1874/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren gegen aggressive Fußballfans und 

-rowdys"

Es liegen in Österreich bislang keine öffentlichen Daten vor, welche Anzeigen vor, während oder nach Fußballmeisterschaftsspielen erstattet wurden und wie diese durch die zuständigen Gerichte erledigt wurden.

Nach Abschluss der T-mobile Bundesliga-Meisterschaft  2003/2004 ergeben sich - nicht zuletzt aufgrund der skandalösen Vorfälle bei den Spielen SV Mattersburg – Sturm Graz, GAK – SV Salzburg, SV Salzburg – Rapid, sowie beim Cupfinale zahlreiche Sicherheitsfragen. Dabei kam es vor, während oder nach den Spielen zu teilweise schweren Ausschreitungen von sogenannten „Fußballfans“ bzw. „Hooligans“ (z.B. Massenschlägereien). Ähnliche Probleme gab es aber auch in den Regionalligen bzw. bei unterklassigen Vereinen.

Presseberichten zufolge kam es in diesem Zusammenhang auch zu zahlreichen Anzeigen u.a. wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Appelle an die Vereine und die Fangruppen blieben bislang erfolglos. Bundesligavereine mussten sich daher auch vor dem ÖFB-Strafsenat wegen Störung des Spielbetriebes etc. verantworten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

     Anfrage:

1.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach kam es in Zusammenhang mit Fußballmeisterschaftsspielen (vor, während oder nachher) durch Private, Fußballvereine oder die zuständigen Sicherheitsbehörden bzw. Exekutivbeamte im Jahr 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004) (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichte bzw. StA)?

2.      Welche Delikte betraf dies konkret in diesem Jahr (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?

3.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?

4.      Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen in diesen Jahren eingestellt (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?

5.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem StGB kam es 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004)? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?

6.      Wie viele Verfahren aus diesen Jahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?

7.      In wie vielen Fällen wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 (31.05.2004) die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt? Welche Maßnahmen wurden konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf Jahre, Landesgerichtssprengel bzw. StA)?