieses Verbot nicht in vielen Herkunftsländern von textilen
Produkten für den europäischen Markt. Nicht nur Billiganbieter von Bekleidung,
sondern die meisten Textilunternehmen beziehen ihre Waren -insbesondere
Baumwolle- aus dem asiatischen Raum, wodurch eine große Gefährdung der
Bevölkerung gegeben ist. Wie ebenfalls aus den Medienberichten hervorgeht, sind
in der BRD bei Personen, die mit „giftiger" Bekleidung zu tun hatten gravierende
Schäden des Nervensystems -sowie Hirnschäden festgestellt worden, die
irreparabel sind. Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.) Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2.) Welche Möglichkeiten sehen Sie bessere Kontrollen sowohl für den Import
als auch für den Verkauf im Interesse der Konsumenten einzuführen?

3.) Werden Sie auf europäischer Ebene aktiv werden, um auf die Ursprungsländer
einzuwirken, damit keine Pestizide und andere gefährliche Chemikalien, die
in Europa bereits verboten sind verwendet werden?

4.) Was werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, daß die auf manchen
Kleidungsstücken angebrachten „Biosiegel" auch wirklich eine Aussage
darüber machen, welche Stelle geprüft hat und unter welcher Prüfnummer das
Exemplar gelaufen ist?