1855/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abg. Wittauer
Kolleginnen
und Kollegen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vollzug des Bundestierschutzgesetzes -
budgetäre Vorkehrungen ab 2005
Am 01. Jänner 2005 tritt das neue
Bundestierschutzgesetz in Kraft, dessen Vollzug dem
Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen, das auch für Veterinärahngelegenheiten zuständig
ist, zugeteilt wurde.
Viele mit diesem Gesetz erforderliche
Neuerung (Verordnungserstellung, Koordination mit Ländern
und Gemeinden, Information der Tierhalter, Tierärzte und Amtstierärzte sowie
die Zusammenarbeit
mit Tierombudsmännern, Berichtspflicht an
den Nationalrat usw.), bedürfen vor allem in der
Startphase einer ausreichenden budgetären Dotierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie lautet der budgetäre Ansatz im Budgetkapitel 17 „Gesundheit" zur
Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes
ab 2005?
2. Gibt es korrespondierende Budgetposten in anderen
mit der Vollziehung mitbefassten
Ressorts,
wie z. B. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft ?
3. Gibt
es Zusatz- oder Sonderklauseln im Bundesfinanzgesetz 2005, die
Startfinanzierung des
Bundestierschutzgesetzes betreffend?
4. Wie
hoch ist die Dotierung 2005 für die Vollziehung des
Bundestierschutzgesetzes
insgesamt (Personal- und Sachaufwand)?
5. Welche einzelnen Maßnahmen sind im
Sachaufwand mit welchen Beträgen dotiert?
6. Bei welchen bisherigen
Budgetposten des Budgetkapitels 17 „Gesundheit" finden
Einsparungen statt, um die Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes zu finanzieren?