1873/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesminister für Finanzen

betreffend „Meeresfrüchte – Zollkontrollen – Rückstände“

 

 

Testberichten von Verbraucherorganisationen in den EU-Mitgliedstaaten ist zu entnehmen, dass Meeresfrüchte oft gefährliche Schadstoffmengen aufweisen. Von den Fragestellern werden unter Meeresfrüchte Krustentiere (Garnelen, Hummer, Scampi, Langusten, Taschenkrebs), Schalentiere (d.s. Austern, Miesmuschel, St. Jakobsmuschel, Venusmuschel, etc.) und Weichtiere (d.s. Sepia, Tintenfisch, Kalmar, Krake etc.) verstanden. Muscheln speichern beispielsweise Schwermetalle und Gifte (PSP und DSP-Toxine). Für diese Vergiftung sind bestimmte toxische Algen verantwortlich. In Asien (Thailand, Indien, China, Indonesien, Vietnam etc.) und Lateinamerika werden beispielsweise Garnelen (Krevetten) in Zuchtteichen gezüchtet.

Diese Zucht verursacht enorme – teilweise irreversible – Belastungen. Mangrovenwälder werden abgeholzt, Laichgebiete zerstört, Böden und Grundwasservorkommen belastet, Küstengewässer verschmutzt und Menschen von ihrem Land vertrieben. Nachgewiesen  wurden in den letzten Jahren verbotene Rückstände des Antibiotikums Chloramphenicol und das ebenfalls verbotene und krebserregende Antibiotikum Nitrofuran. Höhere Konzentrationen von Blei wurden bei Meeresfrüchten in Dosen festgestellt.

Fast 40 % aller Muscheln aus dem Mittelmeer sind mit Hepatitis-A-Viren verunreinigt, etwa jede fünfte ist beim Verzehr hochinfektiös. Das ist das Ergebnis mehrerer Studien, die die Qualität von Muscheln und Schalentieren aus dem Mittelmeer untersucht haben, berichtete vor kurzem die deutsche Zeitung „Welt am Sonntag“.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Tonnen Meeresfrüchte (Krusten-, Schalen und Weichtiere) wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004) aus Drittstaaten nach Österreich importiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Tonnen sowie Herkunftsland)?
  2. Wie viele Ladungen Meeresfrüchte aus Drittstaaten mussten in den Jahren 2002 und 2003 beim Import zurückgewiesen werden? Wie viele 2004 (Ersuche jeweils um Angabe der Menge in Tonnen, des Grundes, des Herkunftslandes und Bekanntgabe der Art)?

  3. Wie viele Proben Meeresfrüchte wurden in den Jahren 2002 und 2003 in Österreich durch den Zoll gezogen? Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

  4. Wie viele Proben importierter Meeresfrüchte wurden 2002 und 2003 im Auftrag des BMF analysiert? Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

  5. Auf welche Stoffe wurden die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung der einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?
    Wurde dabei jeweils auch auf Chloramphenicol, Nitrofuran, TBT (Zinnorganische Verbindungen) DSP-Toxine, PSP-Toxine, Cadmium, Blei, Konservierungsmittel (z.B. Sorbinsäure, Benzoesäure) und auf mikrobiologische Mängel (z.B. Bakterien, Keime, Hefe und Schimmelpilze) untersucht? Wenn nein, warum nicht?

  6. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von importierten Meeresfrüchten in den Jahren 2002 und 2003 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte)? Wie viele und welche Meeresfrüchte wurden beim Import als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt (Ersuche um Bekanntgabe der Art und Herkunftsland)?

  7. Welche behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde verstoßen?

  8. Wie viele Proben importierter Meeresfrüchte wurden vom 01.01.2004 bis 31.05.2004 in Österreich durch den Zoll gezogen? Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

  9. Wie viele Proben  Meeresfrüchte wurden vom 01.01.2004 – 31.05.2004 im Auftrag des BMF analysiert? Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

  10. Auf welche Stoffe wurden in die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte bzw. Produktgruppen)? Wurde dabei jeweils auch auf Chloramphenicol, Nitrofuran, TBT (Zinnorganische Verbindungen) DSP-Toxine, PSP-Toxine, Cadmium, Blei, Konservierungsmittel (z.B. Sorbinsäure, Benzoesäure) und auf mikrobiologische Mängel (z.B. Bakterien, Keime, Hefe und Schimmelpilze) untersucht?

  11. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von importierten Meeresfrüchten vom 01.01.2004 – 31.05.2004 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte)?
    Wie viele und welche Meeresfrüchte wurden beim Import als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?

  12. Welche behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen welche gesetzliche Bestimmungen wurde verstoßen?

  13. Bei welchen dieser importierten Meeresfrüchten gab es Überschreitungen von Rückstandhöchstwerten (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?

  14. Bei welchen Meeresfrüchten wurde das BMF 2002, 2003 und 2004 über das Schnellwarnsystem von anderen Mitgliedstaaten über Rückstände und Belastungen informiert?

 

  1. Gibt es 2004 hinsichtlich der Kontrolle und Untersuchung von Meeresfrüchten eine Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten oder Drittstaaten?

  2. Wenn ja, wie sieht diese aus?