1867/J XXII. GP
Eingelangt am 08.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Nachvollziehbarkeit der Gegengeschäftsangebote
im Zuge der
Nachfolgebeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen
Der Rechnungshof-Bericht III-72 d.B. betreffend
Luftraumüberwachungs-
flugzeuge
(Typenentscheidung und Gegengeschäftsangebote) hält fest, dass
die Gegengeschäftsangebote aller drei Bieter Mängel aufwiesen. Ebenso
kritisierte
der Rechnungshof, dass ein entsprechender Nachweis über das
fristgerechte
Einlangen der Anbote im BMWA vom Rechnungshof nicht
vorgefunden
wurde. Nach Auffassung des Rechnungshofes sollte bei einem
Bewertungsvorgang
in dieser Größenordnung auf eine umfassende
Dokumentation
besonders Wert gelegt werden.
Aufgrund der Mängel aller drei Angebote entschloss sich
das BMWA, den
drei Bietern zu ermöglichen, ihre Angebote bis 30. April 2002 zu spezifizieren
und
zu aktualisieren. Diesbezüglich erkannte der Rechnungshof, dass über
das
Einlangen der Anbote von zwei Bietern (Eurofighter und die Regierung
der
Vereinigten Staaten von Amerika für F-16) keine Nachweise vorlagen;
ebenso
wenig über die Öffnung aller drei Anbote, weshalb der Rechnungshof
die
Transparenz in der Dokumentation bemängelte.
Der Rechnungshof stellte fest, dass alle drei Anbote
weiterhin nicht
ausschreibungskonform
waren.
Im Zuge seiner Erhebungen stellte der Rechnungshof fest,
dass das BMWA
während
des gesamten Bewertungsverfahrens nie hinterfragt hatte, ob das
bereits
im Jänner 2002 beschlossene Bewertungsschema jemals angewendet
worden und ob es auch tauglich war. Weiters bemängelte der Rechnungshof
die
oberflächliche Projektführung des BMWA, die eine schlüssige,
aussagekräftige und nachvollziehbare Gesamtbewertung
nicht ermöglichte.
Da
der Rechnungshof keinen diesbezüglichen Schriftverkehr zwischen
BMWA
und BMLV vorfand, konnte er nicht nachvollziehen, ob und inwieweit
die
Gegengeschäftsreihung des BMWA überhaupt Einfluss auf den
Ministerratsbeschluss
vom 2. Juli 2002 über die Typenentscheidung
genommen hatte.
Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den
Präsidenten
des Rechnungshofes nachstehende
Anfrage:
1.
Werden Sie noch innerhalb Ihrer Amtszeit
„nachvollziehbare
Unterlagen"
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Bewertung der Gegengeschäftsangebote und der
Kommunikation
mit dem BMLV einfordern bzw. sind entsprechende
Unterlagen
bereits im Rechnungshof eingelangt?
2.
Teilen Sie die Auffassung, dass Kompensationsgeschäfte,
die vor der
Vertragsunterzeichnung
mit EADS getätigt wurden, keinesfalls als
Gegengeschäfte
zum Eurofighterankauf anzuerkennen sind?
3.
Das Land Steiermark fördert ein Projekt am A1-Ring in
Spielberg, an
dem EADS maßgeblich beteiligt ist, mit 90 Millionen Euro, die über
Schulden
finanziert werden sollen. Ist es aus Sicht des
Rechnungshofes
dem Steuerzahler zuzumuten, dass nach der
Kaufentscheidung
für die teuersten Kampfflugzeuge, die aufgrund
von Kompensationsargumenten der Regierung getroffen wurde, der
Steuerzahler
Kompensationsgeschäfte in den Bundesländern über
öffentliche
Neuverschuldung zu subventionieren hat?
4.
Wie beurteilt der Rechnungshof die von Wirtschaftsminister
Bartenstein
beabsichtigte Anrechnung des A1-Projektes, trotz
15 %iger Landesförderung, als Kompensationsgeschäft?
5.
Wurde durch das BMWA gegenüber dem Rechnungshof erklärt,
in
welcher
Höhe Gegengeschäfte tatsächlich bisher abgeschlossen
wurden?
6.
Wie bewerten Sie den Umstand, dass laut dem steirischen
Wirtschaftskammerpräsidenten Peter Mühlbacher das eigens für
Gegengeschäfte
in der Steiermark eingerichtete „Task Force Büro"
ruhend
gestellt wurde?