1867/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Nachvollziehbarkeit der Gegengeschäftsangebote im Zuge der

Nachfolgebeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen

Der Rechnungshof-Bericht III-72 d.B. betreffend Luftraumüberwachungs-
flugzeuge (Typenentscheidung und Gegengeschäftsangebote) hält fest, dass
die Gegengeschäftsangebote aller drei Bieter Mängel aufwiesen. Ebenso
kritisierte der Rechnungshof, dass ein entsprechender Nachweis über das
fristgerechte Einlangen der Anbote im BMWA vom Rechnungshof nicht
vorgefunden wurde. Nach Auffassung des Rechnungshofes sollte bei einem
Bewertungsvorgang in dieser Größenordnung auf eine umfassende
Dokumentation besonders Wert gelegt werden.

Aufgrund der Mängel aller drei Angebote entschloss sich das BMWA, den
drei Bietern zu ermöglichen, ihre Angebote bis 30. April 2002 zu spezifizieren
und zu aktualisieren. Diesbezüglich erkannte der Rechnungshof, dass über
das Einlangen der Anbote von zwei Bietern (Eurofighter und die Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika für F-16) keine Nachweise vorlagen;
ebenso wenig über die Öffnung aller drei Anbote, weshalb der Rechnungshof
die Transparenz in der Dokumentation bemängelte.

Der Rechnungshof stellte fest, dass alle drei Anbote weiterhin nicht
ausschreibungskonform waren.

Im Zuge seiner Erhebungen stellte der Rechnungshof fest, dass das BMWA
während des gesamten Bewertungsverfahrens nie hinterfragt hatte, ob das
bereits im Jänner 2002 beschlossene Bewertungsschema jemals angewendet
worden und ob es auch tauglich war. Weiters bemängelte der Rechnungshof
die oberflächliche Projektführung des BMWA, die eine schlüssige,


aussagekräftige und nachvollziehbare Gesamtbewertung nicht ermöglichte.
Da der Rechnungshof keinen diesbezüglichen Schriftverkehr zwischen
BMWA und BMLV vorfand, konnte er nicht nachvollziehen, ob und inwieweit
die Gegengeschäftsreihung des BMWA überhaupt Einfluss auf den
Ministerratsbeschluss vom 2. Juli 2002 über die Typenentscheidung
genommen hatte.

Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Präsidenten des Rechnungshofes nachstehende

Anfrage:

1.                         Werden Sie noch innerhalb Ihrer Amtszeit „nachvollziehbare
Unterlagen" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Bewertung der Gegengeschäftsangebote und der
Kommunikation mit dem BMLV einfordern bzw. sind entsprechende
Unterlagen bereits im Rechnungshof eingelangt?

2.                         Teilen Sie die Auffassung, dass Kompensationsgeschäfte, die vor der
Vertragsunterzeichnung mit EADS getätigt wurden, keinesfalls als
Gegengeschäfte zum Eurofighterankauf anzuerkennen sind?

3.            Das Land Steiermark fördert ein Projekt am A1-Ring in Spielberg, an
dem EADS maßgeblich beteiligt ist, mit 90 Millionen Euro, die über
Schulden finanziert werden sollen. Ist es aus Sicht des
Rechnungshofes dem Steuerzahler zuzumuten, dass nach der
Kaufentscheidung für die teuersten Kampfflugzeuge, die aufgrund
von Kompensationsargumenten der Regierung getroffen wurde, der
Steuerzahler Kompensationsgeschäfte in den Bundesländern über
öffentliche Neuverschuldung zu subventionieren hat?

4.            Wie beurteilt der Rechnungshof die von Wirtschaftsminister
Bartenstein beabsichtigte Anrechnung des A1-Projektes, trotz
15 %iger Landesförderung, als Kompensationsgeschäft?


5.                         Wurde durch das BMWA gegenüber dem Rechnungshof erklärt, in
welcher Höhe Gegengeschäfte tatsächlich bisher abgeschlossen
wurden?

6.                         Wie bewerten Sie den Umstand, dass laut dem steirischen
Wirtschaftskammerpräsidenten Peter Mühlbacher das eigens für
Gegengeschäfte in der Steiermark eingerichtete „Task Force Büro"
ruhend gestellt wurde?