1881/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter          

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend  „Bundesbediensteten-Sozialplangesetz“

Das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz sah für Beamte einen Vorzeitigen Ruhestand (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von Karenzurlaubsregelungen. Wurden diesbezügliche Angebote nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen reduzierte sich der Bezug auf 75 %. Diese Maßnahmen waren bis 31.12.2002 befristet.

Dieses Gesetz sieht insbesondere auch die folgenden Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des sogenannten Vorruhestandsmodells vor:

  1. die endgültige Auflassung des von den betroffenen BeamtInnen wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende Aufgabenreduktion sowie Strukturreform, und
  2. das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes, der den von einer Strukturreform betroffenen BeamtInnen im selben Ressort zugewiesen werden kann.

Unbekannt ist in der Öffentlichkeit, wie dieses Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angenommen wurde und welche Kosten dabei angefallen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung  nachstehende

Anfrage:

  1. Wie viele Bedienstete haben bis 31.Dezember 2002 insgesamt einen Antrag auf “Vorzeitigen Ruhestand" (Vorruhestand) nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt?
     Wie viele systemisierte Planstellen wurden damit eingespart?
  2. Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den “Vorzeitigen Ruhestand"
    nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten? Wurden damit auch die jeweiligen Arbeitsplätze (systemisierte Planstellen) aufgelassen? Wenn ja, in welchen Organisationseinheiten nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen? Wie viele dieser Bediensteten waren Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche Funktionen hatten Sie inne?
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vorruhestandeszahlung pro Bediensteten (Beamten) im Vorruhestand, die durch den Bund zu zahlen ist?
  4. Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Vorruhestandsregelung (Karenzurlaub) nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und 2003? Wie hoch werden diese voraussichtlich 2004 sein?
  5. Welche Kosten werden 2004 anfallen?                                                                                     Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
  6. Wie hoch waren die Gesamtkosten, welche die ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes in diesem Zeitraum aufbringen mussten?
  7. Wie vielen Bediensteten haben Sie (nach § 22a oder 22c iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG) bis 31.12.2002 ein Angebot auf Vorruhestand gestellt? Welche Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederte Unternehmen waren davon betroffen? Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen  aufgelassen? Wie viele davon waren welche Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche Funktionen hatten sie inne?
  8. Wie vielen Bediensteten haben Sie ein Angebot des “Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt? Wie viele davon haben angenommen?
    Wie viele systemisierte Planstellen sollen damit mit dem tatsächlichen Pensionsantritt eingespart werden? Wann erfolgt jeweils der tatsächliche Pensionsantritt?

  9. Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den “Karenzurlaub vor
    Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz
    angetreten? Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen aufgelassen? Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
  10. Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten (Beamten)?
  11. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Regelung des Karenzurlaubs vor Ruhestandversetzung nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und 2003?
  12. Welche Kosten werden 2004 anfallen?                                                                                     Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
  13. Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis 01.01.2004 nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden? Wie viele davon waren welche Funktionsträger? Welche Arbeitsplätze wurden damit in welchen Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen aufgelassen?
  14. Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis bezahlt (§ 22f BB-SozPG)? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr 2004 geschätzt?
  15. Welche Kosten werden 2004 anfallen?                                                                                     Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
  16. Wie viele Beamte haben in Ihrem Ressort bislang eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch genommen (§ 22e BB-SozPG)? Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 31.05.2004 eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch?
  17. Wie viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem 01.01.2004 angetreten haben bzw. werden (Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?
  18. Wie viele Bedienstete haben nach dem 01.01.2004 den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch genommen (Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?
  19. Wie viele Konsulentenverträge wurden seit 2002 mit Bediensteten im Vorruhestand oder pensionierten Beamten abgeschlossen, welche eine der Möglichkeiten des Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben? Für welche Organisationseinheiten sind diese nun tätig?
  20. Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?
  21. Wurden aufgrund des Personalabbaus oder anderer Gründe in Ihrem Bundesministerium Konsulentenverträge mit sonstigen Personen abgeschlossen?
  22. Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich
    verbunden?