1874/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2004
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Maier
und GenossInnen
an den
Bundesminister für Justiz
betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren gegen aggressive Fußballfans
und
-rowdys"
Es liegen in
Österreich bislang keine öffentlichen Daten vor, welche Anzeigen vor, während
oder nach Fußballmeisterschaftsspielen erstattet wurden und wie diese durch die
zuständigen Gerichte erledigt wurden.
Nach Abschluss der T-mobile Bundesliga-Meisterschaft 2003/2004 ergeben sich - nicht zuletzt aufgrund der skandalösen Vorfälle bei den Spielen
SV Mattersburg – Sturm Graz, GAK – SV Salzburg, SV Salzburg – Rapid, sowie beim
Cupfinale zahlreiche Sicherheitsfragen. Dabei kam es vor, während oder nach den
Spielen zu teilweise schweren Ausschreitungen von sogenannten „Fußballfans“
bzw. „Hooligans“ (z.B. Massenschlägereien). Ähnliche Probleme gab es aber auch
in den Regionalligen bzw. bei unterklassigen Vereinen.
Presseberichten zufolge kam es in diesem Zusammenhang auch zu
zahlreichen Anzeigen u.a. wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Landfriedensbruch oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Appelle an die
Vereine und die Fangruppen blieben bislang erfolglos. Bundesligavereine mussten
sich daher auch vor dem ÖFB-Strafsenat wegen Störung des Spielbetriebes etc.
verantworten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie
vielen Strafanzeigen nach kam es in Zusammenhang mit
Fußballmeisterschaftsspielen (vor, während oder nachher) durch Private,
Fußballvereine oder die zuständigen Sicherheitsbehörden bzw. Exekutivbeamte im
Jahr 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004) (Aufschlüsselung auf Jahre,
Landesgerichte bzw. StA)?
2. Welche
Delikte betraf dies konkret in diesem Jahr (Aufschlüsselung auf Jahre,
Landesgerichtssprengel bzw. StA)?
3. Wie viele
Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf
Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?
4. Wie viele
dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen in diesen Jahren eingestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?
5. Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem StGB kam es 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 (31.05.2004)? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen
(jeweils Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?
6. Wie viele
Verfahren aus diesen Jahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?
7. In wie
vielen Fällen wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004) die diversionsrechtlichen
Bestimmungen angewandt? Welche Maßnahmen wurden konkret aufgetragen
(Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?